Krankengeld-Kündigung auf Anraten des Arztes
Moderator: Czauderna
Krankengeld-Kündigung auf Anraten des Arztes
Guten Tag,
Ich beziehe seit einiger Zeit Krankengeld und sollte jetzt eine Wiedereingliederungsmassnahme diese Woche anfangen, die auch von mir einverstanden war. Da mich der AG mehrere 100km entfernt mit Übernachtung einsetzen wolltte und da es gesundheitlich wieder schlechter wurde, hat mir mein Arzt eine Empfehlung ausgesprochen, die Arbeitsstelle möglichst schnell aufzulösen.
Ich habe der KK deshalb mitgeteilt, dass ich der Wiedereingliederungsmassnahme nicht nachkommen kann.
Frage, wie lange hat man Zeit, nach Ausspruch der Ärztlichen Empfehlung eine Kündigung auszusprechen, Ich wollte mir jetzt Beratungen, auch beim Arbeitsamt etcetera einholen, wegen Sperrfrist z.B
Da ich gegen eine irrtümliche Aussteuerung erfolgreich Widerspruch eingelegt hatte, war bereits im herbst eine Amstärztliche Untersuchung beim Arbeitsamt vollzogen worden. Am 04.01.12 habe ich nun einen Termin, um das Gutachten zu besprechen.
Bis dahin wollte ich schon mal auf jeden Fall mit der Kündigung abwarten.
Ich bin 47J, habe seit 10 Jahren diesbez. gesundheitliche Probleme, bei diesem AG bin ich jetzt seit 6,5Jahren und bin vermehrt am Kämpfen, ich arbeite nicht in meinem gelernten Beruf.
Mit hat der Arzt beim Arbeitsamt gesagt, dass in diesem Alter kaum eine neue berufliche Perspektive vom Amt finanziert werden kann
Gibt es die Möglichkeit etwas über die Berufsgenossenschaft anzugehen? ich bn nicht mehr für Schichtarbeit tauglich und kann eigentlich im derzeit ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten, in meinem alten Beruf werde ich aber kaum noch Anschluss finden
Ich beziehe seit einiger Zeit Krankengeld und sollte jetzt eine Wiedereingliederungsmassnahme diese Woche anfangen, die auch von mir einverstanden war. Da mich der AG mehrere 100km entfernt mit Übernachtung einsetzen wolltte und da es gesundheitlich wieder schlechter wurde, hat mir mein Arzt eine Empfehlung ausgesprochen, die Arbeitsstelle möglichst schnell aufzulösen.
Ich habe der KK deshalb mitgeteilt, dass ich der Wiedereingliederungsmassnahme nicht nachkommen kann.
Frage, wie lange hat man Zeit, nach Ausspruch der Ärztlichen Empfehlung eine Kündigung auszusprechen, Ich wollte mir jetzt Beratungen, auch beim Arbeitsamt etcetera einholen, wegen Sperrfrist z.B
Da ich gegen eine irrtümliche Aussteuerung erfolgreich Widerspruch eingelegt hatte, war bereits im herbst eine Amstärztliche Untersuchung beim Arbeitsamt vollzogen worden. Am 04.01.12 habe ich nun einen Termin, um das Gutachten zu besprechen.
Bis dahin wollte ich schon mal auf jeden Fall mit der Kündigung abwarten.
Ich bin 47J, habe seit 10 Jahren diesbez. gesundheitliche Probleme, bei diesem AG bin ich jetzt seit 6,5Jahren und bin vermehrt am Kämpfen, ich arbeite nicht in meinem gelernten Beruf.
Mit hat der Arzt beim Arbeitsamt gesagt, dass in diesem Alter kaum eine neue berufliche Perspektive vom Amt finanziert werden kann
Gibt es die Möglichkeit etwas über die Berufsgenossenschaft anzugehen? ich bn nicht mehr für Schichtarbeit tauglich und kann eigentlich im derzeit ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten, in meinem alten Beruf werde ich aber kaum noch Anschluss finden
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Hallo,
die Berufsgenossenschaft hat gar nichts mit dem Sachverhalt zu tun.
