Krankengeld/Entgeltumwandlung
Moderator: Czauderna
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Krankengeld/Entgeltumwandlung
Ich habe bei diversen Online-Rechnern fürs Krankengeld gesehen, dass offensichtlich das letzte Nettoentgelt einen wesentlichen Einfluss auf das Krankengeld hat. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld scheinen einen Einfluss zu haben.
Wie ist das, wenn man eine Entgeltumwandlung durchführt, also jeden Monat einen betrag X und Wiehnachts- und Urlaubsgeld in eine Direktversicherung umwandelt. Dann ist das Nettoentgelt viel niedriger (hängt vom betrag X ab) und damit natürlich auch das errechnete Krankengeld. Würde diese Entgeltumwandlung nicht durchgeführt, dann wäre das nettogehalt höher und damit auch das Krankengeld.
Es kann ja nicht sein, dass man durch die Entgeltumwandlung beim Krankengeld benachteiligt ist.
Wie ist das eigentlich mit der Entgeltumwandlung wenn Krankengeld bezogen wird, wird diese dann gestoppt ?
Wie ist das, wenn man eine Entgeltumwandlung durchführt, also jeden Monat einen betrag X und Wiehnachts- und Urlaubsgeld in eine Direktversicherung umwandelt. Dann ist das Nettoentgelt viel niedriger (hängt vom betrag X ab) und damit natürlich auch das errechnete Krankengeld. Würde diese Entgeltumwandlung nicht durchgeführt, dann wäre das nettogehalt höher und damit auch das Krankengeld.
Es kann ja nicht sein, dass man durch die Entgeltumwandlung beim Krankengeld benachteiligt ist.
Wie ist das eigentlich mit der Entgeltumwandlung wenn Krankengeld bezogen wird, wird diese dann gestoppt ?
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Ungeduldig?
http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... engeld.pdf
Seite 35
Würde die Entgeltumwandlung nicht durchgeführt, wäre das beitragspflichtige Arbeitsentgelt höher. Auf der einen Seite durch Entgeltumwandlung Beiträge sparen und dann trotzdem vom nicht verbeitragten Gehalt Krankengeld beziehen, funktioniert nicht. Mir erschließt sich auch nicht, worin die Benachteiligung bestehen soll - kein Beitrag - keine Leistung. Betrifft übrigens auch die späteren Leistungen Rente und ggf. Arbeitslosengeld.
http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... engeld.pdf
Seite 35
Würde die Entgeltumwandlung nicht durchgeführt, wäre das beitragspflichtige Arbeitsentgelt höher. Auf der einen Seite durch Entgeltumwandlung Beiträge sparen und dann trotzdem vom nicht verbeitragten Gehalt Krankengeld beziehen, funktioniert nicht. Mir erschließt sich auch nicht, worin die Benachteiligung bestehen soll - kein Beitrag - keine Leistung. Betrifft übrigens auch die späteren Leistungen Rente und ggf. Arbeitslosengeld.
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Es geht mir hier um eine Entgeltumwandlung die weit über die üblichen Beträge geht und welche sich aufgrund der Höhe nicht mehr positiv auf Sozialversicherungsbeiträge etc. auswirken, weil diese trotzdem abgeschöpft werden, so als hätte man nicht umgewandelt.
In diesem Falle wäre derjenige der Entgelt umwandelt beim Krankengeld benachteiligt gegenüber dem der es nicht tut.
In diesem Falle wäre derjenige der Entgelt umwandelt beim Krankengeld benachteiligt gegenüber dem der es nicht tut.
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Wenn das so ist, dürfte es keinen Unterschied geben. Allerdings gibt es beim Krankengeld genauso wie bei der Beitragsbemessung eine Obergrenze.franzpeter hat geschrieben:Es geht mir hier um eine Entgeltumwandlung die weit über die üblichen Beträge geht und welche sich aufgrund der Höhe nicht mehr positiv auf Sozialversicherungsbeiträge etc. auswirken, weil diese trotzdem abgeschöpft werden, so als hätte man nicht umgewandelt.
In diesem Falle wäre derjenige der Entgelt umwandelt beim Krankengeld benachteiligt gegenüber dem der es nicht tut.