Krankengeld nach erneutem Auftreten einer vorangeg. Erkrankg
Moderator: Czauderna
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Krankengeld nach erneutem Auftreten einer vorangeg. Erkrankg
Hallo, ich befand mich bis vor ein paar tagen im Krankengeldbezug wegen eines Verkehrsunfalls. Jetzt hat mir die Kasse das Krankengeld aufgekündigt mit dem Tag, an dem ich ein Schreiben im Briefkasten vorfand. Die Begründung: vor drei Wochen hätte mein Arzt auf ihre Nachfrage behauptet, dass eine vorangegangene Erkrankung für die ich bereits 78 Wochen Krankengeld erhielt wieder oder noch vorhanden wäre. Davon wußte ich nicht und ich habe keinderlei Symptome, es handelt sich aber um eine chronische Erkrankung normalerweise. Was sollte ich jetzt am besten tun? Die kasse sagt natürlich, ich solle mich beim Arbeitsamt melden. Ich denke, dass ich meinen Arzt auffordern muss, seine Aussage zurückzuziehen, zumal ich überhaupt keine Symtome habe. Er hat mich auch nie wieder zu dieser Krankheit befragt oder untersucht seit einem Jahr. Bin völlig am Boden zerstört zurzeit. Es handelt sich um einen Hausarzt. Ich sollte wohl zu einem Facharzt gehen nun. VG Anja
Hallo,
zwei Fehler seitens der Kasse - erster Fehler - wenn es tatsächlich so gewesen wäre, wa es aber offenbar nicht ist, dann hätte von Anfang an kein Krankengeld bewilligt werden dürfen (bist du arbeitslos oder beschäftigt ?). Zweiter Fehler - die Kasse kann nicht einfach so das Krankengeldaufheben - dazu in ein formelles Verfahren notwendig und das wurde, so wie geschildert nicht eingehalten.
Die Begründung des Arztes, wenn sie denn so gegeben wurde, besagt übrigens nicht dass eine Arbeitsunfähigkeit sondern "nur" eine Behandlungsbedürftigkeit bestand - das sind zwei Paar Schuhe. Eine Behandlungsbedürftigkeit ist etwas anderes.
Vielleicht mal ein Beispiel dazu anhand eines praktischen Falls - Ein junger Versicherter bekommt mit 20 Jahren eine Niere gespendet und erhält daraufhin Krankengeld bis zum Leistungsende - anschließend ist er aber wieder voll einsatzfähig, muss aber Zeit seines Lebens wegen dieser Transplantation Medikamente nehmen und auch regelmäßig zu Untersuchungen - wenn man der Begründung deiner Kasse folgen würde, dürfte dieser Mensch nie mehr im Leben Krankengeld erhalten -Ende Beispiel.
Mein Rat . schriftlichen Widerspruch einlegen und den auch mal mit dem Arzt besprechen wegen der Begründung .
Gruss
Czauderna
zwei Fehler seitens der Kasse - erster Fehler - wenn es tatsächlich so gewesen wäre, wa es aber offenbar nicht ist, dann hätte von Anfang an kein Krankengeld bewilligt werden dürfen (bist du arbeitslos oder beschäftigt ?). Zweiter Fehler - die Kasse kann nicht einfach so das Krankengeldaufheben - dazu in ein formelles Verfahren notwendig und das wurde, so wie geschildert nicht eingehalten.
Die Begründung des Arztes, wenn sie denn so gegeben wurde, besagt übrigens nicht dass eine Arbeitsunfähigkeit sondern "nur" eine Behandlungsbedürftigkeit bestand - das sind zwei Paar Schuhe. Eine Behandlungsbedürftigkeit ist etwas anderes.
Vielleicht mal ein Beispiel dazu anhand eines praktischen Falls - Ein junger Versicherter bekommt mit 20 Jahren eine Niere gespendet und erhält daraufhin Krankengeld bis zum Leistungsende - anschließend ist er aber wieder voll einsatzfähig, muss aber Zeit seines Lebens wegen dieser Transplantation Medikamente nehmen und auch regelmäßig zu Untersuchungen - wenn man der Begründung deiner Kasse folgen würde, dürfte dieser Mensch nie mehr im Leben Krankengeld erhalten -Ende Beispiel.
Mein Rat . schriftlichen Widerspruch einlegen und den auch mal mit dem Arzt besprechen wegen der Begründung .
Gruss
Czauderna
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich stand der Arbeitsagentur an den Tagen vor dem Unfall gesund zur Verfügung. Dies habe ich nachweisen müssen. Ich hatte seit einiger Zeit keine Beschwerden mehr wegen der alten Krankheit. Mein Arzt hat mich nicht mehr dazu befragt, untersucht od. behandelt. Bin zurzeit wegen den Unfallfolgen ständig bei Orthopäden in behandlung. Sollte ich mich von ihnen mal auf die alte Erkrankung untersuchen lassen? Ich weiss nicht, was ich alles tun sollte außer natürlich Widerspruch einlegen.
Gruss
Anja
vielen Dank für die Antwort. Ich stand der Arbeitsagentur an den Tagen vor dem Unfall gesund zur Verfügung. Dies habe ich nachweisen müssen. Ich hatte seit einiger Zeit keine Beschwerden mehr wegen der alten Krankheit. Mein Arzt hat mich nicht mehr dazu befragt, untersucht od. behandelt. Bin zurzeit wegen den Unfallfolgen ständig bei Orthopäden in behandlung. Sollte ich mich von ihnen mal auf die alte Erkrankung untersuchen lassen? Ich weiss nicht, was ich alles tun sollte außer natürlich Widerspruch einlegen.