Was hast Du denn gelernt? Und in welchem Beruf hast Du zuletzt gearbeitet?
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum Du jetzt das Arbeitsverhältnis kündigen willst. Hast Du eine Schwerbehinderung? Hast Du es mal mit Hilfe des Betriebsrates und des Integrationsamtes versucht eine Einigung mit dem Arbeitgeber ggf. hinzubekommen?
Der Arzt vom Arbeitsamt hat Recht, in Deinem Alter und mit der Vorgeschichte sind die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gut. Und aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bewirbt es sich besser.
Was das Kündigen und den ärztlichen Rat angeht, dass gehört eher in den Bereicht der Arbeitslosenversicherung, da kenne ich mich nicht aus.
LG, Fee
die Berufsgenossenschaft hat gar nichts mit dem Sachverhalt zu tun.
Was hast Du denn gelernt? Und in welchem Beruf hast Du zuletzt gearbeitet?
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum Du jetzt das Arbeitsverhältnis kündigen willst. Hast Du eine Schwerbehinderung? Hast Du es mal mit Hilfe des Betriebsrates und des Integrationsamtes versucht eine Einigung mit dem Arbeitgeber ggf. hinzubekommen?
Der Arzt vom Arbeitsamt hat Recht, in Deinem Alter und mit der Vorgeschichte sind die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gut. Und aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bewirbt es sich besser.
Was das Kündigen und den ärztlichen Rat angeht, dass gehört eher in den Bereicht der Arbeitslosenversicherung, da kenne ich mich nicht aus.
LG, Fee
@ Krankenkassenfee
Ich bin 'Einzelhandelskaufmann mit Zusatzqualifikationen Handelswirt , war vor 10 Jahren länger arbeitslos ( 2 Jahre überall beworben, auch 2 mal ein Bewerbertraining beim Amt mitgemacht), eine Umschulung bekam ich nicht, da wurde mir nur ene Schnellausbildung" bezahlt , Waffensachkunde und im Sicherheitsdienst dann gelandet, dort bekam ich recht schnell Probleme mit den Nacht-Wechselschichten und den unterschiedlichen Einsatzorten, keine richtigen Dienstpläne usw und im Sicherheitsdienst wird idR mit 12h Schichten gearbeitet. Deshalb fiel ich krankheitsbedingt immer jhäufiger aus, das Immunsystem ist geschwächt. Im Winter bekomme ich ständig Erkältungen, im Frühjahr habe ich starke Pollinose, alles schon probiert bis hin zu privat bezahlten Anwendungen der Eigenblutthearapie oder Vitaminaufbaukuren. Ich kann mich bei der Arbeit nachts nur mit sehr viel Kaffee wach halten, nervlich kommen Probleme dazu bis hin zu Magen-Darmprobleme. Ich will jetzt nicht die ganzen gesundheitlichen Probleme aufzählen, aber im Sicherheitsdienst werde ich mich kaum noch lange halten können. Das wäre vielleicht noch einmal in der zunkunft machbar, das kann ich nicht ausschliessen.
