Krankengeld,immer das gleiche Thema?!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.01.2013, 21:38

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.01.2013, 13:30

Hallo,
nein, es ist schon so wie ich es beschrieben habe (Erfahrung aus der Praxis),
Vorsätzliche Zeitverzögerungen, gar zum Nachteil des Widerspruchsführers gibt es nicht. Auch ist es nicht so, auch wenn es oft den Anschein haben sollte, dass der Ausschuss "nur abnickt" - denn wenn ein solcher Ausschuss grundsätzlich nur dem folgen würde, was ihm "aufbereitet" auf den Tisch gelegt wird, dann dürfte es logischerweise niemals zur "Abhilfe" eines Widerspruchs kommen, denn diese Abhilfe wäre dann schon im Verwaltungsverfahren an sich getätigt worden.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 04.01.2013, 13:43

Logik ist nicht erwünscht, wenn es um Widerspruchsausschüsse geht.

Die unbegründete Meinung das "abgenickt" wird ist festgebrannt. Die alte Leier die nirgendwo von MS belegt werden kann taucht immer wieder auf.

Ist ja auch praktisch. Man behauptet einfach etwas und wiederholt es immer wieder und wieder bis andere es auch glauben. Übliche Vorgehensweise von MS

Habssatt
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Beitrag von Habssatt » 04.01.2013, 14:25

Na, dann warte ich mal das nachträgliche Weihnachtsgeschenk durch die KK ab.
Meine Messer sind gewetzt und bereit für die Front.
?? Wäre es möglich dass der Widerspruch gar nicht zum
Ausschuss kommt?, sondern doch noch vorher abgeholfen wurde?


Aktuell: 18.12.2012
Krankengeld auch bei Unklarheit über Arbeitsfähigkeit
Dass Sozialgericht Darmstadt hat, in einer aktuellen und sehr beachtenswerten Entscheidung dargelegt, dass Krankengeld auch dann gezahlt werden könne, wenn die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen nicht abschließend geklärt ist. Dies kann der Betroffene im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auch gerichtlich durchsetzen.
Quelle:
rechtsanwalt-koeper.de/index.php/global/artikel/krankengeld_unklarheit_ueber_arbeitsfaehigkeit/


Gruß
Habssatt

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.01.2013, 14:42

Hallo,
ja natürlich - das ist alltägliche Praxis - Ablehnung - Widerspruch - Abhilfe und das ganz ohne Widerspruchsausschuss. Der kommt eben nur zum Zuge wenn eine Abhilfe (egal aus welchen Gründen) im Verwaltungsverfahren eben nicht möglich war.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 04.01.2013, 14:45

... und kann trotzdem eine andere Entscheidung als die Fachbateilung treffen.
Das ist zwar höchst selten, mir aber schon einmal untergekommen (rechtliche einwandfreie Position, aber soziale Einzelfallentscheidung zugunsten des Versicherten durch den WS-Ausschuss).

broemmel
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Beitrag von broemmel » 04.01.2013, 14:58

roemer70 hat geschrieben:... und kann trotzdem eine andere Entscheidung als die Fachbateilung treffen.
Das ist zwar höchst selten, mir aber schon einmal untergekommen (rechtliche einwandfreie Position, aber soziale Einzelfallentscheidung zugunsten des Versicherten durch den WS-Ausschuss).
Will hier doch keiner hören :)

"Die Messer sind gewetzt"
"...abgenickt..."

Die Meinung über Widerspruchsausschüsse steht doch fest :roll:

Habssatt
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Beitrag von Habssatt » 04.01.2013, 16:08

Danke erst mal für die Antworten.

Mich wundert nur eines, heute wurde schon das Krankengeld angewiesen, (und schon auf dem Konto) also schon das 2. mal nach dem 14.12. Obwohl keine Auszahlungen vorgenommen werden, können bis zum 04.01. wegen Jahresabschlussarbeiten. Kann man die stillschweigende Weiterzahlung als positives Ergebnis werten oder muss da noch eine Nachricht kommen, wie weiter entschieden wurde?

Oder sind die Interview Anfragen an den Vorstand der KK durch unsere öffentlich Rechtliche.
Rundfunkanstalt über die Praxis der Krankengeldeinstellung hier maßgeblich als Einflussnahme zu bewerten?


Ps.: Habe gerade gelesen:
Der Versicherte ist in dem Fall aufzufordern, ob er seinen Widerspruch aufrechterhalten will.
(ja oder nein). Ggf. wird ein Fragebogen mitgeschickt - dieser Vorgang wird „Anhörung“
genannt – der unterschrieben an die Krankenkasse zurück zu schicken ist:
Wird „Nein“ angekreuzt – ist die Ablehnung der Krankenkasse vom Versicherten akzeptiert!
Wird „Ja“ vom Versicherten angekreuzt – leitet die Krankenkasse den Vorgang an den neutralen
Widerspruchsausschuss weiter. Darin sind gewählte Vertreter der Versicherten und
der Arbeitgeber. D.h. wenn man mit der Entscheidung der Kasse nicht einverstanden ist, ist es
auf jeden Fall sinnvoll dies kurz + schriftlich mitzuteilen. Sind event. neue ärztl. Befunde, o.ä.
wie o.g. vorhanden, kann dieses wieder beigelegt werden.
4. Nun entscheiden die Mitglieder des neutralen Widerspruchsausschusses (zu beachten: diese
sind keine Ärzte) endgültig über den Leistungsantrag. Anschließend wird ein entsprechender
Widerspruchsbescheid erstellt und an den Versicherten geschickt
Diesen Fragebogen habe ich ja noch gar nicht erhalten??Von der Pflegekasse schon!

