krankengeld nach arbeitsgesuch?

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Moderator: Czauderna

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ardiana1991
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krankengeld nach arbeitsgesuch?

Beitrag von ardiana1991 » 12.12.2011, 00:25

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leser
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Re: krankengeld nach arbeitsgesuch?

Beitrag von leser » 13.12.2011, 02:20

ardiana1991 hat geschrieben:habe ich dann noch anspruch auf krankengeld? ich beziehe seit oktober 2011 krankengeld. und werde ich dann sofort anspruch auf krankengeld haben oder muss zuerst der arbeitgeber oder das arbeitsamt erstmal die 6 wochen zahlen?
Hallo ardiana1991,
für die gleiche Erkrankung hast Du im Prinzip bis zu 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
Wenn Du ein Beschäftigungsverhältnis neu aufnimmst, hast Du eine 4wöchige Wartezeit auf die Entgeltfortzahlung. Beispiel Beginn Beschäftigung 01.01.12: Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber frühstens ab 29.01.2012. Falls Du in dieser Zeit (wieder) arbeitsunfähig wirst, zahlt die Kasse zunächst (ggf bis 28.01.) Krankengeld.

Lieben Gruß
Leser

ardiana1991
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Beitrag von ardiana1991 » 13.12.2011, 19:33

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.12.2011, 20:18

ardiana1991 hat geschrieben:hallo LESER vielen dank für deine rückmeldung.
nehmen wir an ich beziehe jetzt krankengeld, ab dem 1. januar 2012 nehme ich eine beschäftigung auf. nach 2 wochen am 15. januar werde ich wieder rückfällig d.h. wg. depressionen nochmal krank. wer kommt dann für mich auf? vom 1. januar bis 14. januar und für die zeitraum ab dem 15. januar bis ich wieder gesund werde.

liebe grüße
ardiana
Hallo, wenn es sich nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, dann bekämest du vom 01.01. 2011 Gehalt und ab 15. Januar (wenn die Arbeitsunfähigkeit am 14.1. festgestellt würde) von der Kasse Krankengeld bis zum
28.Januar, danach müsste dein Arbeitgeber mit der 6wöchigen Lohnfortzahlung beginnen.
Wäre dein Krankengeldanspruch aufgrund der Vorerkrankung beispielsweise
am 20.01.2012 erschöpft (78 Wochen sind vorbei), dann müsstest du dich für die Zeit vom 21.1. - 28.1. entweder so rüber retten oder dich beim Arbeitsamt melden, wenn die zahlen würden, dann bis zum 28.1. weil dann der Arbeitgeber
einsetzen muesste, bist du dann länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, dann käme wieder das Arbeitsamt in Spiel.

Sehr kompliziert, solche "Planspiele".
Gruss
Czauderna

ardiana1991
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Beitrag von ardiana1991 » 14.12.2011, 14:14

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.12.2011, 17:09

Hallo,
wenn sich nicht vor kurzer Zeit etwas
geändert hat, dann zahlt das Arbeitsamt
immer erstmal bis zu sechs Wochen
weiter.
Gruss
Czauderna

ardiana1991
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Beitrag von ardiana1991 » 14.12.2011, 18:11

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Gast

Beitrag von Gast » 14.12.2011, 18:41


ardiana1991
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Beitrag von ardiana1991 » 14.12.2011, 18:50

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leser
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Beitrag von leser » 15.12.2011, 00:35

ardiana1991 hat geschrieben:
aber innerhalb eines bestimmten
Zeitraumes bekommste keine Lohnfortzahlung auf die selbe krankheit
mehr sondern sofort Krankengeld.
genau so hatte ich auch schonmal gehört, daher meine frage
Hallo ardiana1991,
nein, Deine Ursprungsfrage zielte auf eine neue Beschäftigung. Bei der Entgeltfortzahlung werden Vorerkrankungen berücksichtigt. Bei einem neuen Arbeitgeber hast Du aber immer einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch, jedoch erst nach Ablauf der Wartezeit von 4 Wochen.
Bei der Leistungsfortzahlung der Agentur für Arbeit sieht das anders aus. Dort hast Du immer einen neuen Anspruch auf Leistungsfortzahlung von 6 Wochen. Vorausgesetzt es bestand für einen Tag oder zumindest einen Teil des Tages Arbeitsfähigkeit (und natürlich eine fristgemäße Antragstellung auf ALG1)
Czauderna hat geschrieben:Sehr kompliziert, solche "Planspiele".
Ich fürchte auch, dass Du in Deinen Entscheidungen durch die Planspiele nicht wirklich sicherer wirst...

Es ist doch sehr löblich, dass Du es versuchen willst mit dem Job. Wenn es klappt, ist das doch auch für Dich eine tolle Sache. Und wenn nicht, okay, dann muss man halt wieder Anträge stellen (Krankengeld oder Alg). Aber klingt besser als Decke auf dem Kopf :wink:

Drücke Dir die Daumen und gute Besserung

ardiana1991
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Beitrag von ardiana1991 » 15.12.2011, 00:52

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Beitrag von leser » 15.12.2011, 00:59

ardiana1991 hat geschrieben:beispiel: ich beziehe heute alg 1. ich werde morgen krank 15. dezember. dann muss das arbeitsamt ja bis 25. januar alg 1 zahlen, dann ab dem 26. januar bekomme ich krankengeld, richtig?
richtig :D
ardiana1991 hat geschrieben:nehmen wir an ich bin bis 5. februar krank und melde mich am 6. februar gesund. dann bekomme ich ja ab dem 6. februar wieder alg 1 wenn ich noch anspruch auf alg 1 habe.
ganz genau :wink:
ardiana1991 hat geschrieben:dann werde ich beispielsweise am 15. februar wieder krank. zahlt die arge dann nochmal 6 wochen (gleiche krankheit) oder übernimmt ab dem 15. februar die krankenkasse wieder das krankengeld?
wie gesagt, wieder 6 Wochen ALG1, solange Grundanspruch noch nicht erschöpft
ardiana1991 hat geschrieben:ich glaube ich bin zu dumm um es zu verstehen
glaub ich nicht :lol:

lg Leser

ardiana1991
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Beitrag von ardiana1991 » 15.12.2011, 01:05

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Beitrag von leser » 15.12.2011, 01:12

wenn der Grundanspruch erschöpft ist, dann ist's allerdings auch mit dem ALG1 zu Ende - Sie zahlen also nicht ewig

gute Nacht, schlaf schön

röschen
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Beitrag von röschen » 15.12.2011, 14:44

ardiana1991 hat geschrieben:ich möchte ja krank bleiben und tue alles dafür um wieder arbeiten gehen zu können, aber man weiß nie was auf einem zukommt. deswegen möchte ich mich informieren.
:roll:

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