Hallo, ich frage heute mal für eine Freundin, die kein Internet benutzt Sie ist ausgesteuert. Von der Krankenkasse wegen LWS Schmerzen, hat Erwerbsminderungsrente beantragt (liegt vorm Sozialgericht). Im Anschluss hat sie ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bekommen und dieses läuft am 30. Oktober aus. Die Blockfrist der LWS-Krankheit ist Mitte November 24 vorbei.
Auf Empfehlung hat sie sich immer weiter auf ihre LWS eine AUB geholt, diese zwar nicht beim Arbeitsamt abgegeben, aber dennoch. Anfang Oktober hat sie jetzt eine Operation am ISG, also evtl.. neue Krankheit noch in der Blockfrist.
Ist zu empfehlen, dass sie sich eine Endbescheinigung für die LWS Krankheit holt, da anderenfalls die neue Krankheit hinzutritt und keine 78 Wochen KG neu zu zahlen sind? Ich wüsste sonst keine Möglichkeit, wieder an Krankengeld zu kommen, wenn die Krankenkasse überhaupt eine neue Krankheit anerkennt und nicht einen Zusammenhang herstellt.
Wenn die Krankenkasse eine neue Krankheit anerkennt und sie holt sich jetzt keine AU mehr auf ihre alte Krankheit, dann wäre es doch egal, ob sie die OP in der alten Blockfrist oder erst in der neuen Blockfrist hat. Oder habe ich einen Denkfehler. Bis Ende Oktober müsste das Arbeitsamt dann doch noch Krankengeld zahlen, im anderen Fall weiß ich es nicht. Ich befürchte, ab 1. November ist Bürgergeld angesagt.
Sie hat Sorge um ihren EM, Rentenantrag, wenn sie sich „gesundschreiben“ lässt.
Krankengeld nach Aussteuerung während ALG1 bei neuer Krankheit.
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld nach Aussteuerung während ALG1 bei neuer Krankheit.
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden bzw. gelesen habe, dann liegt seit dem Ende der Krankengeldzahlung durchgehen Arbeitsunfähigkeit vor wegen der Erkrankung, wegen der auch das Leistungsende eingetreten ist ?.
Das würde tatsächlich bedeuten, dass die Kasse nach dem Ende der maßgebenden Blockfrist (Mitte November), vorausgesetzt, es besteht da überhaupt ein Versicherungsverhältnis mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch, kein Krankengeld, weil seit dem Leistungsende keine sechs Monate nachgewiesen werden können, in denen eben keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen haben. So weit, so schlecht.
Dein Gedankengang geht nun in die Richtung, dass der bisher behandelnde Arzt nun eine "Endemeldung" ausstellt, wobei nun die Frage auftaucht, ob denn die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht nur nicht dem Arbeitsamt, sondern auch nicht der Krankenkasse vorgelegt wurden?
Wenn dem so wäre, also weder Arbeitsamt noch Krankenkasse von diesen Folgemeldungen wissen, wo wäre dann das Problem ?.
Wenn ab dem, beispielsweise, 01.Oktober 2024 eine Erstmeldung bei Arbeitsamt und Krankenkasse eingeht mit einer Diagnose, die mit der vorherigen nicht in ursächlichem Zusammenhang steht, dann zahlt zunächst das Arbeitsamt maximal für sechs Wochen, in diesem Fall aufgrund der Anspruchserschöpfung ggf. nur bis zum 31.10.2024 und danach die Kasse Krankengeld.
Wenn allerdings die Krankenkasse die bisherigen Folgemeldungen erhalten hat und die Endemeldung im zeitlichen Zusammenhang mit der Erstmeldung für die neue Erkrankung erfolgt, dann wird die Kasse mit Sicherheit hellhörig, wobei ich mit zeitlichem Zusammenhang in diesem Fall schon den 01.09. sehe, zumal die geplante OP. jetzt schon offenbar terminiert ist.
Was die Versicherung angeht - aufgrund des Rentenantrags stellt sich die Frage, ob hier nicht die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind.
