Krankengeld gestrichen:( Wegen 1 Tag Lücke!
Moderator: Czauderna
Krankengeld gestrichen:( Wegen 1 Tag Lücke!
Hallo an alle!
Bin seit Mai letzten Jahres krankgeschrieben.
Mittlerweile wurde auch eine Diagnose gestellt und es ist klar das ich sehr lange brauchen werde,wieder zurück ins Arbeitsleben zu kommen.
Ist leider eine schwere Erkrankung:(
So nun zu meinem Fall:
Hab meinen Krankengeldanspruch verloren.
Hatte eine Lücke von einem Tag.
Hatte die letzte AU bis zum 31.1.17 bekommen,bin somit direkt am nächsten Tag zum Arzt.
Hier muss erwähnt werden das mein Arzt der die AU's ausstellt laut ihm in den Urlaub gehen wollte bis zum 3.2!
Suchte deshalb am 1.2.17 seine Vertretung auf.
Da wurde ich sehr unfreundlich am Empfang abgewiesen das mein Arzt nicht im Urlaub sei und sie nicht zuständig sind.
Ich solle doch meinen Arzt aufsuchen.
Da war es 9.30 Uhr,ich rief bei meinem Arzt an es ging keiner ran.
Sprechzeiten für Mittwochs 8-9 Uhr.
Somit ging ich nächsten Tag zu meinem Arzt.
Fragte ihn weshalb er nun wohl doch da war?
"Urlaub verschoben"
Ich erklärte ihm das mir ein Tag AU fehlt usw.
Darauf meinte er das sei kein Problem da Folgebescheinigung.
Immer wieder sagte er das,auch als die KK ihn per Fax nach den genauen Daten der AU's für den letzten Monat fragte.
Da wies ich nochmal darauf hin das der 1.2.fehlt.
Mich hat da schon so ein ungutes Gefühl überkommen.
Ich sagte dem Arzt auch das ich echt Angst habe und wieder kam nur"das sei kein Problem"
Gestern morgen dann der Anruf der KK das Krankengeld ist erloschen.
Ich erklärte das ich einen Arzt aufsuchte und wieder weg geschickt wurde.Und meinen eigentlichen Arzt erst nächsten Tag aufsuchen konnte weil die Praxis geschlossen war.
Kann man da noch was retten?
Ich mein das ich an dem Tag "gesund" war ist ja völliger Quatsch.
Jeder Gang ist ne Qual und es geht mir momentan nicht gut das weiß ich die KK!
Zuletzt geändert von Mädel30 am 09.02.2017, 21:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Hallo Mädel,
da kann man sehr viel tun. Schau´mal hier die Seite 2 mit 7 Fällen,
mit dir sind das aktuell dann 8:
http://www.krankenkassenforum.de/-vp83563.html#83563
Schönen Gruß
Anton Butz
da kann man sehr viel tun. Schau´mal hier die Seite 2 mit 7 Fällen,
mit dir sind das aktuell dann 8:
http://www.krankenkassenforum.de/-vp83563.html#83563
Schönen Gruß
Anton Butz
Danke Anton,
nun wirds deutlicher.
Ich muss noch erwähnen das ich morgen einen Termin beim Anwalt habe bzgl.des weiteren Vorgehen.
Ich bin immer noch schockiert über meinen Arzt das er so auf die "Folgebescheinigung" beharrt hat.
Ihm muss doch bewusst gewesen sein,was das für mich bedeutet und was das für Konsequenzen nach sich zieht.
Werde dann also den Widerspruch einlegen.
Hoffe ich kriege das durch.
Es ist verdammt hart in so einer schweren Zeit solche Sachen zu erleben.
nun wirds deutlicher.
Ich muss noch erwähnen das ich morgen einen Termin beim Anwalt habe bzgl.des weiteren Vorgehen.
Ich bin immer noch schockiert über meinen Arzt das er so auf die "Folgebescheinigung" beharrt hat.
Ihm muss doch bewusst gewesen sein,was das für mich bedeutet und was das für Konsequenzen nach sich zieht.
Werde dann also den Widerspruch einlegen.
Hoffe ich kriege das durch.
Es ist verdammt hart in so einer schweren Zeit solche Sachen zu erleben.
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Das Gesetz knüpft den Fortbestand des materiellen Anspruchs auf Krankengeld nicht an die Erfüllung weiterer Obliegenheiten durch den Versicherten. Einen "gesetzlich geregelten Zeitpunkt einer ggf erneut erforderlichen AU-Feststellung" gibt es im SGB V nicht (a.A. BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 19/14 R -, Rn. 17 und Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R -, Rn. 16). Bevor ein einmal entstandener Anspruch sein Ende gefunden hat, muss kein neuer Anspruch entstehen.
