Krankengeld, Datenschutz, NDR, Schaar.
Moderator: Czauderna
Krankengeld, Datenschutz, NDR, Schaar.
http://www.ndr.de/info/programm/sendung ... en157.html
http://www.tagesschau.de/inland/kranken ... en100.html
bkk.de/presse-politik/presse/aktuelle-dpa-meldungen/itemId/1135/itemTime/1349795316/cHash/b347ed93403f5ab52558f9d30c66a408/page/1/
Mal für jeden den es intressiert oder auch nicht.
Gruss.
Jochen
http://www.tagesschau.de/inland/kranken ... en100.html
bkk.de/presse-politik/presse/aktuelle-dpa-meldungen/itemId/1135/itemTime/1349795316/cHash/b347ed93403f5ab52558f9d30c66a408/page/1/
Mal für jeden den es intressiert oder auch nicht.
Gruss.
Jochen
krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1349894143&news=316740368
BVA verweist Kassen an Medizinischen Dienst
Nach Auffassung des Bundesversicherungsamts (BVA) darf lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) solche Sozialdaten erfragen. Bei Arbeitsunfähigkeit seien die Krankenkassen verpflichtet, diesen zu beauftragen. Laut Gesetz sei allein der MDK für die Erhebung medizinischer Daten zuständig. Dadurch sei festgeschrieben, dass die Krankenkassen diejenigen Informationen nicht erhalten sollen, die der MDK erheben darf. Eine pauschale Datenerhebungsbefugnis durch Selbstauskunftsbögen sehe das Gesetz nicht vor.
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Hallo:
Die Fälle massenhaft rechtswidrigen Verwaltungshandelns der GKV:
1. Verletzung des Datenschutzes, um Druck auf Versicherte auszuüben
http://wirtschaft.t-online.de/datenschu ... 7516/index
2. Krankengeldverweigerungspraxis durch MDK-Gesundschreibung nach Aktenlage
welt.de/wirtschaft/article106240640/Wie-Krankenkassen-an-ihren-Patienten-sparen.html
3. Verweigerungspraxis für Mutterkind-Kuren
wiwo.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-krankenkassen-willkuer-bei-eltern-kind-kuren/5293060.html
4. Aufnahmeverweigerung Versicherter der insolventen City-BKK
check24.de/news/gesetzliche-krankenversicherung/krankenkassen-aufnahme-city-bkk-mitglieder-40240/
5. Falschberechnung des Krankengeldes (keine Berücksichtigung von Sonderzahlungen)
test.de/Krankengeld-Jetzt-Nachzahlung-fordern-1069130-0/
Es wird Zeit, dass den Krankenkassen mal kräftig und dauerhaft auf die Finger geklopft wird. Es wird beschi… ohne Ende. Und keinen der Verantwortlichen stört es. Lediglich die LINKE, Jan Korte (http://www.jankorte.de/), fordert im Kontext mit der Datenschutzaffäre eine spürbare Sanktion für die GKV. Das ist schon bemerkenswert, dass sich die übrigen Gutmenschen der politischen Kaste nicht zu einer ähnlichen Forderung herablassen.