Ach ja, Gesundschreiben ist vielleicht hier der falsche Ausdruck, es geht um Arbeitsunfähig oder arbeitsfähig, nicht um krank oder gesund.
Und beim Rentenantrag geht es um erwerbsfähig oder um nichterwerbsfähig oder teilerwerbsfähig
Gruss
Czauderna
wenn ich es richtig verstanden bzw. gelesen habe, dann liegt seit dem Ende der Krankengeldzahlung durchgehen Arbeitsunfähigkeit vor wegen der Erkrankung, wegen der auch das Leistungsende eingetreten ist ?.
Das würde tatsächlich bedeuten, dass die Kasse nach dem Ende der maßgebenden Blockfrist (Mitte November), vorausgesetzt, es besteht da überhaupt ein Versicherungsverhältnis mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch, kein Krankengeld, weil seit dem Leistungsende keine sechs Monate nachgewiesen werden können, in denen eben keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen haben. So weit, so schlecht.
Dein Gedankengang geht nun in die Richtung, dass der bisher behandelnde Arzt nun eine "Endemeldung" ausstellt, wobei nun die Frage auftaucht, ob denn die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht nur nicht dem Arbeitsamt, sondern auch nicht der Krankenkasse vorgelegt wurden?
Wenn dem so wäre, also weder Arbeitsamt noch Krankenkasse von diesen Folgemeldungen wissen, wo wäre dann das Problem ?.
Wenn ab dem, beispielsweise, 01.Oktober 2024 eine Erstmeldung bei Arbeitsamt und Krankenkasse eingeht mit einer Diagnose, die mit der vorherigen nicht in ursächlichem Zusammenhang steht, dann zahlt zunächst das Arbeitsamt maximal für sechs Wochen, in diesem Fall aufgrund der Anspruchserschöpfung ggf. nur bis zum 31.10.2024 und danach die Kasse Krankengeld.
Wenn allerdings die Krankenkasse die bisherigen Folgemeldungen erhalten hat und die Endemeldung im zeitlichen Zusammenhang mit der Erstmeldung für die neue Erkrankung erfolgt, dann wird die Kasse mit Sicherheit hellhörig, wobei ich mit zeitlichem Zusammenhang in diesem Fall schon den 01.09. sehe, zumal die geplante OP. jetzt schon offenbar terminiert ist.
Was die Versicherung angeht - aufgrund des Rentenantrags stellt sich die Frage, ob hier nicht die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind.
Ach ja, Gesundschreiben ist vielleicht hier der falsche Ausdruck, es geht um Arbeitsunfähig oder arbeitsfähig, nicht um krank oder gesund.
Und beim Rentenantrag geht es um erwerbsfähig oder um nichterwerbsfähig oder teilerwerbsfähig
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld nach Aussteuerung während ALG1 bei neuer Krankheit.
Das Arbeitsamt hat sie nicht gekriegt. Die Krankenkasse schon, das ging ja automatisch vom Arzt digital. Dann müsste sie vielleicht jetzt eine End - Meldung holen. Ich meinte das mit Gesundschreibung. Dann müsste es funktionieren, es sei denn die Krankenkasse sagt, das hängt mit der LWS zusammen. Kann man das vorher klären oder weckt man da schlafende Hunde?
Re: Krankengeld nach Aussteuerung während ALG1 bei neuer Krankheit.
Hallo,Koschte hat geschrieben: ↑17.07.2024, 16:12Das Arbeitsamt hat sie nicht gekriegt. Die Krankenkasse schon, das ging ja automatisch vom Arzt digital. Dann müsste sie vielleicht jetzt eine End - Meldung holen. Ich meinte das mit Gesundschreibung. Dann müsste es funktionieren, es sei denn die Krankenkasse sagt, das hängt mit der LWS zusammen. Kann man das vorher klären oder weckt man da schlafende Hunde?
da kommt die Kasse von alleine drauf, schließlich sind solche Fälle nicht selten für eine Fachabteilung.
Probieren geht über Studieren, wie es so schön heißt. Die Kasse lässt übrigens einen eventuellen Zusammenhang vom Medizinischen Dienst beurteilen, sie entscheidet nur.
Gruss
Czauderna