Krankengeld nach Aussteuerung und Bezug von ALG1
Moderator: Czauderna
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Krankengeld nach Aussteuerung und Bezug von ALG1
hallo,ich habe im april 2021 einen häuslichen unfall gehabt und eine fraktur an der wirbelsäule erlitten.es folgte op und reha.nach ablauf der 6 wochen in denen mein arbeitgeber lohnfortzahlung leistete erhielt ich 78 wochen krankengeld.anfang oktober 2022 wurde ich durch die KK ausgesteuert.ab diesem zeitpunkt bekomme ich ALG 1 bis zum 2.oktober 2024 also 2 jahre auf grund meines alters.zum 1.februar 2025 habe ich einen rentenantrag jetzt gestellt.ich kann zu diesem zeitpunkt in die vorgezogene altersrente ab 63 allerdings mit abzügen gehen.da mein gesundheitszustand sich nicht verbessert hat sondern probleme in der halswirbelsäule dazu kamen kann ich defenitiv nicht arbeiten.im zeitraum des bezugs vom ALG1 habe ich mich nicht krankschreiben lassen.
Mein problem und meine frage betrifft den zeitraum von oktober 2024 bis rentenbeginn februar 2025.habe ich in diesem zeitraum anspruch auf krankengeld.kann mich mein arzt dann einfach bie renteneintritt krankschreiben. sollte ich im vorfeld kontakt zur KK aufnehmen um das problem zu erörtern.
Mein problem und meine frage betrifft den zeitraum von oktober 2024 bis rentenbeginn februar 2025.habe ich in diesem zeitraum anspruch auf krankengeld.kann mich mein arzt dann einfach bie renteneintritt krankschreiben. sollte ich im vorfeld kontakt zur KK aufnehmen um das problem zu erörtern.
Re: Krankengeld nach Aussteuerung und Bezug von ALG1
Hallo und willkommen im Forum
Die Frage kann erst mal nur vage beantwortet werden.
Also, wenn wir davon ausgehen, dass im April 2021 die maßgebende Blockfrist begonnen hat, dann endet diese im April 2024. Den genauen Tag kennen wir (noch) nicht. Aufgrund des ALG-1 Bezugs würde für die Unfalldiagnose im April 2024 eine neue Blockfrist beginnen, welche bis zum April 2027 laufen würde, d.h. wenn eine Arbeitsunfähigkeit nach dem Beginn dieser neuen Blockfrist beginnt, dann zahlt das Arbeitsamt zunächst bis zu 6 Wochen das ALG-1 weiter und danach die Krankenkasse Krankengeld maximal bis zum Rentenbeginn.
Der Haken an der Sache ist, dass die Krankenkasse nur dann wieder Krankengeld wegen der Unfalldiagnose zahlt, wenn seit dem Tag der Aussteuerung (Anfang Oktober 22) bis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat.
Wie du aber selbst schreibst, warst du während der gesamten Zeit bisher Arbeitsunfähig und das würde bedeuten, dass du trotz der neuen Blockrist kein Krankengeld bekommen würdest.
Ob das in deinem Falle auch wirklich so laufen würde, das kann dir nur deine Krankenkasse verbindlich sagen.
Gruß
Czauderna
Die Frage kann erst mal nur vage beantwortet werden.
Also, wenn wir davon ausgehen, dass im April 2021 die maßgebende Blockfrist begonnen hat, dann endet diese im April 2024. Den genauen Tag kennen wir (noch) nicht. Aufgrund des ALG-1 Bezugs würde für die Unfalldiagnose im April 2024 eine neue Blockfrist beginnen, welche bis zum April 2027 laufen würde, d.h. wenn eine Arbeitsunfähigkeit nach dem Beginn dieser neuen Blockfrist beginnt, dann zahlt das Arbeitsamt zunächst bis zu 6 Wochen das ALG-1 weiter und danach die Krankenkasse Krankengeld maximal bis zum Rentenbeginn.
Der Haken an der Sache ist, dass die Krankenkasse nur dann wieder Krankengeld wegen der Unfalldiagnose zahlt, wenn seit dem Tag der Aussteuerung (Anfang Oktober 22) bis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat.
Wie du aber selbst schreibst, warst du während der gesamten Zeit bisher Arbeitsunfähig und das würde bedeuten, dass du trotz der neuen Blockrist kein Krankengeld bekommen würdest.
