Hallo,
Ich wurde am 28.08 zum 31.08 von meinem AG gekündigt und musste aber am 31.08 wegen eines Abzesses zum Arzt und wurde daraufhin dann Arbeitsunfähig geschreiben.
Nun wollte ich wissen ob ich Krankengeld bekommen müsste oder nicht?
Meine Krankenkasse hat mit erst gesagt das ich es bekomme und ein paar tage später als nochmal anriel das ich es nicht bekomme, und haben mich zur Agentur für Arbeit verwiesen.
Jetzt hat die Agentur meinen Leistungsantrag abgelehnt weil ich Arbeitsunfähig bin und eigendlich Krankengeld beziehen müsste.
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
Krankengeld?
Moderator: Czauderna
Hallo,
das mit dem Krankengeldanspruch ist so einfach nicht.
Der Asnpruch auf Krankengeld entsteht in diesem Falle nicht mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit sondern erst mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung, d.h. hier wäre das der 01.09.2009.
Am 01.09.2009 besteht aber keine Versicherung mit Krankengeldanspruch, von daher gibt es kein Krankengeld.
Hier könnte allenfalls der nachgehende Leistungsanspruch greifen, der würde eine Krankengeldzahlung bis maximal 30.09.2009 möglich machen.
Meine Empfehlung - mit der Krankenkasse sofort und direkt abklären.
Gruß
Czauderna
das mit dem Krankengeldanspruch ist so einfach nicht.
Der Asnpruch auf Krankengeld entsteht in diesem Falle nicht mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit sondern erst mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung, d.h. hier wäre das der 01.09.2009.
Am 01.09.2009 besteht aber keine Versicherung mit Krankengeldanspruch, von daher gibt es kein Krankengeld.
Hier könnte allenfalls der nachgehende Leistungsanspruch greifen, der würde eine Krankengeldzahlung bis maximal 30.09.2009 möglich machen.
Meine Empfehlung - mit der Krankenkasse sofort und direkt abklären.
Gruß
Czauderna