Krankengeld nach Eigenkündigung?

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Moderator: Czauderna

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Solveigh
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Krankengeld nach Eigenkündigung?

Beitrag von Solveigh » 02.08.2021, 21:38

Hallo liebe Community,

ich habe leider selber gekündigt weil ich ein neues Arbeitsverhältnis hatte. Ich bin jetzt nach ganz wenigen Tagen krank. Wie ist das in meinem Fall mit dem Krankengeldbezug? Besteht ein Anspruch?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Lg Solveigh

Czauderna
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Re: Krankengeld nach Eigenkündigung?

Beitrag von Czauderna » 03.08.2021, 09:48

Hallo,
Bist du noch im alten Arbeitsverhältnis arbeitsunfähig geworden oder hattest du das neue Beschäftigungsverhältnis schon begonnen ?.
Wenn Letzteres der Fall ist, dann zahlt der neue Arbeitgeber für die ersten 28 Tage kein Gehalt, sondern die Krankenkasse Krankengeld.
Mein Rat in diesem Fall - mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und abklären.
Wenn dagegen die Arbeitsunfähigkeit noch beim alten Arbeitgeber eingetreten ist, dann zahlt dieser nur bis maximal zum Beschäftigungsende das Gehalt und du bekommst dann Krankengeld von der Kasse. Auch hier gilt mein Rat - mit der Kasse Kontakt aufnehmen und abklären.
Gruss
Czauderna

Solveigh
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Re: Krankengeld nach Eigenkündigung?

Beitrag von Solveigh » 03.08.2021, 17:30

Vielen Dank für Ihre Info! Das Letztere ist bei mir der Fall, das neue Beschäftigungsverhältnis besteht bereits.

Lg Solveigh

Solveigh
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Re: Krankengeld nach Eigenkündigung?

Beitrag von Solveigh » 19.08.2021, 21:15

Hallo liebe Community,

nun hat mir mein AG gekündigt im ersten Monat der Probezeit. Ich hab in diesem 1. Monat nur 3 Tage gearbeitet, war ab 4. d. M. krankgeschrieben. Am 13. habe ich beim AG angerufen, um mitzuteilen, dass meine Krankschreibung über den Monat hinaus ein paar Tage noch verlängert würde. Man hat dies registriert und sagte mir, ich würde am gleichen Tag noch einen Anruf erhalten. Ich hatte darauf hingewiesen, dass eine rechtzeitige etwaige Kündigung wegen der Kündigungsfrist zu beachten sei. Als jedoch kein Anruf erfolgte, habe ich an dem Tag schon mit einer Kündigungsübergabe gerechnet. Eine Kündigung kam aber auch am nächsten Tag nicht. Die AU wurde der Firma 3 Werktage drauf per Post zugestellt von einem MVZ, jedoch war m. Allgem. Ärztin nicht zugegen, deshalb wurde sie von einer Orthopädin unterschrieben.

Als auch an den folgenden beiden Werktagen keine Kündigung bei mir eingeworfen wurde, habe ich damit gerechnet, dass der AG mich behalten möchte trotz Krankheit gleich am Anfang der Beschäftigung. Ich hatte fest mit einer Kündigung gerechnet.
Diese kam auch tatsächlich abends in mein Postfach (an dem Tag, als meine AU bei denen eingeflattert war). Eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen in der Probezeit zum Monatsende.

Meine KK teilte mir tags drauf mit, dass sie nur bis zu 28 Tagen das Krankengeld zahlen wird und der AG nun verpflichtet sei, ab dem 29. Tag d. M. (bzw.) der Beschäftigung 6 Wochen LFZ zu leisten, außer, er könne beweisen, dass er nicht aus Krankheitsgründen gekündigt habe.

Mein Arbeitgeber ist der Meinung, er habe nicht wegen der Krankheit gekündigt. Vllt. sollte ich ihn fragen, warum er denn dann gekündigt hat, habe ich vergessen zu fragen.

Die KK riet mir, privat Kü.schutzklage einzureichen, da sie mir voraussichtlich erst wieder nach 6 Wochen und einer weiteren Prüfung KG zahlen würde.