Ob das in deinem Falle auch wirklich so laufen würde, das kann dir nur deine Krankenkasse verbindlich sagen.
Gruß
Czauderna
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Re: Krankengeld nach Aussteuerung und Bezug von ALG1
vielen dank für die antwort...ich habe mich nicht ganz deutlich ausgedrückt....währen des bezugs von ALG1 also vom 3.oktober 2022 bis heute...war ich nicht krankgeschrieben.mein gesundheitszustand hat sich in dieser zeit leider nicht verbessert und ich bin nach wie vor nicht in der lage meinem beruf als erzieherin nachzugehen.habe noch die probleme in der HWS dazu bekommen.mein bezug vom ALG1 endet am 2.oktober...
Re: Krankengeld nach Aussteuerung und Bezug von ALG1
Hallo,
doch, du hast dich deutlich ausgedrückt, ich habe einfach das "nicht" überlesen und von daher, hätte ich mir den Hinweis ersparen können, sorry dafür. Also dann noch einmal, bei einer neuen Arbeitsunfähigkeit nach Beginn der neuen Blockfrist zahlt das Arbeitsamt erst mal bis zu sechs Wochen das ALG-1 weiter, danach die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, sollte das ALG-1 vor Ablauf der sechs Wochen enden, z.b. zum 02.10.2024, dann zahlt die Krankenkasse ab dem Folgetag Krankengeld - so sehe ich das.
Gruss
Czauderna
doch, du hast dich deutlich ausgedrückt, ich habe einfach das "nicht" überlesen und von daher, hätte ich mir den Hinweis ersparen können, sorry dafür. Also dann noch einmal, bei einer neuen Arbeitsunfähigkeit nach Beginn der neuen Blockfrist zahlt das Arbeitsamt erst mal bis zu sechs Wochen das ALG-1 weiter, danach die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, sollte das ALG-1 vor Ablauf der sechs Wochen enden, z.b. zum 02.10.2024, dann zahlt die Krankenkasse ab dem Folgetag Krankengeld - so sehe ich das.
Gruss
Czauderna
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Re: Krankengeld nach Aussteuerung und Bezug von ALG1
danke....so waren auch meine vermutungen.....das heißt dann auch das meine krankenversicherung die ja bei nichtkrankschreibung nach dem bezugsende vom ALG nicht mehr weiterging....ich müßte mich dann über meinen mann familienversichern......automatisch weiterläuft.....
sollte ich dies im vorfeld mit der KK abklären...
sollte ich dies im vorfeld mit der KK abklären...
Re: Krankengeld nach Aussteuerung und Bezug von ALG1
Hallo
wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich die Kasse nicht darüber informieren, dass ich evtl. demnächst arbeitsunfähig werden, um in den Genuss des Krankengeldes zu kommen. Lass es einfach auf dich und die Kasse zukommen und es ist auch schließlich so, dass nicht du, sondern dein Arzt/Ärztin entscheidet, ob du arbeitsunfähig bist oder nicht.
Was die Familienversicherung angeht, so würde diese nicht zum Zuge kommen, denn wenn du die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt hast, dann würde aufgrund deines bereits gestellten Rentenantrags mit dem Tag nach Ende des Arbeitslosengeld-1 (ohne Arbeitsunfähigkeit) deine Mitgliedschaft als pflichtversicherte Rentenantragstellerin weiterlaufen, die allerdings beitragsfrei wäre.
Gruß
Czauderna
wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich die Kasse nicht darüber informieren, dass ich evtl. demnächst arbeitsunfähig werden, um in den Genuss des Krankengeldes zu kommen. Lass es einfach auf dich und die Kasse zukommen und es ist auch schließlich so, dass nicht du, sondern dein Arzt/Ärztin entscheidet, ob du arbeitsunfähig bist oder nicht.
Was die Familienversicherung angeht, so würde diese nicht zum Zuge kommen, denn wenn du die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt hast, dann würde aufgrund deines bereits gestellten Rentenantrags mit dem Tag nach Ende des Arbeitslosengeld-1 (ohne Arbeitsunfähigkeit) deine Mitgliedschaft als pflichtversicherte Rentenantragstellerin weiterlaufen, die allerdings beitragsfrei wäre.
Gruß
Czauderna
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Re: Krankengeld nach Aussteuerung und Bezug von ALG1
vielen dank,das hat mir schon einmal sehr geholfen....schönen sonntag noch und eine gute woche...lg heike