Krankengeld - falscher/ungerechter Bemessungszeitraum
Moderator: Czauderna
Krankengeld - falscher/ungerechter Bemessungszeitraum
Hallo,
es geht mir um den Bemessungszeitraum für die Berechnung des Krankengeldes.
Kurz zu meiner Chronik:
1. Am 02.10.18 war mein letzter Arbeitstag. (Keine Kündigung, nur halt der letzte Arbeitstag vor meinem Urlaub und meinen Erkrankungen)
2. Vom 03.10. - 19.10.18 hatte ich bezahlten Urlaub.
3. Vom 22.10. - 26.10.18 war ich wegen einer Grippe krankgeschrieben. (Erstbescheinigung)
4. Vom 29.10. - 02.11.18 wieder Krankschreibung aufgrund von Grippe. (Folgebescheinigung, allerdings ohne Wochenende)
5. Vom 05.11.18 - heute krankgeschrieben wegen Knie-OP. (Erstbescheinigung bei einem anderen Arzt, wieder ohne Einbeziehung des Wochenendes 03/ 04.11.18, danach nur noch Folgebescheinigungen)
Jetzt zu meiner Situation. Die Krankenkasse hat als Bemessungszeitraum den Oktober festgelegt. Da laut KK meine "eigentliche" Arbeitsunfähigkeit erst ab dem 05.11.18 anfängt. Gezahlt würde das Krankengeld ab 17.12.18.
Mein monatlicher Verdienst beläuft sich auf ca. 2200 Netto. Durch den Urlaub und die Krankheitstage komme ich im Oktober aber gerade mal auf 1500 Netto, weil Verpflegungszuschüsse und diverse Prämien wegfallen.
Muss nicht zumindest der Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet werden oder dergleichen oder ist die Krankenkasse im Recht, wenn sie für die Berechnung des Krankengeldes ausschließlich den Oktober in Betracht zieht?
Übrigens hat die KK für den Bemessungszeitraum zuerst den Monat September verwendet, am 21.03.19 erhielt ich ein Korrekturschreiben, wo der Monat Oktober verwendet wurde. Die Überzahlung wurde mit der aktuellen Zahlung verrechnet.
Was genau soll das hier eigentlich heißen: "Als abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für den der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung abgeschlossen hat. Das Arbeitsentgelt muss also vollständig berechnet worden sein, sodass ohne weitere Rechenoperationen eine Auszahlung an den Arbeitnehmer möglich ist."
Auf meinen Gehaltsabrechnungen steht oben rechts ein Datum. Für den Monat August steht der 06.09.18, Monat September steht der 09.10.18 und für den Monat Oktober steht der 06.11.18. Heißt das nicht, dass der Monat Oktober erst am 06.11.18 vollständig berechnet worden ist und die Krankenkasse den Monat September für die Berechnung des Krankengeldes nutzen muss?
es geht mir um den Bemessungszeitraum für die Berechnung des Krankengeldes.
Kurz zu meiner Chronik:
1. Am 02.10.18 war mein letzter Arbeitstag. (Keine Kündigung, nur halt der letzte Arbeitstag vor meinem Urlaub und meinen Erkrankungen)
2. Vom 03.10. - 19.10.18 hatte ich bezahlten Urlaub.
3. Vom 22.10. - 26.10.18 war ich wegen einer Grippe krankgeschrieben. (Erstbescheinigung)
4. Vom 29.10. - 02.11.18 wieder Krankschreibung aufgrund von Grippe. (Folgebescheinigung, allerdings ohne Wochenende)
5. Vom 05.11.18 - heute krankgeschrieben wegen Knie-OP. (Erstbescheinigung bei einem anderen Arzt, wieder ohne Einbeziehung des Wochenendes 03/ 04.11.18, danach nur noch Folgebescheinigungen)
Jetzt zu meiner Situation. Die Krankenkasse hat als Bemessungszeitraum den Oktober festgelegt. Da laut KK meine "eigentliche" Arbeitsunfähigkeit erst ab dem 05.11.18 anfängt. Gezahlt würde das Krankengeld ab 17.12.18.
Mein monatlicher Verdienst beläuft sich auf ca. 2200 Netto. Durch den Urlaub und die Krankheitstage komme ich im Oktober aber gerade mal auf 1500 Netto, weil Verpflegungszuschüsse und diverse Prämien wegfallen.
Muss nicht zumindest der Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet werden oder dergleichen oder ist die Krankenkasse im Recht, wenn sie für die Berechnung des Krankengeldes ausschließlich den Oktober in Betracht zieht?
Übrigens hat die KK für den Bemessungszeitraum zuerst den Monat September verwendet, am 21.03.19 erhielt ich ein Korrekturschreiben, wo der Monat Oktober verwendet wurde. Die Überzahlung wurde mit der aktuellen Zahlung verrechnet.
Was genau soll das hier eigentlich heißen: "Als abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für den der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung abgeschlossen hat. Das Arbeitsentgelt muss also vollständig berechnet worden sein, sodass ohne weitere Rechenoperationen eine Auszahlung an den Arbeitnehmer möglich ist."