3.
Eine ärztliche Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der AU ist keine Voraussetzung für einen Krankengeldanspruch. Daher kann auch nicht die "Lückenlosigkeit" von Prognosen für den Fortbestand des Anspruchs gefordert werden (entgegen BSG, Urteile vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R, B 1 KR 19/14 R und B 1 KR 37/14 R). Die Bezugnahme auf obergerichtliche Rechtsprechung ersetzt keine gesetzliche Grundlage für die Beschränkung eines gesetzlich eingeräumten Anspruchs. Weder ist die Entscheidung über einen Anspruch mit dem Anspruch selbst zu verwechseln, noch kann die Entscheidungspraxis eines Gerichts - auch die eines Bundesgerichts mit Ausnahme des BVerfG - als gesetzliche Regelung betrachtet werden oder eine solche unbeachtlich machen oder ersetzen.
Ich werde ja wie gesagt morgen zum Anwalt mit dem Bescheid und dann mal schauen.
Das Gesetz knüpft den Fortbestand des materiellen Anspruchs auf Krankengeld nicht an die Erfüllung weiterer Obliegenheiten durch den Versicherten. Einen "gesetzlich geregelten Zeitpunkt einer ggf erneut erforderlichen AU-Feststellung" gibt es im SGB V nicht (a.A. BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 19/14 R -, Rn. 17 und Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R -, Rn. 16). Bevor ein einmal entstandener Anspruch sein Ende gefunden hat, muss kein neuer Anspruch entstehen.
3.
Eine ärztliche Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der AU ist keine Voraussetzung für einen Krankengeldanspruch. Daher kann auch nicht die "Lückenlosigkeit" von Prognosen für den Fortbestand des Anspruchs gefordert werden (entgegen BSG, Urteile vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R, B 1 KR 19/14 R und B 1 KR 37/14 R). Die Bezugnahme auf obergerichtliche Rechtsprechung ersetzt keine gesetzliche Grundlage für die Beschränkung eines gesetzlich eingeräumten Anspruchs. Weder ist die Entscheidung über einen Anspruch mit dem Anspruch selbst zu verwechseln, noch kann die Entscheidungspraxis eines Gerichts - auch die eines Bundesgerichts mit Ausnahme des BVerfG - als gesetzliche Regelung betrachtet werden oder eine solche unbeachtlich machen oder ersetzen.
Ich werde ja wie gesagt morgen zum Anwalt mit dem Bescheid und dann mal schauen.
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Dieses ist auch nicht schlecht:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 88BF13F803}
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Dieses ist auch nicht schlecht:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 88BF13F803}
Es gibt ein Dutzend weitere.Durch die Änderung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V und durch die Einfügung des neuen § 46 Satz 2 SGB V mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG) mit Wirkung zum 23.07.2015 ist weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft eine wesentliche Änderung der Rechtslage bezüglich der Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs eingetreten. Mit der Neuregelung wird die gesetzeswidrige Normkonkretisierung des BSG weder für die Zukunft legalisiert, noch für die Vergangenheit legitimiert.
Eine unterbliebene Reaktion der Gesetzgebungsorgane auf eine ständige höchstrichterliche Rechtsprechung ist für die Auslegung des Gesetzes bedeutungslos. Die Interpretation der Untätigkeit der Gesetzgebungsorgane als legitimierende Billigung der Rechtsprechung ist aus verfassungsrechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht begründbar.
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Hab nochmal ein wenig gelesen und mir wurde mulmig:(
Die hier genannte KK ist auch meine KK.
http://www.krankenkassenforum.de/3-vt94 ... c&start=30
Was ist daraus geworden?
Fühl mich schlecht und hoffe das die Anwältin wie auch ich da was erreichen kann.
Die hier genannte KK ist auch meine KK.
http://www.krankenkassenforum.de/3-vt94 ... c&start=30
Was ist daraus geworden?
Fühl mich schlecht und hoffe das die Anwältin wie auch ich da was erreichen kann.
Hallo,Mädel30 hat geschrieben:Hab nochmal ein wenig gelesen und mir wurde mulmig:(
Die hier genannte KK ist auch meine KK.
http://www.krankenkassenforum.de/3-vt94 ... c&start=30
Was ist daraus geworden?
