Hallo,
Ich habe nirgends gefunden ob es einen gesetzlichen Zeitrahmen hier vorgegeben ist. Es kann doch nicht richtig seine so lange auf irgendeine Entscheidung warten zu müssen.
Kann der Anspruch auch rückwirkend abgelehnt werden? Was würde in diesem Fall mit meinem Versicherungsschutz passieren?
Vielen dank für die Rückmeldungen
Krankengeld nach 9 wochen noch nicht erhalten
Moderator: Czauderna
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Krankengeld nach 9 wochen noch nicht erhalten
Zuletzt geändert von theamarlene am 13.10.2022, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krankengeld nach 9 wochen noch nicht erhalten
Hallo und willkommen im Forum
Zunächst ist es so, dass formal alles richtig gelaufen ist - Die Entlassung aus der Reha erfolgte Arbeitsfähig, damit endete mit dem Übergangsgeld/Krankengeld auch gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend auf den Entlassungstag ausgestellt wurde, ändert zunächst nichts am Sachverhalt, zumal es sich bei dieser Meldung nicht um eine Folgemeldung, sondern um eine Erstmeldung handelt, also liegen zwei, sich widersprechende Meldungen vor - einmal die Meldung der Reha-einrichtung , die auf Arbeitsfähig zum Entlasstag erkannte und zum anderen, die rückwirkende Meldung des Arztes als Erstmeldung, die genau das Gegenteil bescheinigt.
Hier muss die Krankenkasse tatsächlich den MDK einschalten um klären zu lassen, wer denn nun aus medizinischer Sicht recht hat, die Reha-Einrichtung oder der Arzt.
Soweit, was das Formale betrifft.
Jetzt wird es kompliziert - wann war die Entlassung aus der Reha genau und wann wurde das ALG-1 eingestellt ?.
Du schreibst, dass der Antrag auf ALG-1 abgelehnt wurde, die ARGE Dich aber nach sechs Wochen abgemeldet hat - was genau trifft jetzt zu ?.
Die Antwort wäre sehr wichtig für die weitere Antwort auf Deine Frage
Gruss
Czauderna
Zunächst ist es so, dass formal alles richtig gelaufen ist - Die Entlassung aus der Reha erfolgte Arbeitsfähig, damit endete mit dem Übergangsgeld/Krankengeld auch gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend auf den Entlassungstag ausgestellt wurde, ändert zunächst nichts am Sachverhalt, zumal es sich bei dieser Meldung nicht um eine Folgemeldung, sondern um eine Erstmeldung handelt, also liegen zwei, sich widersprechende Meldungen vor - einmal die Meldung der Reha-einrichtung , die auf Arbeitsfähig zum Entlasstag erkannte und zum anderen, die rückwirkende Meldung des Arztes als Erstmeldung, die genau das Gegenteil bescheinigt.
Hier muss die Krankenkasse tatsächlich den MDK einschalten um klären zu lassen, wer denn nun aus medizinischer Sicht recht hat, die Reha-Einrichtung oder der Arzt.
Soweit, was das Formale betrifft.
Jetzt wird es kompliziert - wann war die Entlassung aus der Reha genau und wann wurde das ALG-1 eingestellt ?.
Du schreibst, dass der Antrag auf ALG-1 abgelehnt wurde, die ARGE Dich aber nach sechs Wochen abgemeldet hat - was genau trifft jetzt zu ?.
Die Antwort wäre sehr wichtig für die weitere Antwort auf Deine Frage
Gruss
Czauderna