Auf meinen Gehaltsabrechnungen steht oben rechts ein Datum. Für den Monat August steht der 06.09.18, Monat September steht der 09.10.18 und für den Monat Oktober steht der 06.11.18. Heißt das nicht, dass der Monat Oktober erst am 06.11.18 vollständig berechnet worden ist und die Krankenkasse den Monat September für die Berechnung des Krankengeldes nutzen muss?
Re: Krankengeld - falscher/ungerechter Bemessungszeitraum
Hallo und willkommen im Forum.
Der Bemessungszeitraum ist der letzte Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Wenn also die Arbeitsunfähigkeit am 5.11. 2018 begann, dann ist der Oktober 2018 der Bemessungszeitraum, wobei jetzt davon ausgegangen wird, dass es sich um Monatsgehalt handelt.
Bei schwankenden Entgelten wird eine Durschnittsberechnung anhand der letzten drei abgerechneten Lohnzahlungszeiträumen gemacht, ergo wäre hier August, September und Oktober zu nehmen, wenn dies zutrifft. Mein Rat, bei der Kasse nachhaken, ggf. die entsprechenden Lohnabrechnungen dort vorlegen und um Überprüfung bitten.
Gruss
Czauderna
Der Bemessungszeitraum ist der letzte Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Wenn also die Arbeitsunfähigkeit am 5.11. 2018 begann, dann ist der Oktober 2018 der Bemessungszeitraum, wobei jetzt davon ausgegangen wird, dass es sich um Monatsgehalt handelt.
Bei schwankenden Entgelten wird eine Durschnittsberechnung anhand der letzten drei abgerechneten Lohnzahlungszeiträumen gemacht, ergo wäre hier August, September und Oktober zu nehmen, wenn dies zutrifft. Mein Rat, bei der Kasse nachhaken, ggf. die entsprechenden Lohnabrechnungen dort vorlegen und um Überprüfung bitten.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld - falscher/ungerechter Bemessungszeitraum
Danke. Ja, es handelt sich um Monatsgehalt.
Meine Frage ist aber, ob der Oktober aufgrund der Vorkommnisse überhaupt mit in die Berechnung einfließen darf? Bei der KK hab ich angerufen, die beharren auf diesen Bemessungszeitraum.
"Als abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für den der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung abgeschlossen hat. Das Arbeitsentgelt muss also vollständig berechnet worden sein, sodass ohne weitere Rechenoperationen eine Auszahlung an den Arbeitnehmer möglich ist."
Was soll das heißen? Muss der Mitarbeiter der die Lohnabrechnung vornimmt, den letzten Handgriff gemacht haben? Oder zählt das Datum auf der Gehaltsabrechnung?
Wegen 4/5 Tagen werde ich hier massiv benachteiligt. Warum die nich einfach die letzten 12 Monate wie beim ALG nehmen. Das wäre fair in meinem Fall. So wie es bei mir berechnet wird, ist es einfach nur Schwachsinn...
Meine Frage ist aber, ob der Oktober aufgrund der Vorkommnisse überhaupt mit in die Berechnung einfließen darf? Bei der KK hab ich angerufen, die beharren auf diesen Bemessungszeitraum.
"Als abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für den der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung abgeschlossen hat. Das Arbeitsentgelt muss also vollständig berechnet worden sein, sodass ohne weitere Rechenoperationen eine Auszahlung an den Arbeitnehmer möglich ist."
Was soll das heißen? Muss der Mitarbeiter der die Lohnabrechnung vornimmt, den letzten Handgriff gemacht haben? Oder zählt das Datum auf der Gehaltsabrechnung?
Wegen 4/5 Tagen werde ich hier massiv benachteiligt. Warum die nich einfach die letzten 12 Monate wie beim ALG nehmen. Das wäre fair in meinem Fall. So wie es bei mir berechnet wird, ist es einfach nur Schwachsinn...
Re: Krankengeld - falscher/ungerechter Bemessungszeitraum
Hallo,
ich denke, dass es hier nicht auf das Datum ankommt, das auf der Lohnabrechnung steht. In vielen Firmen gibt es Lohnabrechnung nur bei Änderungen. Ich sehe da keine Chancen für dich, die Problematik ist mir auch in meiner aktiven Zeit bei der Krankenkasse nie untergekommen. Du kannst natürlich bei der Kasse Widerspruch einlegen, aber ich sehe da schwarz für dich - wenn es nicht zur Durschnittsberechnung kommt wegen schwankendem Arbeitsentgelt, bleibt der Oktober meiner Meinung nach feststehend.
Was mir noch zu deiner Begründung einfällt - wann hast du denn das Gehalt auf deinem Konto gehabt für Oktober oder auch die Monate davor, doch sicher zum Monatsletzten ?