Es gehört in das neue Patientenrechtegesetz, dass die Patienten=die Versicherten ein Recht auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln der GKV haben. Wird dieses Recht verletzt, muss sofort derart sanktioniert werden, dass es weh tut. Die Herrschaften lernen sonst nicht dazu. Sie tun sogar beleidigt und pikiert, wenn die Fälle aufgedeckt werden. Nach üblicher Manier wiegeln sie ab: „Es sind Einzelfälle! Sie zu verallgemeinern wäre ein Frevel an den Fallmanagern und ihren Vorgesetzten.“
Wäre es nicht so ernst, da zig-tausende Versicherte jedes Jahr unter dieser menschenverachtenden Handlungsweise leiden, würde ich ob dieser lächerlichen Reaktion lachen. Ein Höhepunkt ist die personalisierte Kampagne gegen Machts Sinn. Ein GKV-Gutmensch setzt sich für seine Opfer ein, um sie vor Machts Sinn und seinen „Egotrips“ zu schützen und lässt darüber abstimmen. http://www.krankenkassenforum.de/machts ... t6452.html
Gruß, Kernschmelze
Die Fälle massenhaft rechtswidrigen Verwaltungshandelns der GKV:
1. Verletzung des Datenschutzes, um Druck auf Versicherte auszuüben
http://wirtschaft.t-online.de/datenschu ... 7516/index
2. Krankengeldverweigerungspraxis durch MDK-Gesundschreibung nach Aktenlage
welt.de/wirtschaft/article106240640/Wie-Krankenkassen-an-ihren-Patienten-sparen.html
3. Verweigerungspraxis für Mutterkind-Kuren
wiwo.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-krankenkassen-willkuer-bei-eltern-kind-kuren/5293060.html
4. Aufnahmeverweigerung Versicherter der insolventen City-BKK
check24.de/news/gesetzliche-krankenversicherung/krankenkassen-aufnahme-city-bkk-mitglieder-40240/
5. Falschberechnung des Krankengeldes (keine Berücksichtigung von Sonderzahlungen)
test.de/Krankengeld-Jetzt-Nachzahlung-fordern-1069130-0/
Es wird Zeit, dass den Krankenkassen mal kräftig und dauerhaft auf die Finger geklopft wird. Es wird beschi… ohne Ende. Und keinen der Verantwortlichen stört es. Lediglich die LINKE, Jan Korte (http://www.jankorte.de/), fordert im Kontext mit der Datenschutzaffäre eine spürbare Sanktion für die GKV. Das ist schon bemerkenswert, dass sich die übrigen Gutmenschen der politischen Kaste nicht zu einer ähnlichen Forderung herablassen.
Es gehört in das neue Patientenrechtegesetz, dass die Patienten=die Versicherten ein Recht auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln der GKV haben. Wird dieses Recht verletzt, muss sofort derart sanktioniert werden, dass es weh tut. Die Herrschaften lernen sonst nicht dazu. Sie tun sogar beleidigt und pikiert, wenn die Fälle aufgedeckt werden. Nach üblicher Manier wiegeln sie ab: „Es sind Einzelfälle! Sie zu verallgemeinern wäre ein Frevel an den Fallmanagern und ihren Vorgesetzten.“
Wäre es nicht so ernst, da zig-tausende Versicherte jedes Jahr unter dieser menschenverachtenden Handlungsweise leiden, würde ich ob dieser lächerlichen Reaktion lachen. Ein Höhepunkt ist die personalisierte Kampagne gegen Machts Sinn. Ein GKV-Gutmensch setzt sich für seine Opfer ein, um sie vor Machts Sinn und seinen „Egotrips“ zu schützen und lässt darüber abstimmen. http://www.krankenkassenforum.de/machts ... t6452.html
Gruß, Kernschmelze
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NRW erste Realtionen
derwesten.de/politik/kassen-muessen-krankengeld-frageboegen-dem-land-vorlegen-id7185177.html
Die landesunmitelbare Kassen in NRW müssen anscheind Ihre Fragebögen der dortigen Gesundheitsministerin vorlegen.
Die landesunmitelbare Kassen in NRW müssen anscheind Ihre Fragebögen der dortigen Gesundheitsministerin vorlegen.
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- Beiträge: 98
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Hallo,
es ist schon erstaunlich, von welcher Ahnungslosigkeit unsere Aufsichtswichtel sind. In dem o. g. Artikel
derwesten.de/politik/kassen-muessen-krankengeld-frageboegen-dem-land-vorlegen-id7185177.html
wird u. a. berichtet: „Datenschützer befürchten, dass sich die Kassen im Einzelfall den kostenpflichtigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sparen und selbst über weitergehende Behandlungen entscheiden wollen. Es gehe offenbar um Kostensenkungen.“
Dazu ist zu sagen, dass der MDK von allen Krankenkassen finanziert wird und zwar über eine Kostenpauschale pro Versichertem.
http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisc ... nanzierung
Damit ist es den Krankenkassen wurscht, wie oft sie den MDK beauftragen. Es geht nicht um Ersparnis zulasten des MDK!
