Hallo Zusammen,
vor kurzem wurde eine Zusage für eine Reha Klinik von der Rentenversicherung erhalten.Wenn man gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen will (Aufnahmedatum, Rehaklinik) und im Krankengeldbezug steht,kann man dann durch diesen gestellten Widerspruch Probleme mit der Krankenkasse bezüglich des Krankengeldes bekommen,sodass die Krankenkasse das Geld streicht? Wichtig: mit dem Widerspruch wehre ich mich nicht gegen die Manahme zur Reha,lediglich gegen den Ort und die Klinik. Danke im Voraus.Gruß und schönen Sonntag
KRankengeld / Reha Widerspruch
Moderator: Czauderna
Hallo,
wenn dich die Kasse zu Beantragung dieser Reha schriftlich aufgefordert hatte, dann darfst du ohne Einverständnis der Kasse keinerlei Willenserklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben ohne dass damit dein Krankengeldanspruch gefährdet würde - im Klartext -
die Kasse kann dir das Krankengeld verweigern. Mein Rat - zur Kasse gehen, deine Widerspruchsgründe dort besprechen und dir das Einverständnis holen - es soll Kassen Mitarbeiter geben, die im Beisein des Versicherten selbst beim Rentenversicherungsträger anrufen und eine Verlegung absprechen.
Gruss
Czauderna
wenn dich die Kasse zu Beantragung dieser Reha schriftlich aufgefordert hatte, dann darfst du ohne Einverständnis der Kasse keinerlei Willenserklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben ohne dass damit dein Krankengeldanspruch gefährdet würde - im Klartext -
die Kasse kann dir das Krankengeld verweigern. Mein Rat - zur Kasse gehen, deine Widerspruchsgründe dort besprechen und dir das Einverständnis holen - es soll Kassen Mitarbeiter geben, die im Beisein des Versicherten selbst beim Rentenversicherungsträger anrufen und eine Verlegung absprechen.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
soweit ich das rechtlich beurteile, kann die Kasse nach § 63 SGB I im Rahmen der Mitwirkungspflichten schon auf schnellstmögliche Reha drängen. Und dann musst Du halt stichhaltige Gründe vorbringen, warum Du nun eine Umstellung der Maßnahme möchtest.
Mitbekommen tut es die Kasse sowieso, denn die Bewilligung geht auch an die Kasse und die hakt schon mal bezüglich schneller Aufnahme nach.
Insofern ist wäre der beste Weg mit der Kasse zu sprechen und die Gründe plausibel darzulegen.
Ich möchte Weihnachten nicht weg (wie alle Jahre wieder) oder mein Hund soll mit oder die Gegend gefällt mir nicht ... dürften die Kasse nicht so überzeugen.
Darf man mal fragen, warum Du nicht in diese Klinik willst und warum der Beginn nicht passt?
LG, Fee
soweit ich das rechtlich beurteile, kann die Kasse nach § 63 SGB I im Rahmen der Mitwirkungspflichten schon auf schnellstmögliche Reha drängen. Und dann musst Du halt stichhaltige Gründe vorbringen, warum Du nun eine Umstellung der Maßnahme möchtest.
Mitbekommen tut es die Kasse sowieso, denn die Bewilligung geht auch an die Kasse und die hakt schon mal bezüglich schneller Aufnahme nach.
Insofern ist wäre der beste Weg mit der Kasse zu sprechen und die Gründe plausibel darzulegen.
Ich möchte Weihnachten nicht weg (wie alle Jahre wieder) oder mein Hund soll mit oder die Gegend gefällt mir nicht ... dürften die Kasse nicht so überzeugen.
Darf man mal fragen, warum Du nicht in diese Klinik willst und warum der Beginn nicht passt?
LG, Fee