Krankengeld bei fristloser Kündigung

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Moderator: Czauderna

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Kev1991
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Krankengeld bei fristloser Kündigung

Beitrag von Kev1991 » 18.04.2020, 20:29

Hallo,

ich habe folgenden Fall. Erstmal zur komplexen Vorgeschichte, falls diese wichtig ist (bin mir unsicher), ansonsten nach unten zu MEINE FRAGE scrollen.

Es gab bisher sehr viele Vorfälle bei meiner Arbeit, welche mit Mobbing zu tun haben. Das ganze gipfelte darin, dass ich letzte Woche am 08.04 in Corona Zeiten extra angehustet und angespuckt wurde, während die Geschäftsführung lachend zugesehen hat. Gab natürlich keine Zeugen die auf meiner Seite sind... Mir geht es psychisch seitdem sehr schlecht und ich bin AU geschrieben. Wenn ich hier von AU wegen "Mobbing" spreche, ist natürlich klar dass damit nicht das Mobbing an sich gemeint ist, sondern von den gesundheitlichen Folgen.

Es ist folgendermaßen:

1.) AU wegen "Mobbing" vom 08.04 bis 09.04, Siehe Vorfall oben.
2.) Meine Anwältin hat ein Schreiben aufgesetzt, in welchem natürlich an die Fürsorgepflicht appelliert wird
3.) Auch wenn es unvorstellbar ist, habe ich daraufhin am Dienstag 14.04.20 einen Arbeitsversuch getätigt, bin zur Arbeit erschienen. "Egal wie heftig es war, ich gebe dem Arbeitgeber eine Chance, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen." Ich hätte nur in die andere Schicht versetzt werden müssen. (Haben Kurzarbeit 50%)
4.) Ergebnis war, dass alles so geblieben ist wie vorher, nun solle ich aber versetzt werden. Ich soll anstelle meines bisherigen Jobs im Einkauf plötzlich in einer Filiale eine Bürotätigkeit ausüben. (Ohne Stuhl, ich solle mich auf einen wackeligen Hocker setzen.) Das war ein Gespräch alleine mit dem Geschäftsführer in seinem Büro. Er hat mir ein Schreiben gegeben dass ich ab jetzt so eingesetzt bin.
5.) Das ganze hat mir den Rest gegeben, dass ich jetzt auch noch ganz andere Tätigkeiten bekomme, ich habe kaum Luft bekommen und mir war speiübel.
6.) Habe dann gesagt, dass es mir schlecht ginge und ich jetzt zum Arzt gehe. Bin dann zum Arzt, welche mir eine AU aus gleichem Grund vom 14.04 bis 26.04. ausgestellt hat. Als Erstbescheinigung, da ich einen Arbeitsversuch getätigt habe, sagt er. Er ist Arbeitsmediziner.
7.) Weil nun ein Brief mit dem Vorwurf des Entgeltfortzahlungsbetruges mit der Bitte um Stellungnahme kam, ich hätte meine Krankheit angekündigt und täusche diese vor, vermute ich eine Verdachtskündigung.

Wenn mir fristlos verhaltensbedingt (zu Unrecht) gekündigt wird, erhalte ich ja dennoch erstmal eine Sperrfrist für das ALG 1. Die Kündigung wird zu 99% unwirksam sein, nicht nur weil der Vorwurf nicht stimmt, sondern allein schon weil der AG nicht daran denken wird, dass ich schwerbehindert bin. Kündigungsschutzklage wird natürlich sofort gestellt.

MEINE FRAGE:

Erhalte ich auch in so einem Fall dennoch Krankengeld, wenn die AU über das Beschäftigungsende (also fristlose verhaltensbedingte Kündigung) hinaus besteht ? Habe dazu nichts finden können. Dass während der Sperrzeit der Krankengeldanspruch ruht, bezieht sich ja auf Arbeitsunfähigkeit, welche während der Sperrzeit auftritt, nicht vorher.

Vielen Dank im Voraus und ich entschuldige mich für den Monolog, ich wollte keine Information auslassen

LG Kev

D-S-E
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Re: Krankengeld bei fristloser Kündigung

Beitrag von D-S-E » 18.04.2020, 22:17

Hallo Kev1991,

die AU muss noch im Beschäftigungsverhältnis ausgestellt worden sein. Zum Beispiel: Fristlose Kündigung am 15.04. zum 15.04. bedeutet, dass der Arztbesuch bei dem du die AU erhälst, am 15.04. erfolgt sein muss. Ist der Arztbesuch/die Krankmeldung am 16.04. erfolgt, besteht kein Anspruch. Dann wäre es auch egal, dass der Arzt rückwirkend krankschreibt.

Ist diese Grundvoraussetzung erfüllt, besteht über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus Krankengeldanspuch. Hierbei solltest du auf lückenlose AU achten.

Viele Grüße
D-S-E

Kev1991
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Re: Krankengeld bei fristloser Kündigung

Beitrag von Kev1991 » 18.04.2020, 23:15

Vielen Dank für die Rückmeldung, also ich bin nahtlos krankgeschrieben, die Kündigung wurde auch noch nicht ausgesprochen, wird aber definitiv folgen.

Wie sieht es aber mit dem § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V aus, wie läuft das ab? Dort steht ja dass während einer Sperrzeit des ALG1 kein Krankengeld gezahlt wird. Diese wird mir definitiv erst einmal drohen, aufgrund der verhaltensbedingten fristlosen Kündigung. Der Vorwurf entspricht zwar nicht der Wahrheit, aber dagegen muss ja erstmal vorgegangen werden und so eine Kündigungsschutzklage dauert seine Zeit...

Wenn ich nahtlos weiter krank bin, wann muss ich mich dann Arbeitslos melden? Direkt nach der Kündigung? Oder bei Gesundung, wenn diese absehbar ist?

Ich verstehe das so: Dass Krankengeld bei Sperrzeit ruht, ist für mich nicht von Belang, da ich ja nach Beschäftigungsende so lange noch nicht offiziell arbeitslos bin, wie ich noch darüber hinaus krankgeschrieben bin. Folglich kann auch noch keine Sperrzeit beginnen, auf dessen Basis das Krankengeld nach § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V ruhen könnte. Diese würde erst beginnen, wenn ich gesunde und somit ins Arbeitslosengeld falle. Ist das so richtig?

Vielen Dank im Voraus

Viele Grüße

D-S-E
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Re: Krankengeld bei fristloser Kündigung

Beitrag von D-S-E » 19.04.2020, 07:50

Kev1991 hat geschrieben:
18.04.2020, 23:15
Ich verstehe das so: Dass Krankengeld bei Sperrzeit ruht, ist für mich nicht von Belang, da ich ja nach Beschäftigungsende so lange noch nicht offiziell arbeitslos bin, wie ich noch darüber hinaus krankgeschrieben bin. Folglich kann auch noch keine Sperrzeit beginnen, auf dessen Basis das Krankengeld nach § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V ruhen könnte. Diese würde erst beginnen, wenn ich gesunde und somit ins Arbeitslosengeld falle. Ist das so richtig?
Exakt. Deshalb hast du auch ganz normal KRG Anspruch.

Viele Grüße
D-S-E

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