Gruss
Anja
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Hallo,
es gibt da zwar ein Schreiben des BVA. zu diesem Thema, danach "ja", aber die Krankenkassen, die dem BVA unterstehen, sehen das anders und deshalb "nein" - dieses Thema wurde auch schon ausführlich hier diskutiert, deshalb will ich diese Diskussion nicht erneut anstossen. Was ich dir empfehle ist, die Forderung nach der aufschiebenden Wirkung deines Widerspruchs gegenüber der Kasse trotzdem schriftlich zu fixieren, aber Hoffnung auf Erfolg mache ich dir da keine.
Gruss
Czauderna
es gibt da zwar ein Schreiben des BVA. zu diesem Thema, danach "ja", aber die Krankenkassen, die dem BVA unterstehen, sehen das anders und deshalb "nein" - dieses Thema wurde auch schon ausführlich hier diskutiert, deshalb will ich diese Diskussion nicht erneut anstossen. Was ich dir empfehle ist, die Forderung nach der aufschiebenden Wirkung deines Widerspruchs gegenüber der Kasse trotzdem schriftlich zu fixieren, aber Hoffnung auf Erfolg mache ich dir da keine.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
die Anfrage an den Arzt wurde angeblich routinemäßig erstellt. Ich glaube, man hat ihn detailliert nach dieser Erkrankung befragt und nicht routinemäßig darüber, wie es weitergeht mit meiner AU. Die Erkrankung war kein Grund für meine AU. Was für Formfehler sollen bei der (sehr spontanen) Einstellung des Krankengeldes gemacht worden seien? Vielen Dank.
Gruss
Anja
die Anfrage an den Arzt wurde angeblich routinemäßig erstellt. Ich glaube, man hat ihn detailliert nach dieser Erkrankung befragt und nicht routinemäßig darüber, wie es weitergeht mit meiner AU. Die Erkrankung war kein Grund für meine AU. Was für Formfehler sollen bei der (sehr spontanen) Einstellung des Krankengeldes gemacht worden seien? Vielen Dank.
Gruss
Anja
Hallo,
wie ich schon weiter oben schrieb - die Kasse unterstellt (wahrscheinlich aufgrund der ärztlichen Angaben), dass eine latente Arbeitsunfähigkeit wegen der Ersten Erkrankung (wegen der auch die Aussteuerung erfolgte) vorliegt und somit die andere (neue) Erkrankung als hinzu getretene Erkrankung gewertet werden muss. Daraus folgernd stellt sich die Kasse auf den Standpunkt, dass es deshalb kein Krankengeld geben kann. Gewissheit, dass der Arzt da der Kasse evtl. die Steilvorlage dafür gegeben hat kannst du dir nur verschaffen, wenn du dir die Ausführungen deines Arztes zeigen lässt. Unabhängig davon geht es nicht darum, ob eine Erkrankung noch vorliegt, sondern ob aufgrund dieser Erkrankung auch Arbeitsunfähigkeit besteht, und die besteht nur dann für die Kasse, wenn auch eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Kasse vorliegt. Dies war bei dir nicht der Fall. Erkrankung ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit (siehe auch mein obiges Beispiel).
Gruss
Czauderna
wie ich schon weiter oben schrieb - die Kasse unterstellt (wahrscheinlich aufgrund der ärztlichen Angaben), dass eine latente Arbeitsunfähigkeit wegen der Ersten Erkrankung (wegen der auch die Aussteuerung erfolgte) vorliegt und somit die andere (neue) Erkrankung als hinzu getretene Erkrankung gewertet werden muss. Daraus folgernd stellt sich die Kasse auf den Standpunkt, dass es deshalb kein Krankengeld geben kann. Gewissheit, dass der Arzt da der Kasse evtl. die Steilvorlage dafür gegeben hat kannst du dir nur verschaffen, wenn du dir die Ausführungen deines Arztes zeigen lässt. Unabhängig davon geht es nicht darum, ob eine Erkrankung noch vorliegt, sondern ob aufgrund dieser Erkrankung auch Arbeitsunfähigkeit besteht, und die besteht nur dann für die Kasse, wenn auch eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Kasse vorliegt. Dies war bei dir nicht der Fall. Erkrankung ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit (siehe auch mein obiges Beispiel).
Gruss
Czauderna
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Hallo,
ich denke, dass die Kasse ganz konkret nach einer AU durch die alte Erkrankung gefragt hat und mein Arzt ohne Rücksprache mit mir, geschweige denn einer Untersuchung diese bejaht hat schriftlich. Daher ist wahrscheinlich auch die formelle Seite der Krankengeldeinstellung korrekt. Ich muss ihn nun dazu auffordern, seine Aussage zu widerrufen. Kann ich mich im Notfall auch an andere Ärzte, besonders an Fachärzte wenden? Oder ist die Aussage ganz allein durch meinen Hausarzt aufzuheben und sonst niemanden? Gruss Anja
ich denke, dass die Kasse ganz konkret nach einer AU durch die alte Erkrankung gefragt hat und mein Arzt ohne Rücksprache mit mir, geschweige denn einer Untersuchung diese bejaht hat schriftlich. Daher ist wahrscheinlich auch die formelle Seite der Krankengeldeinstellung korrekt. Ich muss ihn nun dazu auffordern, seine Aussage zu widerrufen. Kann ich mich im Notfall auch an andere Ärzte, besonders an Fachärzte wenden? Oder ist die Aussage ganz allein durch meinen Hausarzt aufzuheben und sonst niemanden? Gruss Anja