In meiner aktuellen Rahmenfrist habe ich noch ca 5 Monate Kontingent bis April 2013 für Kranikheitstage
Das mit den Bewerbungen ist einfach der Punkt, dass ich im Sicherheitsdienst mich aus den genannten Gründen kaum bewerben brauche und im Einzelhandel bin ich schon weit über 10 Jahre draussen
Mit weihnachten Grüssen
Ich bin 'Einzelhandelskaufmann mit Zusatzqualifikationen Handelswirt , war vor 10 Jahren länger arbeitslos ( 2 Jahre überall beworben, auch 2 mal ein Bewerbertraining beim Amt mitgemacht), eine Umschulung bekam ich nicht, da wurde mir nur ene Schnellausbildung" bezahlt , Waffensachkunde und im Sicherheitsdienst dann gelandet, dort bekam ich recht schnell Probleme mit den Nacht-Wechselschichten und den unterschiedlichen Einsatzorten, keine richtigen Dienstpläne usw und im Sicherheitsdienst wird idR mit 12h Schichten gearbeitet. Deshalb fiel ich krankheitsbedingt immer jhäufiger aus, das Immunsystem ist geschwächt. Im Winter bekomme ich ständig Erkältungen, im Frühjahr habe ich starke Pollinose, alles schon probiert bis hin zu privat bezahlten Anwendungen der Eigenblutthearapie oder Vitaminaufbaukuren. Ich kann mich bei der Arbeit nachts nur mit sehr viel Kaffee wach halten, nervlich kommen Probleme dazu bis hin zu Magen-Darmprobleme. Ich will jetzt nicht die ganzen gesundheitlichen Probleme aufzählen, aber im Sicherheitsdienst werde ich mich kaum noch lange halten können. Das wäre vielleicht noch einmal in der zunkunft machbar, das kann ich nicht ausschliessen.
In meiner aktuellen Rahmenfrist habe ich noch ca 5 Monate Kontingent bis April 2013 für Kranikheitstage
Das mit den Bewerbungen ist einfach der Punkt, dass ich im Sicherheitsdienst mich aus den genannten Gründen kaum bewerben brauche und im Einzelhandel bin ich schon weit über 10 Jahre draussen
Mit weihnachten Grüssen
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Hallo,
also kommt eine Umschulung schon mal nicht in Frage.
In der Tat wäre es wahrscheinlich so, dass Du nur im Status arbeitslos an eine Weiterbildungsmaßnahme kommst.
Arbeitsplatzangebote werden sich wahrscheinlich auf Call-Center beziehen, da braucht man ein dickes Fell. Wäre für mich persönlich gar nichts.
Schwer was zu raten. Bin da ja auch Kassenmitarbeiterin und deshalb schon befangen.
LG, Fee
also kommt eine Umschulung schon mal nicht in Frage.
In der Tat wäre es wahrscheinlich so, dass Du nur im Status arbeitslos an eine Weiterbildungsmaßnahme kommst.
Arbeitsplatzangebote werden sich wahrscheinlich auf Call-Center beziehen, da braucht man ein dickes Fell. Wäre für mich persönlich gar nichts.
Schwer was zu raten. Bin da ja auch Kassenmitarbeiterin und deshalb schon befangen.
LG, Fee
@ Krankenkassenfee
die Umschulung, Weiterbildungssache ist immer auch eine Sache der Finanzen und der Tages-Politik.Unter BK Kohl wurde sehr viel in Umschulung investiert, weil dadurch auch vor grossen Wahlen die Arbeitslosenzahlen geschönt wurden. Da hatte ich auch mal einen computergrundkurs , einen Marketingkurs und sogar die Ausbildung zum SAP Anwender behahlt bekommen, nachdem ich im Einzelhandel nichts bekam und 2 Jahre bei der kaufmännischen Zeitarbeit gelandet bin, dort vor allem auch im Callcenter gearbeitet.
Dann kam der Schröder und Peter Hartz mit senem " Fordern-und Fördernprogramm" und die Zahlen brauchen nicht mehr mit Weiterbildung geschönt zu werden, weil das Hartz alleine schon genug die Zahlen schönt.
