Neues von der KK Front
Gestern Neues MRT erstellt. Nächsten Mittwoch Termin beim Orthopäden der dann mit neuem Befund den Widerspruch nach den AU-R erstellt.
Heute morgen die 68 Kilometer lange Fahrstrecke zum SG auf mich genommen, und meinen Antrag den ich mit Hilfe einiger Postings von Machts Sinn auf meine Bedürfnisse zusammengeschnitten habe dort Prüfen lassen.Die Rechtsantragsstelle des SG hat Ihn für gut befunden und folgenden Eil - ER beantragt:
ich beantrage im Wege einer
einstweiligen Anordnung
gegen : IKK Südwest
AZ : XXXXXXXXXX
wie folgt zu erkennen:
1.) Die Antragsgegnerin wird dahingehend verpflichtet, mir das Krankengeld in voller gesetzlicher Höhe ohne Kürzungen ab 11.10.2012 weiter zu gewähren, bis die Angelegenheit geklärt ist
2.) Ich und meine Frau sind wieder krankenversichert bei der Antragsgegnerin bis zur endgültigen Klärung dieser Angelegenheit.
3.) Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Gründe:
Ich befinde mich in einer Notlage.
Ich bin unter der o.g. KV-Nr. dder der Antragsgegnerin krankenversichert.Ich habe bis zum 10.10.2012 Krankengeld von der Antragsgegnerin bezogen
Meine Frau, die eine Dialyse-Patientin ist, ist über mich mitversichert.
Mit dem Bescheid vom 28.09.2012 hat die Antragsgegnerin die Krankengeldzahlung zum 10.10.2012 eingestellt.Seit dem 11.10.2012 erhalte ich daher keinerlei Zahlungen mehr.
Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch erhoben, über ihn ist noch nicht entschieden.
Ich füge anliegend alle Schreiben in Kopie ein.
Außerdem beziehe ich mich auf meine anliegendes Schreiben, mit dem ich diesen einstweiligen Rechtsschutz beantragen wollte.
Hinzugekommen ist das Schreiben der Antragsgegnerin vom 09.08.2012, in welchem sie mitteilt, dass es eine aufschiebende Wirkung ihres Bescheides nicht gibt.Dieses Schreiben ist in Kopie beigefügt.
Ich bin mit dieser Entscheidung der Antragsgegnerin nicht einverstanden, da ich am 09-10.2012 erneut bis zum 26.10.2012 krankgeschrieben wurde und mein Arzt mir entsprechend den Antrag auf Krankengeldfortzahlung am 09.10.2012 ausgefüllt hat. Es ist unzutreffend, dass ich wieder arbeitsfähig bin.Insoweit beanstande ich die Mitteilung des MDK vom 27.09.12.
Aus diesen Gründen beantrage ich die Fortzahlung des Krankengeldes und die Weiterführung in der Krankenkasse im Rahmen dieses Verfahrens.Dieses ist erst recht erforderlich aufgrund der schweren Erkrankung meiner Frau.
Bis Mittwoch den 17.10.2012 bekomme ich hierüber schon Bescheid.
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Für die BG Toxisch geschädigten kann ich nur diese Seite empfehlen wer sie noch nicht kennt:
www.berufserkrankungen-siegerland.de
Was für mich zutrifft und das wird auch noch der Gutachter des SG festellen:
Geplantes, willentlich herbeigeführtes handeln widerspricht dem
Unfallbegriff (Unfreiwilligkeit).
Das Anheben eines Steins, das Schieben eines Servicewagens
geschieht zwar willentlich, nicht jedoch in der Absicht, sich zu
verletzen.
Bay. LSG vom 29.4.2008 L 3 U 51/06
UVR 017/2008, S. 1233 ff
Unfallhergang und Kausalität
Es ist nicht erforderlich, dass das Ereignis von außen einwirkt. Auch
körpereigene Bewegungen wie Ausrutschen, Umknicken, Heben,
Tragen und Bewegen von Gegenständen sind Einwirkungen, die von
außen kommen.
Sie sind zunächst als eine Ursache zu berücksichtigen
und anschließend
im Rahmen der Kausalität zu bewerten.
BSG, Urteil vom 12.4.2005, B 2 U 27/04 R
HVBG Info, 7/2005, S. 640 letzter Absatz
Bundessozialgericht 9.5.2006 – B 2 U 1/05 R
Kausalität allgemein
Zur Gelegenheitsursache
Prüfung in der 2. Stufe!:
Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer
äußeren Einwirkung mit einer bereits
vorhandenen krankhaften Anlage zusammentrifft,
ist darauf abzustellen, ob die Krankheitslage so
leicht ansprechbar war, dass das Unfallereignis
eine beliebig austauschbare Ursache war.
Aber: Bei der Abwägung kann der Schwere des
Unfallereignisses besondere Bedeutung
zukommen.
Gruß
Habssatt