Und was deine Ausführungen zur Fairnis angeht - Gesetze haben es manches mal an sich, dass sie nicht immer fair sind - kommt eben auf die Betrachtungsweise an -
Gruss
Czauderna
ich denke, dass es hier nicht auf das Datum ankommt, das auf der Lohnabrechnung steht. In vielen Firmen gibt es Lohnabrechnung nur bei Änderungen. Ich sehe da keine Chancen für dich, die Problematik ist mir auch in meiner aktiven Zeit bei der Krankenkasse nie untergekommen. Du kannst natürlich bei der Kasse Widerspruch einlegen, aber ich sehe da schwarz für dich - wenn es nicht zur Durschnittsberechnung kommt wegen schwankendem Arbeitsentgelt, bleibt der Oktober meiner Meinung nach feststehend.
Was mir noch zu deiner Begründung einfällt - wann hast du denn das Gehalt auf deinem Konto gehabt für Oktober oder auch die Monate davor, doch sicher zum Monatsletzten ?
Und was deine Ausführungen zur Fairnis angeht - Gesetze haben es manches mal an sich, dass sie nicht immer fair sind - kommt eben auf die Betrachtungsweise an -
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld - falscher/ungerechter Bemessungszeitraum
Danke.
Das Gehalt habe ich immer so Mitte des Folgemonats auf meinem Konto gehabt. Für August am 11.09, für September am 12.10, für Oktober am 10.11. Das Gehalt ist allerspätestens am 15. des Folgemonats auf meinem Konto, meist früher aber innerhalb von über 3 Jahren nie vor dem 08. des Folgemonats.
Ich denke, das spielt allerdings keine Rolle.
"Als abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für den der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung abgeschlossen hat. Das Arbeitsentgelt muss also vollständig berechnet worden sein, sodass ohne weitere Rechenoperationen eine Auszahlung an den Arbeitnehmer möglich ist. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang der Auszahlungszeitpunkt oder der Tag der Bankgutschrift."
Quelle: https://sozialversicherung-kompetent.de ... traum.html
Das Gehalt habe ich immer so Mitte des Folgemonats auf meinem Konto gehabt. Für August am 11.09, für September am 12.10, für Oktober am 10.11. Das Gehalt ist allerspätestens am 15. des Folgemonats auf meinem Konto, meist früher aber innerhalb von über 3 Jahren nie vor dem 08. des Folgemonats.
Ich denke, das spielt allerdings keine Rolle.
"Als abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für den der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung abgeschlossen hat. Das Arbeitsentgelt muss also vollständig berechnet worden sein, sodass ohne weitere Rechenoperationen eine Auszahlung an den Arbeitnehmer möglich ist. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang der Auszahlungszeitpunkt oder der Tag der Bankgutschrift."
Quelle: https://sozialversicherung-kompetent.de ... traum.html
Ich habe nicht jeden Monat den gleichen Verdienst, es variiert so um die 100-200€. Das Lohnbüro muss also jeden Monat Berechnungen durchführen.In vielen Firmen gibt es Lohnabrechnung nur bei Änderungen.
Re: Krankengeld - falscher/ungerechter Bemessungszeitraum
Hallo,
Ich habe nicht jeden Monat den gleichen Verdienst, es variiert so um die 100-200€. Das Lohnbüro muss also jeden Monat Berechnungen durchführen.
na, da haben wir es doch - schwankender Verdienst - da rate ich mal, die Kasse gezielt darauf anzusprechen, warum
hier nicht als Bemessungszeitraum die letzten drei Monate, also August, September und Oktober genommen werden.
Gruss
Czauderna
Ich habe nicht jeden Monat den gleichen Verdienst, es variiert so um die 100-200€. Das Lohnbüro muss also jeden Monat Berechnungen durchführen.
na, da haben wir es doch - schwankender Verdienst - da rate ich mal, die Kasse gezielt darauf anzusprechen, warum
hier nicht als Bemessungszeitraum die letzten drei Monate, also August, September und Oktober genommen werden.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld - falscher/ungerechter Bemessungszeitraum
Sind die Verpflegungszuschüsse denn auch steuerpflichtig?
Sind die Prämien in jedem Monat angefallen? Das heisst im August, im September und im Oktober?
Schwankende Bezüge heisst: Die schwankenden Bezüge müssen in jedem Monat angefallen sein,
Steuerfreie Zuschläge fallen bei der Berechnung raus.
Sind die Prämien in jedem Monat angefallen? Das heisst im August, im September und im Oktober?
Schwankende Bezüge heisst: Die schwankenden Bezüge müssen in jedem Monat angefallen sein,
Steuerfreie Zuschläge fallen bei der Berechnung raus.
Re: Krankengeld - falscher/ungerechter Bemessungszeitraum
Hallo Hoffz,
es kann auch sinnvoll sein, ob der Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlung richtig berechnet hat:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Oft sind auch Regelungen des Tarifvertrags relevant.
Gruß
RHW
es kann auch sinnvoll sein, ob der Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlung richtig berechnet hat:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Oft sind auch Regelungen des Tarifvertrags relevant.
Gruß
RHW