Will damit sagen, richtige Umschulung , mit der man auch einen Hebel am Makrt hat, ist sehr schwer zu bekommen,
ein Bekannter von mir hat damals einen Organisationsprogrammiererkurs für 30 tsd DM vom Amt bezahlt bekommen und danach auch einen guten Job bekommen, jetzt wollen die Ämter nur noch Kleinkram finanzieren, sieht also schwierig aus momentan.
und wenn dann noch gesundheitliche Probleme und fortgeschrittenes Alter dazukommen, dann gute Nacht
etas OT sorry about that
die Umschulung, Weiterbildungssache ist immer auch eine Sache der Finanzen und der Tages-Politik.Unter BK Kohl wurde sehr viel in Umschulung investiert, weil dadurch auch vor grossen Wahlen die Arbeitslosenzahlen geschönt wurden. Da hatte ich auch mal einen computergrundkurs , einen Marketingkurs und sogar die Ausbildung zum SAP Anwender behahlt bekommen, nachdem ich im Einzelhandel nichts bekam und 2 Jahre bei der kaufmännischen Zeitarbeit gelandet bin, dort vor allem auch im Callcenter gearbeitet.
Dann kam der Schröder und Peter Hartz mit senem " Fordern-und Fördernprogramm" und die Zahlen brauchen nicht mehr mit Weiterbildung geschönt zu werden, weil das Hartz alleine schon genug die Zahlen schönt.
Will damit sagen, richtige Umschulung , mit der man auch einen Hebel am Makrt hat, ist sehr schwer zu bekommen,
ein Bekannter von mir hat damals einen Organisationsprogrammiererkurs für 30 tsd DM vom Amt bezahlt bekommen und danach auch einen guten Job bekommen, jetzt wollen die Ämter nur noch Kleinkram finanzieren, sieht also schwierig aus momentan.
und wenn dann noch gesundheitliche Probleme und fortgeschrittenes Alter dazukommen, dann gute Nacht
etas OT sorry about that
@Krankenkassenfee
ähem, also im Prinzipg wäre dann halt menie Frage.
Könnte ich dann mit dieser Empfehlung meines Hausarztes, die derzeitige Arbeitsstelle aufzulösen, jetzt noch die 5 Monate oder so " verbringen " und dann werde ich ja sowieso von der KK ausgesteuert und dann ist ja dann sowieso das Arbeitsamt für mich zuständig. Dann wäre eine Kündigung wahrlich wenig sinnvoll.
Ich hatte ja von dem Prozedere einen Vorgeschmack bekommen, weil ich ja schon wegen falschen Rahmenfristen im Herbst ausgesteuert wurde und dann wurde das wieder nach meinem Widerspruch zurückgenommen
Und mit dieser Empfehlung des Arztes müsste man eigentlich Wiedereingliederungsmassnahmen " abschmettern " können, weil es ja keine Perspektive dort gibt.
Ich habe eigentlich kein Interesse an diesen Wiedereingliederungsmassnahmen, da hab ich dann noch den Aufwand, die Fahrtkosten und bekomme keinen Cent zum Krankengeld mehr dazu, die KK hat auch nichts davon, weil mein AG keinen Zuschuss zahlt.
Meine gesundheitlichen Probleme kommen durch diese verdammten unmenschlichen 12h Schichten inKombination von Wechsel-und Nachtschicht und nicht, wenn ich 4h in einer Massnahme arbeite.
Ok, vielleicht meld ich mich mal noch bei so einem Arbeitslosenforum an, die werden sicher auch dazu einiges wissen.
Danke für Info und weihnachtlich friedliche Grüsse
ähem, also im Prinzipg wäre dann halt menie Frage.
Könnte ich dann mit dieser Empfehlung meines Hausarztes, die derzeitige Arbeitsstelle aufzulösen, jetzt noch die 5 Monate oder so " verbringen " und dann werde ich ja sowieso von der KK ausgesteuert und dann ist ja dann sowieso das Arbeitsamt für mich zuständig. Dann wäre eine Kündigung wahrlich wenig sinnvoll.
Ich hatte ja von dem Prozedere einen Vorgeschmack bekommen, weil ich ja schon wegen falschen Rahmenfristen im Herbst ausgesteuert wurde und dann wurde das wieder nach meinem Widerspruch zurückgenommen
Und mit dieser Empfehlung des Arztes müsste man eigentlich Wiedereingliederungsmassnahmen " abschmettern " können, weil es ja keine Perspektive dort gibt.
