Krankengeld / Beratung durch die Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Krankengeld / Beratung durch die Krankenkasse
Hier mal ein ganz gutes Beispiel einer Beratung.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Zitat:
In den Verwaltungsakten der Antragsgegnerin befindet sich auf Bl. 5 ein Gesprächsvermerk über eine Beratung des Antragstellers dahingehend, dass bei einer Beschäftigung seinerseits erst ab 3. August 2011 und Kündigung zum 30. September 2011 nach § 44 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld erst entstehen könne, wenn eine Beschäftigung mindestens 10 Wochen bestehe und ihm deshalb der Rat gegeben worden sei, die Arbeitsunfähigkeit mit dem 30. September 2011 zu beenden und sich bei der Arbeitsagentur zu melden sowie dort Arbeitslosengeld I zu beantragen. Wenn er über den 30. September 2011 weiter arbeitsunfähig sei, gebe es kein Krankengeld und es würde nur Hartz IV bleiben
Und so etwas wird dann auch noch aktenkundig gemacht.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Zitat:
In den Verwaltungsakten der Antragsgegnerin befindet sich auf Bl. 5 ein Gesprächsvermerk über eine Beratung des Antragstellers dahingehend, dass bei einer Beschäftigung seinerseits erst ab 3. August 2011 und Kündigung zum 30. September 2011 nach § 44 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld erst entstehen könne, wenn eine Beschäftigung mindestens 10 Wochen bestehe und ihm deshalb der Rat gegeben worden sei, die Arbeitsunfähigkeit mit dem 30. September 2011 zu beenden und sich bei der Arbeitsagentur zu melden sowie dort Arbeitslosengeld I zu beantragen. Wenn er über den 30. September 2011 weiter arbeitsunfähig sei, gebe es kein Krankengeld und es würde nur Hartz IV bleiben
Und so etwas wird dann auch noch aktenkundig gemacht.
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Gott sei dank das er so dumm war sage ich da nur.
Ist die Dummheit das zu Dokomentieren schlimmer als die Dummheit
soetwas den Kunden vorzulügen ?
Aber da er/sie es beides gemacht hat bleibt nur ein Fazit, Dummheit, und
Dummheit der Vorgesetzten einen Mitarbeiter so weit zu unterstützen/zu Treiben, das er sowas fabriziert.
lg
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=[
Ist die Dummheit das zu Dokomentieren schlimmer als die Dummheit
soetwas den Kunden vorzulügen ?
Aber da er/sie es beides gemacht hat bleibt nur ein Fazit, Dummheit, und
Dummheit der Vorgesetzten einen Mitarbeiter so weit zu unterstützen/zu Treiben, das er sowas fabriziert.
lg
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=[
Hallo Carola,Carola hat geschrieben:Gott sei dank das er so dumm war sage ich da nur.
Ist die Dummheit das zu Dokomentieren schlimmer als die Dummheit
soetwas den Kunden vorzulügen ?
Aber da er/sie es beides gemacht hat bleibt nur ein Fazit, Dummheit, und
Dummheit der Vorgesetzten einen Mitarbeiter so weit zu unterstützen/zu Treiben, das er sowas fabriziert.
lg
wer will da richten ? - Es könnte ja auch so gewesen sein, dass er nicht aus Dummheit so gesprochen hat, wie er gesprochen hat, sondern dass da schon eine Absicht dahintersteckte - kann man ja mal so feststellen. Die Dummheit kam dann hinzu, dieses rechtswidrige Handeln auch noch zu dokumetieren.
Was die Folgen betrifft - der Versicherte kann bei einem solchen "Ratschlag" unendliche Nachteile bekommen oder haben - was natürlich, um den Begriff "schlimm" anzusprechen viel, viel schlimmer ist, als die Folgen, die Mitarbeiter aufgrund seiner Dummheit zu befürchten hat.
Natürlich ist das was dem Versicherten da widerfahren schlimmer !!
Du schreibst - Gott sei dank, das er so dumm war - ja sicher, denn nur so konnte das überhaupt an die Öffentlichkeit kommen - das ist wie im wahren Leben - sie Banken, siehe Verfassungsschutz - da werden und wurden sogar ganze Akten geschreddert um nicht die Dummheit an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen.
Aber auch dieses Beispiel zeigt - es sind in solchen Foren immer die spektakulären "Einzelfälle", die Zündstoff für heisse Diskussionen liefern.
Gruss
Czauderna
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Und auch hier wäre ich ohne Kenntnis der kompletten Unterlagen vorsichtig mit (Vor)-Verurteilungen. Ich hatte in meiner Praxis bisher einmal den Fall, dass der Arbeitgeber einen Versicherten entsprechend des § 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V angemeldet hat (BKL 3111). Es könnte sein, dass tatsächlich kein Anspruch auf Krankengeld bestand. Warten wir doch mal die Entscheidung des Gerichts ab, momentan geht es ja nur um eine einstweilige Anordnung mit der Äußerung: "Die dort enthaltenen Hinweise, ein Anspruch auf Krankengeld entstehe erst nach mindestens zehnwöchiger Beschäftigung und eine Zahlung von Krankengeld sei nicht möglich, wenn der Antragsteller über den 30. September 2011 weiterhin arbeitsunfähig sei, ist für den Senat jedoch aufgrund des bisherigen Akteninhalts nicht nachvollziehbar." Wer weiß, ob der Arbeitgeber nicht mit 3111 angemeldet hat. Und dann könnte es zum Super-GAU für den Versicherten kommen, wenn das Gericht eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Krankengeld feststellt.