PPs.: @ broemmel
Die Messer kommen wieder in Ihre Schublade bei einem positiven Bescheid, der Negative Eindruck über diese ,,Ausschüsse,, rührt wohl daher, dass die Meldungen über Positive Entscheidungen zugunsten des Versicherten anscheinend irgendwo im Promille Bereich untergehen und es interessiert mich schon, wie denn eine solches Verfahren abläuft oder ablaufen kann. Dass können natürlich hier nur die beantworten, die in diesem Bereich tätig sind.





Gruß

Habssatt

broemmel
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Beitrag von broemmel » 04.01.2013, 16:36

@habssatt

Die Meldungen über abgeholfene Widersprüche sind naturgemäss wenig anzutreffen.

Zum einen ist es etwas positives. Das wird hingenommen und nicht in einem Forum verbreitet. Über negative Bescheide schreibt man doch lieber :wink:

Dazu kommt, das jeder Widerspruch im allgemeinen eine erneute Prüfung erhält. Oft werden dann auch neue, umfangreichere ärztliche Unterlagen eingereicht (geht ja nicht nur um Krankengeld) bei denen sich der behandelnde Arzt mehr Mühe gegeben hat :lol:

Und wenn es geht, wird dem Widerspruch bereits im Vorverfahren abgeholfen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.01.2013, 17:00

Hallo,
Zahlungen wegen "Jahresabschlussarbeiten" zu verzögern, das gehört schon lange der Vergangenheit an - dank der Technik ist es sogar möglich im Dezember bereits Zahlungen für Januar und später vorzunehmen (z.B. Mutterschaftsgeld oder Pflegegeld). Am Jahreswechsel kann es direkt nicht liegen, eher am Arbeitsanfall und/oder der personellen Besetzung in dieser Zeit.
Gruss
Czauderna

Habssatt
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Beitrag von Habssatt » 04.01.2013, 17:12

Hmm?!
lZum einen ist es etwas Positives. Das wird hingenommen und nicht in einem Forum verbreitet. Über negative Bescheide schreibt man doch lieber
Wäre doch mal ein interessanter Ansatz in einem KK-Hilfeforum über Positive (zugunsten des Versicherten) Bescheide der Krankenkasse zu diskutieren und wie diese denn zustande kamen?


Gruß

Habssatt

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.01.2013, 18:07

Hallo,
finde ich nicht - warum sollte man über etwas Selbstverständliches (Positives) noch diskutieren - denn Selbstverständliches ist die Praxis und die absolute Mehrheit der Vorgänge - und sind wir doch mal ehrlich, alles was hier oder woanders positiv begonnen würde, würde sich innerhalb kürzester Zeit wieder zum Negativen verändern.
Gruss
Czauderna

Carola
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Beitrag von Carola » 06.01.2013, 18:47

Seh das nicht so negativ Czauderna.
lg

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 06.01.2013, 19:35

Ich denke nicht, dass man diese positiven Vorgänge hier schildern muss- in der Zeitung liest man ja auch nicht, dass ein Reisebus sicher hin und zurück gekommen ist - es wird nur über einen Unfall berichtet. Solange man sich bewusst ist, dass die Unfälle aber die Ausnahme sind, ist alles in Ordnung.
Und wenn man diesen Gedanken ins Forum überträgt, können wir gerne auf Verallgemeinerungen der negativen Erlebnisse etc. verzichten und uns den übrigen Einzelfällen zuwenden...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.01.2013, 19:36

Carola hat geschrieben:Seh das nicht so negativ Czauderna.
lg
Hallo Carola, nein, ich bin da nicht negativ sondern Realist - wenn sich hier ein "Betroffener" meldet und positiv beispielsweise über seine AOK oder BKK oder EK. meldet, dann ist es doch mehr als wahrscheinlich dass sofort sich Andere dazu melden, die eben nicht diese positiven Erfahrungen mit der Kasse gemacht haben und schon sind wir bei der frag des warum.
Es ist eben nicht so, dass z.B. sich hier auf 10 Beschwerdeführer über eine Kasse gleich ebenso viele Zufriedene finden - und selbst wenn es so wäre, würde gleich gemutmasst - die wären "geschickt" worden - das ist Realismus und hat nichts mit Negativ zu tun. Ich selbst weiß, wie es in der Praxis abläuft, deshalb schreibe ich auch immer wieder, dass es sich hier um Einzelfälle handelt und wehre mich gegen Verallgemeinerung.
Gruss
Czauderna

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