Die eigentliche Absicht liegt hier: „ Datenschützer Schaar berichtete von Fällen, in denen Kassen bei der Verweigerung der Selbstauskunft mit der Streichung des Krankengeldes gedroht hätten.“ Denn die Kostenersparnis liegt in der Krankengeldverweigerung und geht zulasten der Versicherten.
Ich fass’es nicht.
Gruß, Kernschmelze
PS: Wichtig aus der Sicht der Krankenkassen ist zudem, dass die Kostenpauschale für den MDK nicht zu den Verwaltungskosten zählt, die bekanntlich gedeckelt sind. Die MDK-Pauschale gehört zu den Leistungskosten. Damit werden möglichst viele MDK-Gutachten beauftragt, deren Kosten mittelbar auf die Versicherten umgelegt werden. So werden alle Krankengeldfälle, die nicht in absehbarer Zeit -ca. 14 Tage - abgeschlossen werden, als "Verdachtsfälle" nach § 275 SGB V behandelt und automatisch dem MDK zur Begutachtung (meist nach Aktenlage) vorgelegt.
Bei der TK sind es ca. 100. 000 AU/KG-Fälle p. a..
es ist schon erstaunlich, von welcher Ahnungslosigkeit unsere Aufsichtswichtel sind. In dem o. g. Artikel
derwesten.de/politik/kassen-muessen-krankengeld-frageboegen-dem-land-vorlegen-id7185177.html
wird u. a. berichtet: „Datenschützer befürchten, dass sich die Kassen im Einzelfall den kostenpflichtigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sparen und selbst über weitergehende Behandlungen entscheiden wollen. Es gehe offenbar um Kostensenkungen.“
Dazu ist zu sagen, dass der MDK von allen Krankenkassen finanziert wird und zwar über eine Kostenpauschale pro Versichertem.
http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisc ... nanzierung
Damit ist es den Krankenkassen wurscht, wie oft sie den MDK beauftragen. Es geht nicht um Ersparnis zulasten des MDK!
Die eigentliche Absicht liegt hier: „ Datenschützer Schaar berichtete von Fällen, in denen Kassen bei der Verweigerung der Selbstauskunft mit der Streichung des Krankengeldes gedroht hätten.“ Denn die Kostenersparnis liegt in der Krankengeldverweigerung und geht zulasten der Versicherten.
Ich fass’es nicht.
Gruß, Kernschmelze
PS: Wichtig aus der Sicht der Krankenkassen ist zudem, dass die Kostenpauschale für den MDK nicht zu den Verwaltungskosten zählt, die bekanntlich gedeckelt sind. Die MDK-Pauschale gehört zu den Leistungskosten. Damit werden möglichst viele MDK-Gutachten beauftragt, deren Kosten mittelbar auf die Versicherten umgelegt werden. So werden alle Krankengeldfälle, die nicht in absehbarer Zeit -ca. 14 Tage - abgeschlossen werden, als "Verdachtsfälle" nach § 275 SGB V behandelt und automatisch dem MDK zur Begutachtung (meist nach Aktenlage) vorgelegt.
Bei der TK sind es ca. 100. 000 AU/KG-Fälle p. a..
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- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Und so wird die Problematik in einer Bremer Tageszeitung beschrieben:
Selbstauskunft ist umstritten
Krankenkassen-Bögen in der Kritik
VON HELGE DICKAU, Kurier am Sonntag (Sonntagsausgabe des Weserkuriers)
Bremen. „Da wird zum Teil massiv Druck ausgeübt“, sagt Lovis Wambach. Der Bremer Fachanwalt für Medizinrecht bezieht sich auf die sogenannten Selbstauskunftsbögen, die Krankenkassen verschicken. „Datenschutzrechtlich ist das ganz bedenklich.“ Eine Recherche des NDR ergab, dass nahezu alle Kassen in Deutschland mit solchen Formularen Daten von Kunden abfragen, die arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen –eine Praxis, die kürzlich vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kritisiert wurde.
