Krankengeld - kurzfristig beschäftigt

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Moderator: Czauderna

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skoda007

Krankengeld - kurzfristig beschäftigt

Beitrag von skoda007 » 13.06.2011, 19:16

Habe mal folgende Frage:

Jemand ist kurzfristig beschäftigt für 20 Tage,
jedoch versicherungspflichtig da er bereits öfter kurzfristig beschäftigt war.

In dieser Zeit wird er für 5 Tage arbeitsunfähig.

Da er ja nicht die 10 Wochenfrist erfüllt (4Wochen Wartepflicht plus die 6 Wochen bis zur Entgeltfortzahlung) hat er ja den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 %.

Ist es richtig, dass dieser Beschäftigte dann für diese Zeit nichts bekommen würde, weder Arbeitsentgelt nach Krankengeld?

Oder hätte er dann trotzdem Anspruch auf Krankengeld?

Danke!

Gruß
Rainer

Swantje B.
Beiträge: 400
Registriert: 14.02.2011, 20:27

Beitrag von Swantje B. » 14.06.2011, 06:36

Hallo Rainer,
Ist es richtig, dass dieser Beschäftigte dann für diese Zeit nichts bekommen würde, weder Arbeitsentgelt nach Krankengeld?
ja.
Oder hätte er dann trotzdem Anspruch auf Krankengeld?
nein.

Gruß, Swantje

skoda007

Beitrag von skoda007 » 14.06.2011, 20:44

Danke!

Für Deine schnelle Antwort!

Lg
Rainer :D

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