Fühl mich schlecht und hoffe das die Anwältin wie auch ich da was erreichen kann.
ja, könnte sein - du hast eigentlich nur eine Chance, wenn du, und vor allen Dingen dein Arzt, der Kasse klarmachen könnt, dass es absolut nicht dein Versäumnis war. Die Rechtslage ist eindeutig, auch wenn unser Mitstreiter Anton da anderer Meinung zu sein scheint, das müsste aber dann auch wirklich vor Gericht durchgezogen werden - hast du die Zeit dazu ?.
Damit wir uns nicht falsch verstehen - ich kann dein Lage verstehen und sehe auch, dass es nicht in deiner Macht lag, dass du an dem besagten Tag keine Folgemeldung erhalten hast (vom Vertretungsarzt) und ich wüsste schon wie ich entscheiden würde - aber das nützt dir herzlich wenig.
Gruss
Czauderna
Das ganze vor Gericht austragen könnte ich aus gesundheitlichen Gründen sowie finanziell nicht.
Ob mein Arzt sich da einsetzt?Schwer zu sagen,denke fast eher nicht.
Denn meine Bedenken sind ja quasi an ihm abgeprallt.
Ich glaube sogar das er genau wusste was mir blüht.
Ein Arzt der in der Ärztekammer im Vorstand sitzt muss sowas wissen.
Zumal es mir seit Monaten nicht gut geht und die Ursache einer seltenen Erkrankung erst im Dezember gefunden wurde
sowie der heftigen Mediaktion.
Ich weiß garnicht wie ich das finanziell wuppen soll.
Medikamente kosten Geld etc.
Es ist zum heulen,mir wurde der Boden unter den Füssen weggerissen.
Ob nun die Anwältin weiter kommt ich weiß es nicht,ich hoffe es.
Ob mein Arzt sich da einsetzt?Schwer zu sagen,denke fast eher nicht.
Denn meine Bedenken sind ja quasi an ihm abgeprallt.
Ich glaube sogar das er genau wusste was mir blüht.
Ein Arzt der in der Ärztekammer im Vorstand sitzt muss sowas wissen.
Zumal es mir seit Monaten nicht gut geht und die Ursache einer seltenen Erkrankung erst im Dezember gefunden wurde
sowie der heftigen Mediaktion.
Ich weiß garnicht wie ich das finanziell wuppen soll.
Medikamente kosten Geld etc.
Es ist zum heulen,mir wurde der Boden unter den Füssen weggerissen.
Ob nun die Anwältin weiter kommt ich weiß es nicht,ich hoffe es.
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
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zur Frage, was daraus geworden ist:
Der Thread ist gesperrt, hier war die letzte Info:
http://www.swr.de/forum/read.php?2,8359 ... #msg-86197
Die Rechtslage ist nicht eindeutig, eher die "Recht"sprechung dazu Rechtsbeugung.
Will sagen: mit einer 08/15-Rechtsvertretung könntest du es gleich unversucht lassen.
Und du solltest dir ab morgen zusammen mit der Anwältin Gedanken zu Alternativen machen.
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zur Frage, was daraus geworden ist:
Der Thread ist gesperrt, hier war die letzte Info:
http://www.swr.de/forum/read.php?2,8359 ... #msg-86197
Die Rechtslage ist nicht eindeutig, eher die "Recht"sprechung dazu Rechtsbeugung.
Will sagen: mit einer 08/15-Rechtsvertretung könntest du es gleich unversucht lassen.
Und du solltest dir ab morgen zusammen mit der Anwältin Gedanken zu Alternativen machen.
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Hallo Anton,
Der Thread wurde solange geschlossen bis der Ratsuchende sich meldet und die Wiedereroeffnung fordert weil er Neuigkeiten dazu hat. Die sich in diesem Zusammenhang ergebende Grundsatzdiskussion wird an andere Stelle in diesem Forum geführt, auch mit deiner Beteiligung.
Dies nur nochmals als Info für alle .
Gruß
Czauderna
Der Thread wurde solange geschlossen bis der Ratsuchende sich meldet und die Wiedereroeffnung fordert weil er Neuigkeiten dazu hat. Die sich in diesem Zusammenhang ergebende Grundsatzdiskussion wird an andere Stelle in diesem Forum geführt, auch mit deiner Beteiligung.
Dies nur nochmals als Info für alle .
Gruß
Czauderna
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Ja, hoffe ich auch!Mädel30 hat geschrieben: Ob nun die Anwältin weiter kommt ich weiß es nicht, ich hoffe es.
Vielleicht kann deine Anwältin damit etwas anfangen?
http://www.krankenkassenforum.de/-vp83605.html#83605
Viel Erfolg!
Anton Butz