Kann mir jemand weiterhelfen? Oder bleibt wirklich nur der Gang über das Arbeitsgericht, habe ich da überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Danke, und vor allem den langen Text entschuldigend -
Lb.Gruß, Solveigh

Czauderna
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Re: Krankengeld nach Eigenkündigung?

Beitrag von Czauderna » 19.08.2021, 21:47

Hallo,
richtig ist, dass es erstmal eine arbeitsrechtliche Frage ist. Die da lautet, erfolgte die Kündigung während der Probezeit und gilt hier, dass es für eine solche Kündigung keiner Begründung bedarf. Wenn dem so ist, dann muss der Arbeitgeber bis zum Ende der Beschäftigung, also die genannten drei Tage das Entgelt zahlen und dann die Krankenkasse wieder Krankengeld.
Ist dem nicht so, dann bedarf es einer rechtlichen Klärung, allerdings kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung heraus berichten, dass in solchen Fällen es ganz, ganz selten dazu kam, dass die Kündigung unwirksam war, weil die Arbeitgeber nie wegen der Erkrankung sondern eben innerhalb der Probezeit, gekündigt haben, aber das muss hier nicht genau so sein.
Solange es also rechtlich nicht geklärt ist, gilt die Kündigung und die Krankenkasse muss, meiner Ansicht nach, wieder Krankengeld zahlen. Sie kann beim Arbeitgeber einen Regressanspruch geltend machen für den Fall, dass dieser die Kündigung zurücknehmen muss.
Gruss
Czauderna

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heljenser
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Re: Krankengeld nach Eigenkündigung?

Beitrag von heljenser » 19.08.2021, 23:45

N'Abend!
Solveigh hat geschrieben:
19.08.2021, 21:15
[...]
Diese kam auch tatsächlich abends in mein Postfach (an dem Tag, als meine AU bei denen eingeflattert war). [...]
Nur mal so als Nachfrage: Was bedeutet denn "in mein Postfach"? Kam die Kündigung als E-Mail? Oder schriftlich per Brief?

Gruss, Frank

D-S-E
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Re: Krankengeld nach Eigenkündigung?

Beitrag von D-S-E » 21.08.2021, 06:59

Hallo,

ich kenne das von uns so:

1. Wenn die Kündigung in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Ausstellung von Krankmeldungen erfolgt ist, dann kann ein Zusammenhang zwischen der Arbeitsunfähigkeit und der Kündigung angenommen werden. Es spielt dann erstmal keine Rolle, dass die Kündigung selbst keinen Grund enthält.

2. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber tatsächlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von 6 Wochen, falls der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass die Kündigung nicht wegen der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist. Dies muss aber vom Arbeitnehmer gerichtlich durchgesetzt werden, was in der Regel nicht passiert. (Würde der Arbeitnehmer doch klagen, würde die Kasse dies abwarten) In diesem Fall kommen wir zu Punkt 3.

3. Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung so akzeptiert, MUSS die Krankenkasse mit Krankengeld in Vorleistung gehen und die Erstattung des Krankengeldes selbst bei dem Arbeitgeber durchsetzen. Zunächst schriftlich auffordern, dann vor dem Arbeitsgericht. Nach meinem Wissensstand sind diese Klagen in der Mehrzahl erfolgreich. (Hier hätte dann auch der Arbeitnehmer erfolgreich klagen können.)

Viele Grüße
D-S-E

Solveigh
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Re: Krankengeld nach Eigenkündigung?

Beitrag von Solveigh » 22.08.2021, 17:05

Liebe Community,

vielen lieben Dank für Ihre Antworten. Ja, ich habe einen Kündigungsbrief in den Briefkasten bekommen. Das vorweg. - :)

Scheinbar ist es von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Eine Freundin hatte das Gleich wie ich, jedoch 2 Wochen gearbeitet, ansonsten alles wie bei mir... Sie hat keine Schwierigkeiten mit ihrer Kasse. Bis jetzt jedenfalls nicht.

Ich erwarte Montag die Antwort von einem Anwalt, fühle mich sehr unter Druck gesetzt, was nicht gerade einer Gesundung beiträgt.. auch habe ich auf diesen `Gerichtskram´ keine Lust.

LG
Solveigh

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