Krankengeld nach Arbeitslosengeld I
Moderator: Czauderna
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Krankengeld nach Arbeitslosengeld I
gelöscht
Zuletzt geändert von ardiana1991 am 28.05.2012, 01:07, insgesamt 1-mal geändert.
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ardiana1991 hat geschrieben:ich werde dann beim nächsten termin MDK am 21.12. dies nochmal erwähnen. ich bräuchte aber die gesetzeslage, ich habe ja keine ahnung. danke :D
und ist der MDK hilfreich?
Haqllo,
bei dieser Frage (Anspruch auf Krankengeld) mit Sicherheit nicht -
davon hat der MDK. keine Ahnung und das muss er auch nicht wissen.
Hier das Gesetz:
§48 Abs. 1 SGB V.
(1) 1 Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. 2 Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Gruss
Czauderna
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Re: Krankengeld nach Arbeitslosengeld I
Das stimmt absolut nicht. Ich würde dir empfehlen, die Rechtsaufsicht einzuschalten. Vielleicht solltest du dir das vorher noch schriftlich geben lassen .ardiana1991 hat geschrieben: diese meldung habe ich bei letztem termin mitgegeben. dann teilte mir die krankenkasse mit, das ein arbeitnehmer der nach 6 wochen immer noch krank ist, 78 wochen krankengeld bekommt, solange seine krankheit andauert. aber ein arbeitsloser würde nur das bekommen solange ihm alg 1 zusteht und dies endet in meinen fall zum ende dezember und nicht solange die krankheit andauert.
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