Hallo zusammen,
meine Geschichte ist etwas kompliziert
Und zwar habe ich vom 1.2. bis 1.3. gearbeitet, war in der Zeit aber ca. zwölf Tage wegen einer Magenschleimhautentzündung krankgeschrieben. Dann wurde mir in der Probezeit wegen betrieblichen Gründen gekündigt. (Hab aber wieder was neues
So, da ich nicht viele Tage arbeiten war, habe ich vom meinem
früheren Arbeitgeber auch nur die Tage bezahlt bekommen, die ich auch
gearbeitet hatte.
Dies waren aber leider auch nur ca. 350€ netto. Der
AG sagte mir, dass ich die restlichen Tage – also
die, die ich krank war – stattdessen von meiner Krankenkasse (AOK)
bezahlt bekomme.
Mein eigentlicher Bruttolohn wären nämlich 1.925€ brutto gewesen
(netto ca. 1.300€), und dass ich ca. 1.000€ weniger bekommen habe,
hat mich echt geschockt!
Meine 1. Frage:
→ Wie viel Krankengeld kann ich erwarten?
Der Antrag läuft schon und die Dame am Telefon sagte mir auch, es
wäre alles in Bearbeitung. Sie meinte, ich bekäme 77% vom Nettolohn.
Auch meinte sie, sie würde noch auf etwas vom früheren Arbeitgeber
warten.
→ Wisst Ihr, was das sein könnte?
Aber die wichtigste Frage für mich ist eigentlich:
→ Von welchem Nettolohn geht die Krankenkasse aus?
Von dem, den ich tatsächlich bekommen habe (350€), oder von dem, den ich eigentlich hätte bekommen sollen(1.300€)?
Auf der Abrechnung, die die KK auch haben wollte, steht der Betrag den ich ausgezahlt bekommen hab, also 350 Euro ... ich dachte ich hätte alles abgegeben ... was haben die bei meinem früheren AG erfragt?
Die einen sagen so, die anderen wieder so. :p
Am Telefon kann mir keiner was sagen ... und warten tu ich auch schon über nen Monat auf das Krankengeld.
Wäre lieb, wenn mir jemand einen Anhaltspunkt geben könnte!
Vielen Dank & liebe Grüße
Nicole
Krankengeld nach 1 monatiger Arbeit
Moderator: Czauderna
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Hallo,
von wann bis wann warst Du denn genau krank geschrieben. Und wann hat der Arzt die Krankmeldung ausgestellt? Denk daran, dass der Krankengelanspruch erst einen Tag nach Feststellung der AU beginnt.
Ich persönlich würde vom vereinbarten Gehalt das Krankengeld berechnen, weil kein mind.4-wöchiger Entgeltabrechnungszeitraum vorliegt und die Steuerprogression das Netto für den tatsächlichen Zeitraum verfälscht.
Wie es genau berechnet wird hängt davon ab, ob Dein Entgelt nach Monaten oder nach Stunden bemessen ist.
Wenn Du bei Deinem Vor-Arbeitgeber im Zeitraum 1.2.11-31.1.12 noch Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten hast, dann wird das auch zu 1/360 mit berücksichtigt. Das hat die Dame von der AOK vielleicht schriftlich bei Deinem alten Arbeitgeber angefordert bzw. schriftlich angefragt.
LG, Fee
von wann bis wann warst Du denn genau krank geschrieben. Und wann hat der Arzt die Krankmeldung ausgestellt? Denk daran, dass der Krankengelanspruch erst einen Tag nach Feststellung der AU beginnt.
Ich persönlich würde vom vereinbarten Gehalt das Krankengeld berechnen, weil kein mind.4-wöchiger Entgeltabrechnungszeitraum vorliegt und die Steuerprogression das Netto für den tatsächlichen Zeitraum verfälscht.
Wie es genau berechnet wird hängt davon ab, ob Dein Entgelt nach Monaten oder nach Stunden bemessen ist.
Wenn Du bei Deinem Vor-Arbeitgeber im Zeitraum 1.2.11-31.1.12 noch Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten hast, dann wird das auch zu 1/360 mit berücksichtigt. Das hat die Dame von der AOK vielleicht schriftlich bei Deinem alten Arbeitgeber angefordert bzw. schriftlich angefragt.
LG, Fee
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Hallo
Ich hab nen Fehler endeckt ... also ich war insgesamt 12 Tage krankgeschrieben ... einmal vom 6.2. - einschliesslich 12.2. ... musste auch Wochenende arbeiten.
