Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist seit mehreren Jahrzehnten bei einer Firma beschäftigt.
Er ist nunmehr über 60 Jahre alt, jedoch nicht im Rentenalter.
Er ist seit Anfang September 2023 arbeitsunfähig krank.
Der Arbeitgeber zahlt (bereits für August 2023, als er noch nicht erkrankt war), kein Gehalt.
Die arbeitfähigen Arbeitnehmer erhalten Gehalt. Die arbeitunfähigen Arbeitnehmer jedoch nicht.
Hat der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Krankmeldung im September 2023 Anspruch auf Krankengeld,
da es wegen Nichtzahlung des Gehaltes ja nicht ruht.
Hat dann die Krankenkassen Regressansprüche gegen den Arbeitgeber, wenn sie in "Vorleistung" tritt.
Krankengeld innerhalb der ersten 6Wochen
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld innerhalb der ersten 6Wochen
Hallo,
im Falle einer verweigerten Entgeltfortzahlung muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen und wird ihre Ansprüche selbst beim Arbeitgeber geltend machen, soweit der Arbeitnehmer nicht ohnehin klagt.
Viele Grüße
D-S-E
im Falle einer verweigerten Entgeltfortzahlung muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen und wird ihre Ansprüche selbst beim Arbeitgeber geltend machen, soweit der Arbeitnehmer nicht ohnehin klagt.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Krankengeld innerhalb der ersten 6Wochen
Hallo,
ja, sehe ich auch so wie D-S-E - der Anspruch auf Krankengeld ruht, so lange Entgeltfortzahlung erfolgt. Wenn in einem Fall wie dem geschilderten, der Arbeitgeber nicht zahlt, dann muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Die Kasse hat dann die Möglichkeit, beim Arbeitgeber einen entsprechenden Ersatzanspruch zu stellen. Ich habe in meiner Praxis schon einige solcher Fälle gehabt und das lief immer so ab und wenn ich mich noch richtig erinnere, ging es sogar einmal vor Gericht.
Gruss
Czauderna
PS : sorry Heinrich, dass erst jetzt eine Reaktion erfolgt auf deine Frage, aber irgendwie ist mir der Beitrag durchgerutscht.
Gruss
Günter
ja, sehe ich auch so wie D-S-E - der Anspruch auf Krankengeld ruht, so lange Entgeltfortzahlung erfolgt. Wenn in einem Fall wie dem geschilderten, der Arbeitgeber nicht zahlt, dann muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Die Kasse hat dann die Möglichkeit, beim Arbeitgeber einen entsprechenden Ersatzanspruch zu stellen. Ich habe in meiner Praxis schon einige solcher Fälle gehabt und das lief immer so ab und wenn ich mich noch richtig erinnere, ging es sogar einmal vor Gericht.
Gruss
Czauderna
PS : sorry Heinrich, dass erst jetzt eine Reaktion erfolgt auf deine Frage, aber irgendwie ist mir der Beitrag durchgerutscht.
Gruss
Günter
Re: Krankengeld innerhalb der ersten 6Wochen
Hallo,
m.E. gibt es hier eine besondere Problematik.
Laut TE zahlte der AG bereits für den August kein Arbeitsentgelt mehr. Welche Gründe bestehen dafür? Evt. könnte die Sozialversicherungspflicht bereits mit Ablauf des 31.08.23 enden, da dann 1 Monat kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt wurde.
Wenn mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit Anfang September kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, würde ggf. ein Krankengeldanspruch nur nach § 19 Abs.2 SGB V (und damit für maximal einen Monat) bestehen.
MfG
ratte1
m.E. gibt es hier eine besondere Problematik.
Laut TE zahlte der AG bereits für den August kein Arbeitsentgelt mehr. Welche Gründe bestehen dafür? Evt. könnte die Sozialversicherungspflicht bereits mit Ablauf des 31.08.23 enden, da dann 1 Monat kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt wurde.
Wenn mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit Anfang September kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, würde ggf. ein Krankengeldanspruch nur nach § 19 Abs.2 SGB V (und damit für maximal einen Monat) bestehen.
MfG
ratte1
Zuletzt geändert von ratte1 am 04.10.2023, 18:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krankengeld innerhalb der ersten 6Wochen
Hallo Ratte 1ratte1 hat geschrieben: ↑04.10.2023, 12:27Hallo,
m.E. gibt es hier eine besondere Problematik.
Laut dem TE zahlte der AG bereits für den August kein Arbeitsentgelt mehr. Welche Gründe bestehen dafür? Evt. könnte die Sozialversicherungspflicht bereits mit Ablauf des 31.08.23 enden, da dann 1 Monat kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt wurde.
Wenn mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit Anfang September kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, würde ggf. ein Krankengeldanspruch nur nach § 19 Abs.2 SGB V (und damit für maximal einen Monat) bestehen.
MfG
ratte1
ja, der Gedanke war mir auch gekommen, aber dann habe ich berücksichtigt, dass Heinrich doch selbst bei einer Krankenkasse beschäftigt ist.
Da sollte doch etwas anderes passiert sein ?
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld innerhalb der ersten 6Wochen
danke für den Hinweis:
handelt sich um eine Person aus meinem Wohnort.
40 Arbeitnehmer hat die Firma. Geht wohl in die Insolvenz.
Arbeitsverhältnis besteht weiter.
Firmeninhaber hat dem Arbeitnehmer sogar per WA geschrieben, dass
alle Arbeitnehmer das Gehalt bekomen , nur eben nicht die arbeitsunfähigen Mitarbeiter.
Arbeitnehmer wird wohl jetzt , auch mit der WA zu seiner KK gehen.
handelt sich um eine Person aus meinem Wohnort.
40 Arbeitnehmer hat die Firma. Geht wohl in die Insolvenz.
Arbeitsverhältnis besteht weiter.
Firmeninhaber hat dem Arbeitnehmer sogar per WA geschrieben, dass
alle Arbeitnehmer das Gehalt bekomen , nur eben nicht die arbeitsunfähigen Mitarbeiter.
Arbeitnehmer wird wohl jetzt , auch mit der WA zu seiner KK gehen.