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Danke Carola, für das Einstellen des "Direktlinks"
Abgesehen vom eigentlichen Thema ist folgendes auch sehr aufschlussreich:
LG
Abgesehen vom eigentlichen Thema ist folgendes auch sehr aufschlussreich:
Würde auch wunderbar zum Thema: "Welche Rolle spielt der MDK wirklich" passen.Die veränderte Einschätzung des MDK, auf die sich die Antragsgegnerin beruft, ist nicht nachvollziehbar. Zunächst erfolgt eine Einschätzung durch Dr. S am 2. Juli 2012 ohne eigene Untersuchung des Antragstellers, zudem mit der eher vorsichtigen Formulierung "dürfte jetzt für leichte vollzeitige Tätigkeiten für sechs Stunden und mehr leistungsfähig sein". Zwar hat Dr. S nach Widerspruch eine Untersuchung des Antragstellers durchgeführt. Seine Einschätzung berücksichtigt jedoch nicht die psychischen Einschränkungen des Antragstellers, die nicht einmal in den weiteren Diagnosen aufgenommen werden. Insbesondere aber der Umstand, dass Dr. S Chirurg ist und er damit fachfremd eine Leistungsbeurteilung nephrologischer und psychiatrischer Erkrankungen vorgenommen hat, steht seiner Einschätzung entgegen. Zudem kommt auch Dr. S zu dem Ergebnis, dass an den Dialysetagen (also an 3 Werktagen) ein Leistungsbild nicht beschreibbar sei. Der Senat vermag das Ergebnis der Antragsgegnerin nicht nachzuvollziehen, dass gleichwohl, weil – theoretisch – der Antragsteller am Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag arbeiten könne, Arbeitsfähigkeit bestehe.
LG
Hallo,
Ich möchte hier mal zu diesem Konkreten Fall auch mal den Beitragszahler und Patienten erwähnen
Nicht nur die Absolute Dummheit und Ignoranz dieser Kasse und dieses Mitarbeiterstabes.
Dazu kommt noch der Inkompetente Menschenverachtende MDK Arzt zur Sprache.
Die Beurteilung eines Chirurgen zur Erstellung eines Leistungsbildes über einen Patienten mit Terminaler Niereninsuffizienz?Da fehlen mir die Worte!!
Dann noch dem Patienten vorschreiben welche Dialysezeiten er zu nehmen hat damit er Arbeiten gehen kann?
Ich schreibe hier als Betroffener Angehöriger und kenne dass Prozedere.
Die Diagnose an sich haut hier den Patienten und die Familie voll aus der Bahn,dann trifft es auch noch den Ernährer mit vier Kindern, schlimmer geht’s nimmer.
Vielleicht sollte man nicht verkennen dass es sich dabei um eine Lebensbedrohliche Krankheit handelt?!Und nicht umsonst ist mit den Krankenkassen und Dialysezentren vereinbart dass
eine Psychologische Betreuung für Patienten und Angehörige zu erfolgen hat.
Ich denke das hier der Sozial betreuende Dienst des Dialysezentrums mitgewirkt hat,weil als Patient ist man hier vollkommen außen vor,ich selber hatte extreme Schwierigkeiten
alles soweit wie möglich zu regeln und dass als ,,Gesunder,,
Sorry, aber kann gar nicht soviel essen wie ich Ko... könnte,wenn man so was im Sozialstaat BRD erfahren muss. Dass musste ich los werden.
Gruß
Habssatt
Ich möchte hier mal zu diesem Konkreten Fall auch mal den Beitragszahler und Patienten erwähnen
Nicht nur die Absolute Dummheit und Ignoranz dieser Kasse und dieses Mitarbeiterstabes.
Dazu kommt noch der Inkompetente Menschenverachtende MDK Arzt zur Sprache.
Die Beurteilung eines Chirurgen zur Erstellung eines Leistungsbildes über einen Patienten mit Terminaler Niereninsuffizienz?Da fehlen mir die Worte!!
Dann noch dem Patienten vorschreiben welche Dialysezeiten er zu nehmen hat damit er Arbeiten gehen kann?
Ich schreibe hier als Betroffener Angehöriger und kenne dass Prozedere.
Die Diagnose an sich haut hier den Patienten und die Familie voll aus der Bahn,dann trifft es auch noch den Ernährer mit vier Kindern, schlimmer geht’s nimmer.
Vielleicht sollte man nicht verkennen dass es sich dabei um eine Lebensbedrohliche Krankheit handelt?!Und nicht umsonst ist mit den Krankenkassen und Dialysezentren vereinbart dass
eine Psychologische Betreuung für Patienten und Angehörige zu erfolgen hat.
Ich denke das hier der Sozial betreuende Dienst des Dialysezentrums mitgewirkt hat,weil als Patient ist man hier vollkommen außen vor,ich selber hatte extreme Schwierigkeiten
alles soweit wie möglich zu regeln und dass als ,,Gesunder,,
Sorry, aber kann gar nicht soviel essen wie ich Ko... könnte,wenn man so was im Sozialstaat BRD erfahren muss. Dass musste ich los werden.
Gruß
Habssatt
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