Nach laner Erkrankung wurde ich am 18.08.2015 ausgesteuert. Das Arbeitsverhältnis besteht noch. Dank neuer Medikamente geht es mir so weit gut, dass ich meine alte Arbeitstelle mit Hilfe von Wiedereingliederung antreten werde. Soweit, so gut - ich weiss ich habe Anspruch auf alten Urlaub und Krankengeld wegen einer neuen Erkrankung ( Aussteuerung - Arbeitslosigkeit länger als 1 Jahr) Da ich an einer Autoimmunenkrankheit leide wird sie mich weiter begleiten und vielleicht manchmal auch noch zu Ausbruch kommen. Ich habe was von dreijahres Blockrist gehört.
Im Schreiben von der Krankenkasse bezüglich der Austeuerung wurde mir folgendes mitgeteilt:
"Der Dreijahreszeitraum Ihres Krankengeld-Höchstanspruchs: vom 30.11.2012 bis 29.11.2015.
Nachfolgende Zeiten werden auf den Krankengeld-Höchstanspruch angerechnet:
vom 30.11.2012 bis 18.01.2013
vom 04.02.2013 bis 23.03.2013
vom 24.06.2013 bis 30.06.2013
vom 04.09.2013 bis 24.09.2013
vom 17.03.2014 bis 04.05.2014 "
Ab wann darf ich mit Krankengeldzahlung wegen meiner alten Krankheit wieder rechnen?
Das zu wissen würde mich sehr beruhigen, da auch verschiedene Nachuntersuchungen stattfinden müssen.
Schon im Voraus - vielen Dank für Infos.
Krankengeld, Aussteuerung, Blockfrist
Moderator: Czauderna