krankengeld nach 78 wochen
Moderator: Czauderna
aha, du stellst also eine Behauptung auf und kannst diese nicht begründen, wenn man dich hinterfragt antwortest du mit einer Gegenfrage
meine Begründung steht bereits im Vorpost:
KG-Anspruch beginnt bei Arbeitslosen mit Beginn der AU und nicht wie bei Arbeitnehmern erst ab Tag nach ärztl. Feststellung § 47b Abs. 1 Satz 2
und nun begründe mir, warum das nicht bei einer Folgebescheinigung gilt, dass muss ja irgendwo stehen oder es muss eine richtungsweisende Rechtssprechung geben die mir unbekannt ist - was ja durchaus möglich ist, bin nicht so ein Hobby-Jurist wie du
meine Begründung steht bereits im Vorpost:
KG-Anspruch beginnt bei Arbeitslosen mit Beginn der AU und nicht wie bei Arbeitnehmern erst ab Tag nach ärztl. Feststellung § 47b Abs. 1 Satz 2
und nun begründe mir, warum das nicht bei einer Folgebescheinigung gilt, dass muss ja irgendwo stehen oder es muss eine richtungsweisende Rechtssprechung geben die mir unbekannt ist - was ja durchaus möglich ist, bin nicht so ein Hobby-Jurist wie du