Hallo,
ich habe zwar schon nach Infos gesucht, aber nichts ähnliches zu meinem speziellen Fall gefunden.
Ich war bis einschließlich 01.04.2015 in einer beruflichen Reha-Maßnahme. Da es mir zum Ende hin psychisch überhaupt nicht mehr gut ging, habe ich noch die Zähne zusammengebissen und bis zum 31.03.2015 ausgehalten. Da dann am 01.04., dem eigentlich letzten Tag wo ich auch noch Übergangsgeld durch die DRV Bund erhalten hatte) vom Bildungszentrum Osterferien waren, bin ich an diesem Tag zum Arzt und habe mich krankschreiben lassen. Bei der Krankenkasse hat man mir zunächst mündlich mitgeteilt, dass es reichen würde, wenn ich am letzten Tag der Reha-Maßnahme krankgeschrieben sei, erst am 02.04. sei es zu spät. Leider nur mündlich!
Denn jetzt bekomme ich ein Schreiben der AOK, wonach mir kein Krankengeld zusteht und ich auch nicht versichert sei, weil der Anspruch auf Krankengeld erst einen Tag NACH der Krankmeldung zählt und das somit am 02.04. wäre und an diesem Tag war ich ja kein Übergangsgeld-Bezieher mehr. Macht ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid in diesem Fall Sinn?
Ich habe kein ALG I- Anspruch mehr, möglich wäre eine Familienversicherung beim getrennt lebenden Mann, allerdings wird diese wohl nicht für meinen Lebensunterhalt aufkommen.
Ich war auch heute bei der Arbeitsagentur und habe mich dort als arbeitssuchend ohne Leistung gemeldet, da ich ja keinen Anspruch mehr habe. Außerdem habe ich jetzt Anschlussübergangsgeld beantragt. Ich kann nur hoffen, dass ich jetzt nicht die Verpätung, die ich wegen der Krankenkasse dafür habe, auch negativ angelastet bekomme und mir womöglich die Zahlung dieses Anschlussübergangsgeldes auch verweigert wird.
Ich muss eigentlich dringend in eine Klinik wegen dieser Sache, ich bin total verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Danke im Voraus!
Krankengeld direkt nach beruflicher Reha
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 12.09.2013, 18:40
Hallo,
ich kenne es so, dass bei Beschäftigten, die am letzten Tag ihrer Beschäftigung vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben werden, der Krankengeldanspruch mit dem Tag der ärztlichen Feststellung beginnt und nicht, wie sonst, erst am Tag danach. Ob das bei einer beruflichen Reha genau so ist, kann ich jetzt nicht sagen, dazu sollten sich ggf. noch andere Experten äussern. wenn dem so ist, dann nichts wie hin zur Kasse und das unter diesem Aspekt klären.
Ansonsten hätte die Kasse recht mit der Aussage. Was die Behandlungskosten angeht, so musst du dir darum keine Gedanken machen, denn die Kasse muss dich ab dem Folgetag weiter versichern und damit auch die Leistungen übernehmen - allerdings muesstest du dann evtl. deinen Beitrag selbst entrichten.
Gruss
Czauderna
ich kenne es so, dass bei Beschäftigten, die am letzten Tag ihrer Beschäftigung vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben werden, der Krankengeldanspruch mit dem Tag der ärztlichen Feststellung beginnt und nicht, wie sonst, erst am Tag danach. Ob das bei einer beruflichen Reha genau so ist, kann ich jetzt nicht sagen, dazu sollten sich ggf. noch andere Experten äussern. wenn dem so ist, dann nichts wie hin zur Kasse und das unter diesem Aspekt klären.
Ansonsten hätte die Kasse recht mit der Aussage. Was die Behandlungskosten angeht, so musst du dir darum keine Gedanken machen, denn die Kasse muss dich ab dem Folgetag weiter versichern und damit auch die Leistungen übernehmen - allerdings muesstest du dann evtl. deinen Beitrag selbst entrichten.
Gruss
Czauderna