Erstmal abwarten und Tee trinken und Kaffee kaufen, alles noch ungelegte Eier, im Pirinzip.broemmel hat geschrieben:Was soll denn die Kasse jetzt machen? Es liegt keine Kündigung vor, der § 192 SGB V greift hier nicht. Es besteht Versicherungspflicht aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses und es wird weiter Entgeltfortzahlung geleistet. Insofern läuft alles normal.dokapin hat geschrieben:Danke euch für die tolle Hilfe hier !
Ich habe der Kasse nochmal 3 Zeilen geschrieben mit Verweis auf den § 192.
Bezüglich der Behandlung ist mein Mann in guten Händen, wir erhoffen uns hier schnelle Besserung.
Ob eine fristlose Kündigung kommt weiss man ja auch nicht. Ein Anwalt fürs Arbeitsrecht wird wohl auch erst gebraucht, wenn eine Kündigung vorliegt.
Krankengeld Kündigung etc.
Moderator: Czauderna
das wissen wir bereits, nach Telefonat mit dem AG. Diese Kündigung ist auch auf Grund des Tatbestandes nicht anfechtbar. Ist leider so, läßt sich nicht mehr ändern, ist sch... aber ist jetzt so.broemmel hat geschrieben:Was soll denn die Kasse jetzt machen? Es liegt keine Kündigung vor, der § 192 SGB V greift hier nicht. Es besteht Versicherungspflicht aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses und es wird weiter Entgeltfortzahlung geleistet. Insofern läuft alles normal.dokapin hat geschrieben:Danke euch für die tolle Hilfe hier !
Ich habe der Kasse nochmal 3 Zeilen geschrieben mit Verweis auf den § 192.
Bezüglich der Behandlung ist mein Mann in guten Händen, wir erhoffen uns hier schnelle Besserung.
Ob eine fristlose Kündigung kommt weiss man ja auch nicht. Ein Anwalt fürs Arbeitsrecht wird wohl auch erst gebraucht, wenn eine Kündigung vorliegt.
sofern die fristlsoe Kündigung vorliegt sollte das empfohlene Prozedere denn erfolgen. Viel Glück und gute Besserung.dokapin hat geschrieben:das wissen wir bereits, nach Telefonat mit dem AG. Diese Kündigung ist auch auf Grund des Tatbestandes nicht anfechtbar. Ist leider so, läßt sich nicht mehr ändern, ist sch... aber ist jetzt so.broemmel hat geschrieben:Was soll denn die Kasse jetzt machen? Es liegt keine Kündigung vor, der § 192 SGB V greift hier nicht. Es besteht Versicherungspflicht aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses und es wird weiter Entgeltfortzahlung geleistet. Insofern läuft alles normal.dokapin hat geschrieben:Danke euch für die tolle Hilfe hier !
Ich habe der Kasse nochmal 3 Zeilen geschrieben mit Verweis auf den § 192.
Bezüglich der Behandlung ist mein Mann in guten Händen, wir erhoffen uns hier schnelle Besserung.
Ob eine fristlose Kündigung kommt weiss man ja auch nicht. Ein Anwalt fürs Arbeitsrecht wird wohl auch erst gebraucht, wenn eine Kündigung vorliegt.
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@dokapin...Zusatz zum broemmelschen Ansatz: Ersteinmal ist der AG bis zum Ende des BVH in der Lohnfortzahlung. Das läuft reibungslos, es sei denn, die fristlose Kündigung hängt direkt mit der Arbeitsunfähigkeit und eventuellen Verfehlungen diesbezüglich zusammen. Hier hat der AG schon Möglichkeiten, keine LFZ leisten zu müssen.
Heute ist Mittwoch, die Freistellung ist letzte Woche erfolgt mit dem Hinweis der fristlosen KÜ. Normal geht die KÜ dem Arbeitnehmer unverzüglich zu. Seid Ihr sicher, dass der AG nicht doch (zwar verhaltensbedingt) aber mit einer gewissen Frist (z.B. zum 31.01.) kündigt?
Heute ist Mittwoch, die Freistellung ist letzte Woche erfolgt mit dem Hinweis der fristlosen KÜ. Normal geht die KÜ dem Arbeitnehmer unverzüglich zu. Seid Ihr sicher, dass der AG nicht doch (zwar verhaltensbedingt) aber mit einer gewissen Frist (z.B. zum 31.01.) kündigt?
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Re: Krankengeld Kündigung etc.
vielleicht noch ein Hinweis: aus deiner Aussage schließe ich, dass dein Mann in der letzten Woche irgendwas gemacht hat, was ne fristlose Kündigung rechtfertigt, er aber die Kündigung bislang nicht erhalten hat.dokapin hat geschrieben:Hallo,
wir haben ein Problem.
Mein Mann ist seit letzter Woche von der Arbeit freigestellt und ab dem gleichen Tag auch krankgeschrieben.
Er wird die Tage eine fristlose Kündigung (selbstverschuldet nicht anfechtbar) geben.
die fristlose Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von dem Grund für die fristlose Kündigung erfahren hat
http://www.ra-wittig.de/ratgeber/arbeit ... uendigung/Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
also: was die Kündigung betrifft, einfach mal abwarten ob was passiert und was genau passiert und dann Rechtsberatung suchen. Innerhalb von 3 Wochen kann dein Mann dann Kündigungsschutzklage erheben - vielleicht wird aus der fristlosen eine fristgemäße Kündigung, das Arbeitszeugnis wird besser oder dein Mann erhält eine Abfindung.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.w ... age-frist/