Aus Sicht des Datenschützers ist es gar nicht ohne Weiteres zulässig, dass die Kassen solche Daten erheben, zumal es Fälle gibt, in denen nach privaten Details wie Stressfaktoren in der Partnerschaft, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitgeber gefragt wurde. Und: Eigentlich ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die einzige Einrichtung, die im Fall einer Krankengeldzahlung Patientendaten erfragen darf.
Bei der Bremer AOK beurteilt der MDK laut AOK-Sprecher Jörn Hons 80 Prozent aller Fälle nach Aktenlage, er beurteilt den Anspruch eines Kunden auf Krankengeld also nicht selbst, sondern bezieht sich auf die Unterlagen der Krankenkasse. „Der MDK kümmert sich um die schwerer zu beurteilenden Fälle“, sagt Hons. Auch die AOK verschickt Selbstauskunftsbögen. Die sind allerdings mit der Landesstelle für Datenschutz abgestimmt.
Angaben sind freiwillig
„Da waren Fragen dabei, die wir nicht für notwendig hielten“, sagt Harald Stelljes von der Landesstelle. Im Gegensatz zu den Formularen, die der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert, fragt die AOK nur nach Details zu Krankheitsverlauf, Behandlung und körperlicher Belastung bei der Arbeit. Fett gedruckt auf Blatt 1ist der Hinweis, dass die Angaben freiwillig sind. Die AOK Bremen/Bremerhaven ist allerdings die einzige Krankenkasse, mit der solche Absprachen auf Landesebene möglich sind. Sobald eine Kasse in mehreren Bundesländern tätig ist, ist der Datenschutzbeauftragte des Bundes zuständig.
Anette Drewes-Kirchhoff, Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Bremen, wünscht sich, dass es die Selbstauskunftsbögen nicht gäbe. Denn auch wenn es selten passiert und Drewes-Kirchhoff betont, dass solche Probleme eher von einzelnen Sachbearbeitern abhängen als von einer Kasse, wenden sich immer wieder Menschen an sie, deren Krankengeld auf Basis der Bögen gestrichen wurde.
Dann muss eine einstweilige Verfügung her. [Fettdruck von mir]
Das Problem seien aber eher diejenigen, die nicht zur Patientenberatung kommen. „Die Drohung steht im Raum, dass der MDK den Fall neu bewertet“, sagt Drewes-Kirchhoff. "Viele können und wollen sich dieser Belastung nicht aussetzen.“ Sie füllen den Bogen aus, obwohl sie es nicht wollen. Manche stünden so unter Druck, dass sie sich nicht trauen, ans Telefon zu gehen, aus viel Angst, dass der Sachbearbeiter der Krankenkasse nachfragt.
Wambach hält schon den Hinweis auf aus dem AOK-Fragebogen für bedenklich. Dort steht zwar, dass die Angaben keine Auswirkungen auf das Versicherungsverhältnis haben. „Eigentlich müsste aber von der Versicherungsleistung die Rede sein.“ [Fettdruck hier von mir]
Auch Drewes-Kirchhoff weist auf Schwieirigkeiten hin, die etwa Menschen haben, die nicht gut Deutsch sprechen.
Schönen Sonntag!
LG
ReallyAngry
Selbstauskunft ist umstritten
Krankenkassen-Bögen in der Kritik
VON HELGE DICKAU, Kurier am Sonntag (Sonntagsausgabe des Weserkuriers)
Bremen. „Da wird zum Teil massiv Druck ausgeübt“, sagt Lovis Wambach. Der Bremer Fachanwalt für Medizinrecht bezieht sich auf die sogenannten Selbstauskunftsbögen, die Krankenkassen verschicken. „Datenschutzrechtlich ist das ganz bedenklich.“ Eine Recherche des NDR ergab, dass nahezu alle Kassen in Deutschland mit solchen Formularen Daten von Kunden abfragen, die arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen –eine Praxis, die kürzlich vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kritisiert wurde.
