Fallbeschreibung
- Mein Mann wurde im Jahr 2008 das zweite Mal das linke Knie ausgewechselt.
- Insgesamt erfolgte eine Krankschreibung bis zum 06.12.2009 (Ende der 78 Wochen).
- Rückwirkend wurde zum 01.12.2007 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bewilligt.
- Ein Arbeitsverhältnis besteht seit dem 01.10.2008 wegen der Berufunfähigkeit nicht mehr. Eine Arbeit entsprechend seiner gesundheitlichen Möglichkeiten konnte von der Arbeitsagentur nicht nachgewiesen werden.
- Ab 28.08.2012 ist ein weiterer Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha wegen der dritten Auswechselung des linken Kniegelenkes notwendig.
Fragen:
1) Besteht ab 28.08.2012 ein Anspruch auf Krankengeld neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente, ohne bestehendes Arbeitsverhältnis?
2) Falls das nicht der Fall sein sollte, besteht dann ab dem 07.12.2012 ein Anspruch auf Krankengeld, da der Drei-Jahres-Zeitraum beendet ist (Zeitraum bis zur letzten Krankschreibung diesbezüglich)?
Vielen Dank für die Hilfe!
Krankengeld bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Hallo,sradder hat geschrieben:Fallbeschreibung
- Mein Mann wurde im Jahr 2008 das zweite Mal das linke Knie ausgewechselt.
- Insgesamt erfolgte eine Krankschreibung bis zum 06.12.2009 (Ende der 78 Wochen).
- Rückwirkend wurde zum 01.12.2007 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bewilligt.
- Ein Arbeitsverhältnis besteht seit dem 01.10.2008 wegen der Berufunfähigkeit nicht mehr. Eine Arbeit entsprechend seiner gesundheitlichen Möglichkeiten konnte von der Arbeitsagentur nicht nachgewiesen werden.
- Ab 28.08.2012 ist ein weiterer Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha wegen der dritten Auswechselung des linken Kniegelenkes notwendig.
Fragen:
1) Besteht ab 28.08.2012 ein Anspruch auf Krankengeld neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente, ohne bestehendes Arbeitsverhältnis?
2) Falls das nicht der Fall sein sollte, besteht dann ab dem 07.12.2012 ein Anspruch auf Krankengeld, da der Drei-Jahres-Zeitraum beendet ist (Zeitraum bis zur letzten Krankschreibung diesbezüglich)?
Vielen Dank für die Hilfe!
so, wie geschildert ist der Versicherte als Rentner versichert ?
Wenn ja, dann besteht kein Anspruch auf Krankengeld,dies aus zweierlei Gründen.
A) Die Krankenversicherung der Rentner beinhaltet keinen Krankengeldanspruch
B) Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, wird also nur bei entgangenem
Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld oder Arbeitseinkommen (Selbständige)
gezahlt.
Gruss
Czauderna
Jedoch nur dann, wenn bei dem jetzigen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein Beschäftigungsverhältnis besteht oder Arbeitslosengeld 1 bezogen wird. Besteht die Versicherung nur auf Grund des Rentenbezuges, besteht kein Anspruch auf Krankengeld (Umkehrschluss zu § 44 SGB V).sradder hat geschrieben:Unter folgendem Link klingt es als könnte Krankengeld bei teilweiser Erwerbsminderungsrente durchaus gezahlt werden...
m.tk.de/tk/leistungen-a-z/krankengeld/krankengeld-und-rente/39940
MfG
ratte1
Re: Krankengeld bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Czauderna hat geschrieben:Hallo,sradder hat geschrieben:Fallbeschreibung
- Mein Mann wurde im Jahr 2008 das zweite Mal das linke Knie ausgewechselt.
- Insgesamt erfolgte eine Krankschreibung bis zum 06.12.2009 (Ende der 78 Wochen).
- Rückwirkend wurde zum 01.12.2007 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bewilligt.
- Ein Arbeitsverhältnis besteht seit dem 01.10.2008 wegen der Berufunfähigkeit nicht mehr. Eine Arbeit entsprechend seiner gesundheitlichen Möglichkeiten konnte von der Arbeitsagentur nicht nachgewiesen werden.
- Ab 28.08.2012 ist ein weiterer Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha wegen der dritten Auswechselung des linken Kniegelenkes notwendig.
Fragen:
1) Besteht ab 28.08.2012 ein Anspruch auf Krankengeld neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente, ohne bestehendes Arbeitsverhältnis?
2) Falls das nicht der Fall sein sollte, besteht dann ab dem 07.12.2012 ein Anspruch auf Krankengeld, da der Drei-Jahres-Zeitraum beendet ist (Zeitraum bis zur letzten Krankschreibung diesbezüglich)?
Vielen Dank für die Hilfe!
so, wie geschildert ist der Versicherte als Rentner versichert ?
Wenn ja, dann besteht kein Anspruch auf Krankengeld,dies aus zweierlei Gründen.
A) Die Krankenversicherung der Rentner beinhaltet keinen Krankengeldanspruch
B) Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, wird also nur bei entgangenem
Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld oder Arbeitseinkommen (Selbständige)
gezahlt.
Gruss
Czauderna
Auch hier klingt es anders
krankengeld24.de/2010013169/krankengeld/krankengeld-und-rentenansprueche
Re: Krankengeld bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Da ist die Antwort. Egal wie es woanders klingtCzauderna hat geschrieben:Hallo,sradder hat geschrieben:Fallbeschreibung
- Mein Mann wurde im Jahr 2008 das zweite Mal das linke Knie ausgewechselt.
- Insgesamt erfolgte eine Krankschreibung bis zum 06.12.2009 (Ende der 78 Wochen).
- Rückwirkend wurde zum 01.12.2007 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bewilligt.
- Ein Arbeitsverhältnis besteht seit dem 01.10.2008 wegen der Berufunfähigkeit nicht mehr. Eine Arbeit entsprechend seiner gesundheitlichen Möglichkeiten konnte von der Arbeitsagentur nicht nachgewiesen werden.
- Ab 28.08.2012 ist ein weiterer Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha wegen der dritten Auswechselung des linken Kniegelenkes notwendig.
Fragen:
1) Besteht ab 28.08.2012 ein Anspruch auf Krankengeld neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente, ohne bestehendes Arbeitsverhältnis?
2) Falls das nicht der Fall sein sollte, besteht dann ab dem 07.12.2012 ein Anspruch auf Krankengeld, da der Drei-Jahres-Zeitraum beendet ist (Zeitraum bis zur letzten Krankschreibung diesbezüglich)?
Vielen Dank für die Hilfe!
so, wie geschildert ist der Versicherte als Rentner versichert ?
Wenn ja, dann besteht kein Anspruch auf Krankengeld,dies aus zweierlei Gründen.
A) Die Krankenversicherung der Rentner beinhaltet keinen Krankengeldanspruch
B) Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, wird also nur bei entgangenem
Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld oder Arbeitseinkommen (Selbständige)
gezahlt.
Gruss
Czauderna