Ich habe eigentlich kein Interesse an diesen Wiedereingliederungsmassnahmen, da hab ich dann noch den Aufwand, die Fahrtkosten und bekomme keinen Cent zum Krankengeld mehr dazu, die KK hat auch nichts davon, weil mein AG keinen Zuschuss zahlt.
Meine gesundheitlichen Probleme kommen durch diese verdammten unmenschlichen 12h Schichten inKombination von Wechsel-und Nachtschicht und nicht, wenn ich 4h in einer Massnahme arbeite.
Ok, vielleicht meld ich mich mal noch bei so einem Arbeitslosenforum an, die werden sicher auch dazu einiges wissen.
Danke für Info und weihnachtlich friedliche Grüsse
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich schrieb ja schon: Ich bin befangen. Was ich als Privatperson selbst tun würde ist die eine Sache, was ich als Sachbeabeiterin im Bereich Krankengeld mache - das ist nun mal täglich Lohn und Brot. Deshalb kann ich Dir leider nicht sagen, was besser wäre.
Wobei "besser" halt immer relativ ist. Meiner Meinung nach ist eine Aussteuerung für einen künftigen Krankengeldbezug schon eine ganz schöne Erschwernis. Das mögen andere anders sehen.
Was die Kündigung des Arbeitsplatzes angeht, bist Du in einem Erwerbslosenforum sicher besser beraten.
Zur Widereingliederungsmaßnahme, mmhhhh da könnte es Probleme geben, wenn Du die ablehnst. Wegen Mitwirkung usw. Ich kenne auch Wiedereingliederungsmaßnahmen, wo die Wiedereingliederung wegen der weiten Entfernung eben nur an erst mal einem Tag die Woche beginnt und sich dann tageweise steigert.
LG, Fee
ich schrieb ja schon: Ich bin befangen. Was ich als Privatperson selbst tun würde ist die eine Sache, was ich als Sachbeabeiterin im Bereich Krankengeld mache - das ist nun mal täglich Lohn und Brot. Deshalb kann ich Dir leider nicht sagen, was besser wäre.
Wobei "besser" halt immer relativ ist. Meiner Meinung nach ist eine Aussteuerung für einen künftigen Krankengeldbezug schon eine ganz schöne Erschwernis. Das mögen andere anders sehen.
Was die Kündigung des Arbeitsplatzes angeht, bist Du in einem Erwerbslosenforum sicher besser beraten.
Zur Widereingliederungsmaßnahme, mmhhhh da könnte es Probleme geben, wenn Du die ablehnst. Wegen Mitwirkung usw. Ich kenne auch Wiedereingliederungsmaßnahmen, wo die Wiedereingliederung wegen der weiten Entfernung eben nur an erst mal einem Tag die Woche beginnt und sich dann tageweise steigert.
LG, Fee
"Meiner Meinung nach ist eine Aussteuerung für einen künftigen Krankengeldbezug schon eine ganz schöne Erschwernis"
wie aussert sich diese Erschwernis?
In meinem Umkreis habe ich noch nie von jemandem gehört, der ausgesteuert wurde, ich denke schon, dass das etwas schwerwiegendes ist
Wenn ich z.B Anfang Jan kündige, dann habe ich 2 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende, denke ich mal, muss ich genau checken, dann wäre das Krankengeldkontigent sowieso fast ausgeschöpft
Nach googeln fand ich, dass man 2 Wochen nach der Aussprache der ärztlichen Empfehlung kündigen kann.
Und wenn ich kündige, wird die KK wohl kaum noch eine Eingliederungsmassnahme mir zumuten, was würde denn so etwas für einen Sinn noch machen?
wie aussert sich diese Erschwernis?