Aus Sicht des Datenschützers ist es gar nicht ohne Weiteres zulässig, dass die Kassen solche Daten erheben, zumal es Fälle gibt, in denen nach privaten Details wie Stressfaktoren in der Partnerschaft, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitgeber gefragt wurde. Und: Eigentlich ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die einzige Einrichtung, die im Fall einer Krankengeldzahlung Patientendaten erfragen darf.
Bei der Bremer AOK beurteilt der MDK laut AOK-Sprecher Jörn Hons 80 Prozent aller Fälle nach Aktenlage, er beurteilt den Anspruch eines Kunden auf Krankengeld also nicht selbst, sondern bezieht sich auf die Unterlagen der Krankenkasse. „Der MDK kümmert sich um die schwerer zu beurteilenden Fälle“, sagt Hons. Auch die AOK verschickt Selbstauskunftsbögen. Die sind allerdings mit der Landesstelle für Datenschutz abgestimmt.
Angaben sind freiwillig
„Da waren Fragen dabei, die wir nicht für notwendig hielten“, sagt Harald Stelljes von der Landesstelle. Im Gegensatz zu den Formularen, die der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert, fragt die AOK nur nach Details zu Krankheitsverlauf, Behandlung und körperlicher Belastung bei der Arbeit. Fett gedruckt auf Blatt 1ist der Hinweis, dass die Angaben freiwillig sind. Die AOK Bremen/Bremerhaven ist allerdings die einzige Krankenkasse, mit der solche Absprachen auf Landesebene möglich sind. Sobald eine Kasse in mehreren Bundesländern tätig ist, ist der Datenschutzbeauftragte des Bundes zuständig.
Anette Drewes-Kirchhoff, Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Bremen, wünscht sich, dass es die Selbstauskunftsbögen nicht gäbe. Denn auch wenn es selten passiert und Drewes-Kirchhoff betont, dass solche Probleme eher von einzelnen Sachbearbeitern abhängen als von einer Kasse, wenden sich immer wieder Menschen an sie, deren Krankengeld auf Basis der Bögen gestrichen wurde.
Dann muss eine einstweilige Verfügung her. [Fettdruck von mir]
Das Problem seien aber eher diejenigen, die nicht zur Patientenberatung kommen. „Die Drohung steht im Raum, dass der MDK den Fall neu bewertet“, sagt Drewes-Kirchhoff. "Viele können und wollen sich dieser Belastung nicht aussetzen.“ Sie füllen den Bogen aus, obwohl sie es nicht wollen. Manche stünden so unter Druck, dass sie sich nicht trauen, ans Telefon zu gehen, aus viel Angst, dass der Sachbearbeiter der Krankenkasse nachfragt.
Wambach hält schon den Hinweis auf aus dem AOK-Fragebogen für bedenklich. Dort steht zwar, dass die Angaben keine Auswirkungen auf das Versicherungsverhältnis haben. „Eigentlich müsste aber von der Versicherungsleistung die Rede sein.“ [Fettdruck hier von mir]
Auch Drewes-Kirchhoff weist auf Schwieirigkeiten hin, die etwa Menschen haben, die nicht gut Deutsch sprechen.
Schönen Sonntag!
LG
ReallyAngry
Wo liegt das Problem?
Rein theoretisch müßte denn nur der MDK den Bogen versenden und alles wäre tutipalletti, ausser es steht dick und fett auf dem Bogen das die Angaben freiwillig sind, sagt auch schon das BVA.
Ausserdem Amtssprache ist Deutsch, steht schon so im SGB I, also auch geregelt.
