Grüß Gott an alle Forumsmitglieder,
Ich benötige eine Information ich bin derzeit in Behandlungen wegen einer Krankheiten momentan bin ich seit 12 Monaten wegen dieser einen Krankheit krankgeschrieben und beziehe derzeit noch Krankengeld.
Neben dieser ersten Erkrankung habe ich nunmehr ich eine weitere extrem behinderte Störende Erkrankung die mir allmählich immer mehr zu schaffen macht und hier habe hier neben die erste Erkrankung auch Untersuchungen bezüglich meiner zweiten Erkrankungen getätigt.
So zu meiner ersten Erkrankung habe ich nun eine OP zugestimmt und ich wurde auch operiert so wie sich das jetzt raus kristallisiert bin ich auf dem Weg zur Genesung und die erste Erkrankung dürfte hiermit dann erledigt sein (Gott sei Dank) und somit auch das Krankengeld.
Die zweite Erkrankung ist eine komplexere Sache und ist eine ganz andere Art, so wie sich das raus kristallisiert wird sich diese Zweite Erkrankung eine längere Zeit hinziehen.
Nun meine Frage ich habe ja schon seit gut zwölf Monate Krankengeld für die erste Erkrankung erhalten, wenn ich nun wegen der zweiten Erkrankung Arbeitsunfähig geschrieben werde wird die zweite Erkrankung bei der ersten Erkrankung angerechnet oder beginnt hier komplett eine neue Erkrankung und sprich man hat nochmal 36 Monate Anspruch.
Gruß aus dem Schwabenland
Krankengeld bei zwei erkrankungen
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 14.09.2012, 09:21
Hallo,Czauderna hat geschrieben:Hallo,
grundsätzlich gilt, dass hinzugetretene Erkrankungen die Krankengeldanspruchsdauer nicht verlängern.
Ob es sich um eine hinzugetretene Erkrankung handelt wird die Kasse im Streitfall vom MDK. prüfen lassen.
Gruss
Czauderna
ich war heute bei der Krankenkasse und habe mich da nochmal schlau gemacht, ganz so ist das nicht.
Als Tipp ( Blockkrankheiten)
MfG
Hallo,Tormentor66 hat geschrieben:Hallo,Czauderna hat geschrieben:Hallo,
grundsätzlich gilt, dass hinzugetretene Erkrankungen die Krankengeldanspruchsdauer nicht verlängern.
Ob es sich um eine hinzugetretene Erkrankung handelt wird die Kasse im Streitfall vom MDK. prüfen lassen.
Gruss
Czauderna
ich war heute bei der Krankenkasse und habe mich da nochmal schlau gemacht, ganz so ist das nicht.
Als Tipp ( Blockkrankheiten)
MfG
ja, okay - habe ich auch gemeint mit "grundsätzlich" und ggf. MDK, d.h. es kann Konstellationen geben wo das eben nicht der Fall ist - wenn das bei dir so ist, dann ist es so - eine gute Auskunft der Kasse, läuft nicht immer so bei diesen Ausnahmen.
Gruss
Czauderna