Guten Tag,
bei einem Selbständigen mit freiwilliger gesetzlicher Krankenkasse und ermäßigten Beitragssatz steht in ein paar Wochen eine OP an.
In der Zwischenzeit wurde ihm abgeraten zu arbeiten.
1. Frage:
Er überlegt sich arbeitslos zu melden. Er hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, da er freiwillige Beiträge gezahlt hat. Besteht nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit dann Anspruch auf Krankengeld?
2. Frage:
Hat er überhaupt Anspruch auf Krankengeld, da er nur den ermäßigten Beitragssatz gezahlt hat?
Bzw. gibt es eine Möglichkeit dennoch Krankengeld zu erhalten?
Grüße,
Alfi
Krankengeld bei Selbständigkeit
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld bei Selbständigkeit
Hallo und willkommen im Forum
Das Gewerbe aufgeben und sich arbeitsunfähig beim Arbeitsamt melden, um Arbeitslosengeld-1 zu beziehen, das wird schwierig werden.
Theoretisch besteht im Falle einer beginnen Arbeitsunfähigkeit während des Arbeitslosengeldbezugs zunächst Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes für sechs Wochen und dann ist die Krankenkasse mit Krankengeld an der Reihe.
Zurzeit besteht als Selbständiger kein Krankengeldanspruch, weil es nicht beantragt wurde, als diese freiwillige Versicherung begann.
Eine Umstellung wird auch nur theoretisch möglich sein, denn auch die Krankenkasse wird diese Umstellung davon abhängig machen, dass es keine medizinischen Gründe gibt, die dagegen sprechen würden.
Gruss
Czauderna
Das Gewerbe aufgeben und sich arbeitsunfähig beim Arbeitsamt melden, um Arbeitslosengeld-1 zu beziehen, das wird schwierig werden.
Theoretisch besteht im Falle einer beginnen Arbeitsunfähigkeit während des Arbeitslosengeldbezugs zunächst Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes für sechs Wochen und dann ist die Krankenkasse mit Krankengeld an der Reihe.
Zurzeit besteht als Selbständiger kein Krankengeldanspruch, weil es nicht beantragt wurde, als diese freiwillige Versicherung begann.
Eine Umstellung wird auch nur theoretisch möglich sein, denn auch die Krankenkasse wird diese Umstellung davon abhängig machen, dass es keine medizinischen Gründe gibt, die dagegen sprechen würden.
Gruss
Czauderna