In meinem Umkreis habe ich noch nie von jemandem gehört, der ausgesteuert wurde, ich denke schon, dass das etwas schwerwiegendes ist
Wenn ich z.B Anfang Jan kündige, dann habe ich 2 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende, denke ich mal, muss ich genau checken, dann wäre das Krankengeldkontigent sowieso fast ausgeschöpft
Nach googeln fand ich, dass man 2 Wochen nach der Aussprache der ärztlichen Empfehlung kündigen kann.
Und wenn ich kündige, wird die KK wohl kaum noch eine Eingliederungsmassnahme mir zumuten, was würde denn so etwas für einen Sinn noch machen?
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
sicher macht eine Wiedereingliederungsmaßnahme in einem gekündigten Beschäftigungsverhältnis keinen Sinn. Aber ich kenne Deine Kasse und Deinen Sachbearbeiter nicht, und insofern würde nich nicht ausschließen, dass man auf der Maßnahme seitens der Kasse doch bestehen würde. Vielleicht alleine schon deshalb, weil dann ein (wahrscheinlich) definitives Ende der Arbeitsunfähigkeit eintreten würde.
Was die Aussteuerung betrifft:
§ 48 SGB V (2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
So, nun nehmen wir mal an, Du steuerst aus, kriegst dann Arbeitslosengeld und bist erst mal soweit ok. Dann brichst Du Dir das Bein. Das Arbeitsamt hat aber keine Nahtlosigkeit anerkannt und stellt das ALG 1 nach 6 Woche ein. Die Kasse recherchiert und der Doc sagt: Jo, die alte Krankheit besteht immer noch und verursacht auch Arbeitsunfähigkeit. Dann kriegst Du gar nichts an Krankengeld.
LG, Fee
sicher macht eine Wiedereingliederungsmaßnahme in einem gekündigten Beschäftigungsverhältnis keinen Sinn. Aber ich kenne Deine Kasse und Deinen Sachbearbeiter nicht, und insofern würde nich nicht ausschließen, dass man auf der Maßnahme seitens der Kasse doch bestehen würde. Vielleicht alleine schon deshalb, weil dann ein (wahrscheinlich) definitives Ende der Arbeitsunfähigkeit eintreten würde.
Was die Aussteuerung betrifft:
§ 48 SGB V (2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
So, nun nehmen wir mal an, Du steuerst aus, kriegst dann Arbeitslosengeld und bist erst mal soweit ok. Dann brichst Du Dir das Bein. Das Arbeitsamt hat aber keine Nahtlosigkeit anerkannt und stellt das ALG 1 nach 6 Woche ein. Die Kasse recherchiert und der Doc sagt: Jo, die alte Krankheit besteht immer noch und verursacht auch Arbeitsunfähigkeit. Dann kriegst Du gar nichts an Krankengeld.
LG, Fee
Das mit der Nahtlosigkeit sagt mir erstmal gar nichts.Krankenkassenfee hat geschrieben: So, nun nehmen wir mal an, Du steuerst aus, kriegst dann Arbeitslosengeld und bist erst mal soweit ok. Dann brichst Du Dir das Bein. Das Arbeitsamt hat aber keine Nahtlosigkeit anerkannt und stellt das ALG 1 nach 6 Woche ein. Die Kasse recherchiert und der Doc sagt: Jo, die alte Krankheit besteht immer noch und verursacht auch Arbeitsunfähigkeit. Dann kriegst Du gar nichts an Krankengeld.
Also ich sah oder sehe das Problem bei der Aussteuerung eher, dass es gar nicht so sicher mit dem ALG I ist, da muss man irgendwie für einen langen Zeitraum über Jahre für weniger als 15h wöchentlch arbeitsfähig sein, oder ähnlich, hängt dann vom amstärztlichen Gutachten ab.
Weil das Arbeitsverhältnis besteht ja bei einer Aussteuerung weiter und dann gibt es auch ein Gesetz, dass man ALG I nur bekommt, wenn man arbeitsfähig ist, aber Aussteuerung ist eben die einzige Ausnahme,
jedenfalls gut möglich, dass man da gleich in Hartz rutscht,
deshalb ist eine Kündigung sicher besser