Krankengeld MDK Arbeitsfähig; AfA sagt nicht Arbeitsfähig

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
manne123
Beiträge: 8
Registriert: 01.09.2014, 19:05

Krankengeld MDK Arbeitsfähig; AfA sagt nicht Arbeitsfähig

Beitrag von manne123 » 02.09.2014, 22:59

Hallo, ich befinde mich in einer misslichen Lage..


Reha wegen Depressionen 2011 - danach Arbeitsfähig und in neuer Beschäftigung.

Seit Ende 2013 AU durch Neurologe wegen Depression u. Zweiterkrankungen - im Februar 2014 lief das beristete Arbeitsverhältnis aus..

Dann Juni 2014 Termin beim MDK (Neurologe)- AU beendet zum 30.06.2014 - Widerspruch eingelegt - keine Depression soll ALG 1 beantragen.

AU schreibender Facharzt Neurologe will sich nicht mit dem MDK anlegen...und schweigt (hatte schon mehrfach schreiblaehmung und verweigerte insicht in das MDK Gutachten.

Am 1.7.2014 ALG 1 beantragt - Ablehung wegen Krankengeldanspruch

Neuer Facharzt Neurologe hatte Termin erst am 7.7.2014 seit dem durchgehende AU (mit der angeforderten schriftlichen Begründung..)

Orthopäde schrieb mich von vom Januar bis Februar - dann wieder vom Juni bis Ende Juli AU - nebst nachgereichter schriftlicher Begründung OP fand im Januar 2014 statt - seit diesem Termin bis Juli AU.

Neuer Antrag ALG 1 - Restarbeitsvermögen.. ab August - Vorstellung beim medizischen Dienst der AfA.

Gutachten der AfA = länger als 6 Mnate aber nicht auf Dauer weniger als 3 Stunden vermittlunsfähig. Das seelische Leiden ist derzeit so ausgeprägt... Medizinische Behandlung ist vorrangig.

Folgt nun die Einstellung ALG 1 oder muss ich einen Rentenantrag stellen???

Hausärztin bestätig am 03.09.2014 rückwirkend AU.auch zwischen dem 1.7 und 7.7.2014.

Und nun ? Kein Krankengeld und kein ALG 1 ( kein Anspruch auf ALG 2 )

Laufendes Widerspruchsverfahren bei der KK - bei Restanspruch Krankengeld 9 Monate.

Hilft mir nun das Gutachten der AfA weiter (Gegenteil vom MDK-Gutachten..) - oder gilt immer nur Gutachten das des MDK ?


Hilft es mir wenn ich das AA Gutachten an die KK weiterleiten? Wie lange braucht die KK um den Widerspruch zu bescheiden?

Muss die KK bei dieser Lage nun (wieder) weiter das KG zahlen..?

Danke für das Zulesen...und noch mehr fuer die Bentwortung meiner Fragen.

Manne

manne123
Beiträge: 8
Registriert: 01.09.2014, 19:05

Beitrag von manne123 » 05.09.2014, 21:33

So.....nun ist der Brief der AfA da. Ich soll nun meine (unterschlagenen ) AU vorlegen um wieder Krankengelld zu bekommen. Anderenfalls wuerde ich aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen. Die AU erfolgte nach dem begonnenen Widerspruch nach Krankengeld Einstellung nach MDK Gutachten.

Wegen des Gutachtens bleibt mir noch immer die Frahe offen ob das MDK Gutachten ueber dem Gutachten der AfA steht.

Wenn nun die Meldung der AfA an die Krankenkasse geht uner Kunde ist nun 6 Wochen AU - bitte zahlt nun Krankengeld. Kann die Krankenkasse hier wieder sagen....die AU ist nicht gueltig weil der MDK vor 3 Monaten beschlossen hat, Kunde ist arbeizsfaehig.

Danke!

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 06.09.2014, 11:39

Hallo,
für die Krankenkasse gilt das Gutachten des MDK und so wie der Fall geschildert wurde, hilft da nur noch der Rechtsweg. Die Kasse wird sich zusätzlich noch auf den Standpunkt stellen, dass die AU ab dem 01.07.2014 nicht nachgewiesen wurde sondern lediglich rückwirkend attestiert wurde.
Sicher macht es Sinn, die Krankenkasse mit dem Gutachten der AfA. zu konfrontieren, ich glaube aber nicht, dass daraufhin die Kasse rückwirkend weiter Krankengeld zahlen wird.
Gruss
Czauderna

manne123
Beiträge: 8
Registriert: 01.09.2014, 19:05

Beitrag von manne123 » 06.09.2014, 20:22

Danke Czauderer fuer deine Einschätzung. Also bleibt die AU des Orthopädien die lueckenlos vom 5.06. Ueber diverse Verlaengerungen bis 20.7.14 recbtzeitig der KK vorgelegen haben unberuecksichtigt?
Gruss
Manne

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 07.09.2014, 10:57

Hallo,

ich fürchte ja, würde mich natürlich freuen, wenn meine Befürchtung nicht zutreffen sollte,
Gruss

Czauderna

manne123
Beiträge: 8
Registriert: 01.09.2014, 19:05

Beitrag von manne123 » 09.09.2014, 08:05

Guten Morgen, macht es unter diesen Umstaenden Sinn hier der AfA die weiteren AU virzulegen ( 6 Wochenfrist ) wenn die kK diese AU sowieso nicht anerkennt da da MDK nun mal entschieden hat ich waere arbeitsfaehig? Laufe ich dann wieder Gefahr AfA beendet ALG wegen Krankengeldanspruch und KK lehnt wieder ab weil ja der MDK mal was anderes beschlossen hat?