... und dann vom 22.2. - einschliesslich 26.2. ... waren aber unterschiedliche Diagnosen und ich bin am 6.2. und am 22.2. sofort zum Arzt und von dem Tag an hat der Arzt auch die Krankmeldung ausgeschrieben.
Davor war ich 3 Monate arbeitslos.
Und im Vertrag steht Bruttoverdienst 1950,00 Euro ... mit einem Stundenlohn von 12,50 Euro.
Achso und die Anfrage von der Krankenkasse war genau für diesen Arbeitgeber.
Danke für die schnelle Antwort
Ich hab nen Fehler endeckt ... also ich war insgesamt 12 Tage krankgeschrieben ... einmal vom 6.2. - einschliesslich 12.2. ... musste auch Wochenende arbeiten.
... und dann vom 22.2. - einschliesslich 26.2. ... waren aber unterschiedliche Diagnosen und ich bin am 6.2. und am 22.2. sofort zum Arzt und von dem Tag an hat der Arzt auch die Krankmeldung ausgeschrieben.
Davor war ich 3 Monate arbeitslos.
Und im Vertrag steht Bruttoverdienst 1950,00 Euro ... mit einem Stundenlohn von 12,50 Euro.
Achso und die Anfrage von der Krankenkasse war genau für diesen Arbeitgeber.
Danke für die schnelle Antwort
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Hallo,
dann bekommst Du vom 7.2.-12.2. = 6 Tage Krankengeld und vom 23.2.-26.2. = 4 Tage Krankengeld.
Die Gretchenfrage ist, ob das Entgelt nach Monaten oder nach Stunden bemessen ist. Bei Stunden gibt es eine Formel:
Entgelt : Stunden in denen es erzielt wurde x wöchentliche Arbeitszeit :7
Klingt einfach, ist aber hochkompliziert. Für die Stunden muss ggf. ein vergleichbarer Arbeitnehmer herangezogen werden.
Bei Monatslöhner wird durch 30 geteit.
Lohnsteuerfreie Sonn- oder Nachtzuschläge, sowie poauschal versteuerte Anteile (z.B. Fahrkosten) werden nicht berücksichgtigt.
Der Arbeitgeber füllt einen Vordruck der Kasse aus (entweder per Datenaustausch oder noch als papiernen Vordruck). Anhand der angegebenen Infos (auch ob beitragsfrei umgewandeltes Arbeitsentgelt/Diretversicherung) da ist, ob ein Kinderzuschlag in der Pflegeversicherung gezahlt wird, welches Entgelt vereinbart ist, ob Du Monats- oder Stundenlöhner bist, Einmalzahlungen der letzten 12 Monate usw.
So aus der Ferne ist es schwer zu berechnen. Aber mit 77 % lag die Dame von der AOK schon gut. Wobei es bei Dir mehr ist, weil Du ja für 2 Tage gar nichts bekommst. Und insofern die Höhe zwar stimmt, aber der Schnitt runtergeht. Betrag x mal 12 ist halt mehr, als Betrag x mal 10.
LG, Fee
dann bekommst Du vom 7.2.-12.2. = 6 Tage Krankengeld und vom 23.2.-26.2. = 4 Tage Krankengeld.
Die Gretchenfrage ist, ob das Entgelt nach Monaten oder nach Stunden bemessen ist. Bei Stunden gibt es eine Formel:
Entgelt : Stunden in denen es erzielt wurde x wöchentliche Arbeitszeit :7
Klingt einfach, ist aber hochkompliziert. Für die Stunden muss ggf. ein vergleichbarer Arbeitnehmer herangezogen werden.
Bei Monatslöhner wird durch 30 geteit.
Lohnsteuerfreie Sonn- oder Nachtzuschläge, sowie poauschal versteuerte Anteile (z.B. Fahrkosten) werden nicht berücksichgtigt.
Der Arbeitgeber füllt einen Vordruck der Kasse aus (entweder per Datenaustausch oder noch als papiernen Vordruck). Anhand der angegebenen Infos (auch ob beitragsfrei umgewandeltes Arbeitsentgelt/Diretversicherung) da ist, ob ein Kinderzuschlag in der Pflegeversicherung gezahlt wird, welches Entgelt vereinbart ist, ob Du Monats- oder Stundenlöhner bist, Einmalzahlungen der letzten 12 Monate usw.
So aus der Ferne ist es schwer zu berechnen. Aber mit 77 % lag die Dame von der AOK schon gut. Wobei es bei Dir mehr ist, weil Du ja für 2 Tage gar nichts bekommst. Und insofern die Höhe zwar stimmt, aber der Schnitt runtergeht. Betrag x mal 12 ist halt mehr, als Betrag x mal 10.
LG, Fee