Ich bräuchte Rat zu Krankengeld:
Bezug war bisher 9 Monate. Die letzten 8 Wochen wurde eine Eingliederung gemacht (durchgehend nur 4h). Dann wurde der Vertrag von voll- auf teilzeit geändert, die AU beendet und man hat
wieder angefangen zu arbeiten.
Wie sieht es jetzt mit der höhe des Krankengeldes aus, wenn man
a) nach weniger als 4 wochen wegen derselben Krankheit wieder AU ist und
b) nach mehr als 4 wochen
C) Welche Auswirkungen haben Einmalzahlungen und Erwerbsminderungsrente auf das Krankengeld.
Wahrscheinlich weiss die Krankenkasse von der
Vertragsänderung.
Vielen dank im vorraus
krankengeld bei geändertem vertrag
Moderator: Czauderna
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Re: krankengeld bei geändertem vertrag
Im Grunde kein Unterschied zwischen a) und b). Neues Krankengeld wird nach dem reduzierten neuen Gehalt berechnet. Wenn du krank wirst, bevor der erste Monat abgerechnet wird, ggf. nach vertraglich vereinbartem Gehalt.rolli hat geschrieben:Wie sieht es jetzt mit der höhe des Krankengeldes aus, wenn man
a) nach weniger als 4 wochen wegen derselben Krankheit wieder AU ist und
b) nach mehr als 4 wochen
C) Welche Auswirkungen haben Einmalzahlungen und Erwerbsminderungsrente auf das Krankengeld.
c): Solange nur teilweise EM-Rente gezahlt wird, keine Auswirkungen. Bei voller EM-Rente endet das Krankengeld sofort.
Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor dem neuen Krankengeldbezug werden bei der Berechnung als Einkommen berücksichtigt, erhöhen also das Krankengeld. Einmalzahlungen während des neuen Krankengeldbezugs haben keine Auswirkung auf die Zahlung.
Die Kasse fordert beim Arbeitgeber für den neuen Krankengeldfall eine neue Verdienstbescheinigung an. Darauf ist auch das neue, niedrigere vertraglich vereinbarte Entgelt eingetragen.rolli hat geschrieben:Wahrscheinlich weiss die Krankenkasse von der
Vertragsänderung.
Gruß
Swantje