Hallo zusammen.
Bekomme ich so lange Krankengeld bis ein gestellter Rentenantrag entschieden ist.
Wenn die Entscheidung z.B Ende April fält rückwirkend zum 1 März wie wird
dann das Krankengeld verrechnet.
Kompl. Summe zurück an Krankenkasse ab 1 März.
Oder wird nur in Höhe der Rente zurück verlangt und zuviel gezahltes
Krankengeld bleibt beim Versicherten.
Ich spreche von Antrag auf Schwerbehindertenrente
Danke
Krankengeld -Rentenantrag
Moderator: Czauderna
hallo Willi06,
Du meinst sicher Erwerbsminderungsrente oder meinst Du Altersrente
für Schwerbehinderte?
Wenn die Rente rückwirkend zuerkannt wird, bekommt die KK bei
Verrechnung mit der DRV nur den Betrag in Höhe der Rente.
Das verrechnen die untereinander, da brauchst Du Dich nicht drum kümmern.
Falls das KG, was bis dahin gezahlt wurde, höher ist als die Rente, hat die KK eben Pech gehabt.
LG Hedi
Du meinst sicher Erwerbsminderungsrente oder meinst Du Altersrente
für Schwerbehinderte?
Wenn die Rente rückwirkend zuerkannt wird, bekommt die KK bei
Verrechnung mit der DRV nur den Betrag in Höhe der Rente.
Das verrechnen die untereinander, da brauchst Du Dich nicht drum kümmern.
Falls das KG, was bis dahin gezahlt wurde, höher ist als die Rente, hat die KK eben Pech gehabt.
LG Hedi