Druck, Druck habe ich ich auch wenn ich meine Steuererklärung machen muss.
Das psychische Erkrankungen gewisse Einschränkungen mit sich bringen ist auch klar. Nur irgendwie muss ja ein effektives Fallmangement gestaltet werden, im Sinne der Versichertengemienschaft und des Versicherten ( Einer meiner Wunschtrüme die reale Verwirklichung des § 1 SGB I i.Vm dem § 1 SGB 9).
Gruss
Jochen
Rein theoretisch müßte denn nur der MDK den Bogen versenden und alles wäre tutipalletti, ausser es steht dick und fett auf dem Bogen das die Angaben freiwillig sind, sagt auch schon das BVA.
http://www.krankenkassen-direkt.de/news ... =316740368BVA verweist Kassen an Medizinischen Dienst
Nach Auffassung des Bundesversicherungsamts (BVA) darf lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) solche Sozialdaten erfragen. Bei Arbeitsunfähigkeit seien die Krankenkassen verpflichtet, diesen zu beauftragen. Laut Gesetz sei allein der MDK für die Erhebung medizinischer Daten zuständig. Dadurch sei festgeschrieben, dass die Krankenkassen diejenigen Informationen nicht erhalten sollen, die der MDK erheben darf. Eine pauschale Datenerhebungsbefugnis durch Selbstauskunftsbögen sehe das Gesetz nicht vor.
Ausserdem Amtssprache ist Deutsch, steht schon so im SGB I, also auch geregelt.
Druck, Druck habe ich ich auch wenn ich meine Steuererklärung machen muss.
Das psychische Erkrankungen gewisse Einschränkungen mit sich bringen ist auch klar. Nur irgendwie muss ja ein effektives Fallmangement gestaltet werden, im Sinne der Versichertengemienschaft und des Versicherten ( Einer meiner Wunschtrüme die reale Verwirklichung des § 1 SGB I i.Vm dem § 1 SGB 9).
Gruss
Jochen
Krankengeld
Wenn Ihr Krankengeld eingestellt worden ist, ohne dass Sie von der MDK untersucht worden sind, sollten Sie sofort Widerspruch einlegen. Auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung kann sinnvoll sein, um Druck auf die Krankenkasse auszuüben. Darüber hinaus sollte die Stellungnahme des MDK in Kopie angefordert werden und auf eine Untersuchung durch den MDK gedrängt werden.
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Kernschmelze schreibt:
Und darauf zu verweisen, dass die Amtssprache in diesem Land Deutsch ist - was überhaupt nicht bestritten wird - löst nicht die Probleme, die selbst Muttersprachler mit dieser "Bürokratensprache" haben.
Es gibt genügend sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Migrationshintergrund, die es begrüßen würden, wenn "Amtssprache" -Mitteilungen auch in ihrer Muttersprache gemacht würden...einfach zum besseren Verständnis.
LG
ReallyAngry
Ich habe zitiert:„ Datenschützer Schaar berichtete von Fällen, in denen Kassen bei der Verweigerung der Selbstauskunft mit der Streichung des Krankengeldes gedroht hätten.“ Denn die Kostenersparnis liegt in der Krankengeldverweigerung und geht zulasten der Versicherten.
Darum geht es.Denn auch wenn es selten passiert und Drewes-Kirchhoff betont, dass solche Probleme eher von einzelnen Sachbearbeitern abhängen als von einer Kasse, wenden sich immer wieder Menschen an sie, deren Krankengeld auf Basis der Bögen gestrichen wurde.
Und darauf zu verweisen, dass die Amtssprache in diesem Land Deutsch ist - was überhaupt nicht bestritten wird - löst nicht die Probleme, die selbst Muttersprachler mit dieser "Bürokratensprache" haben.
Es gibt genügend sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Migrationshintergrund, die es begrüßen würden, wenn "Amtssprache" -Mitteilungen auch in ihrer Muttersprache gemacht würden...einfach zum besseren Verständnis.
LG
ReallyAngry