Gruß Manne

manne123
Beiträge: 8
Registriert: 01.09.2014, 19:05

Update

Beitrag von manne123 » 19.09.2014, 17:33

Heute Brief der KK

Ihfen Widerspruch konnten wir abhelfen...

Wir bedauern.....


Gleichzeitig die Aufforderderung einen Reha Antrag zu stellen.

Gruss m.:

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Update

Beitrag von Czauderna » 19.09.2014, 19:57

manne123 hat geschrieben:Heute Brief der KK

Ihfen Widerspruch konnten wir abhelfen...

Wir bedauern.....


Gleichzeitig die Aufforderderung einen Reha Antrag zu stellen.

Gruss m.:
Hallo, was den nun - wenn dem Widerspruch abgeholfen werden konnte, dann war er aus der Sicht des Widerspruchsführers erfolgreich.
Das "Bedauern" und die Aufforderung zur Reha klingt eher danach, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte.
Gruss
Czauderna

manne123
Beiträge: 8
Registriert: 01.09.2014, 19:05

Beitrag von manne123 » 19.09.2014, 22:37

Hallo Czauderna,

der Widerspruch war somit erfolgreich....( ohne Gericht)

d.h.

- ab Juli rückwirkend Krankengeld ( - ALG 1 August )
- MDK Entscheiung aufgehoben ( welch Wunder)
- forlaufende AU bis heute
- KG-Bezug seit August 13 ( 78 Wohen = bis Februar 2015)
- Aufhebungsbescheid ALG 1 - alle Rückwirkend


"....Wir bedauern die Unanmehmlichkeiten die durch die Einstellung der Krankengeldzahlung entstanden sind......"

Ich auch....3 Monate Angst, fast Suizid (nicht wirklich, aber schon daran gedacht), Therapie war nur noch Schadensbegrenzug, Behandlung durch Neurologen erschwert, Anwaltskosten. Anträge bei der AfA, Widersruchverfahren, Termin beim ÄD der AfA, Kosten für Attest um nur einige Unannehmlichkeiten zu nennen...


:(


Was den Reha-Antrag bestrifft, die übliche Aufforderung mit der 10 Wochenfrist..(einen Zwangsantrag hätte die AfA auch durchgesetzt).


Wehrt Euch !

Gruß

Manne

8)

manne123
Beiträge: 8
Registriert: 01.09.2014, 19:05

Kleiner Dienstweg AfA - Krankenkasse ?

Beitrag von manne123 » 19.09.2014, 23:19

....und hier hierzu noch eine Frage an die Insider

Kann es möglich sin, dass die AfA die Krankenkasse bezüglich
der Entscheidungender ÄD der AfA frühzeitig informiert bzw. Statusmeldungen vorab an die KK übermittelt?


Der MDK hatte von mir bzw. meiner Anwältin die Kopie
des AfA Gutachtens zeitgleich mit der MDK-Entscheidung
zunächst an die KK übermittelt.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Kleiner Dienstweg AfA - Krankenkasse ?

Beitrag von Czauderna » 20.09.2014, 09:59

manne123 hat geschrieben:....und hier hierzu noch eine Frage an die Insider

Kann es möglich sin, dass die AfA die Krankenkasse bezüglich
der Entscheidungender ÄD der AfA frühzeitig informiert bzw. Statusmeldungen vorab an die KK übermittelt?


Der MDK hatte von mir bzw. meiner Anwältin die Kopie
des AfA Gutachtens zeitgleich mit der MDK-Entscheidung
zunächst an die KK übermittelt.
Hallo,
in der Praxis erlebt habe ich das noch nicht, ich denke aber, dass es möglich sein kann, wenn die Afa. über die Details informiert ist, allerdings muesste dann meiner Auffassung nach auch das Einverständnis des BEtroffenen für die Übermittlung solcher Daten vorliegen.
Gruss
Czauderna

manne123
Beiträge: 8
Registriert: 01.09.2014, 19:05

Beitrag von manne123 » 22.09.2014, 14:02

aus dem Schreiben der KK:

Wenden sie sich rechtzeitig an uns. Schildern Sie uns bitte die gründe, wenn Sie eine derartige Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger beabsichtigen...

Beachten Sie bitte, dass Ihr Krankengeldanspruch auch rückwirkend entfallen kann, wenn Sie ohne unsere Zustimmung eine Erklärung gegenüber dem Renternversicherungsträger abgeben.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 22.09.2014, 14:06

manne123 hat geschrieben:aus dem Schreiben der KK:

Wenden sie sich rechtzeitig an uns. Schildern Sie uns bitte die gründe, wenn Sie eine derartige Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger beabsichtigen...

Beachten Sie bitte, dass Ihr Krankengeldanspruch auch rückwirkend entfallen kann, wenn Sie ohne unsere Zustimmung eine Erklärung gegenüber dem Renternversicherungsträger abgeben.
Hallo,
das ist sicher aus dem Aufforderungsschreiben der Kasse für die Reha ??.
Wenn ja, dann ist das eine Formulierung, die alle Kassen verwenden in diesem Zusammenhang - solange Du dich daran orientierst kann nix passieren - das wolltest du doch wissen, oder ?.
Gruss
Czauderna

Antworten