Hallo ich bin neu hier und hätte mal einige für mich sehr wichtige Fragen:
Ich war seit dem 31.08.2009 immer mal wieder wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben. Die Krankkenkasse hat diese Krankschreibungen zusammengefasst, so daß ich am 06.01.2012 aus dem Krankengeld ausgsteuert wurde. Nach einer weiteren OP im Januar 2012 und anschl. REHA bekam ich nach der Aussteuerrung ALG1 bis 30.04.2012. Seit 01.05.2012 gehe ich wieder Vollzeit arbeiten.
1.) Habe ich schon wieder Anspruch auf die 6 Wochen Lohnfortzahlung wenn ich wieder wegen der selben Krankheit behandelt werden muß und Arbeitsunfähig werde ??
2.) Was würde nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung passieren wenn ich weiter Arbeitsunfähig bin ??
3.) Was würde passieren wenn ich keinen Anpruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung hätte und wegen der selben Krankheit Arbeitsunfähig werde ??
Für euere Antworten bedanke ich mich im voraus.
Krankengeld Aussteuerrung / Ab wann wieder Lohnfortzahlung ?
Moderator: Czauderna
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Re: Krankengeld Aussteuerrung / Ab wann wieder Lohnfortzahlu
Hallo,
zu 1.) Ja. Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist losgelöst vom Gesetz für den KG-Anspruch.
zu 2.) Du meinst wohl im Falle der gleichen Erkrankung. Da kommt es darauf an. Nach der Aussteuerung besteht ein neuer KG-Anspruch, wenn 2 Dinge erfüllt sind:
- es hat inzw. eine neue 3-jährige Blockfrist begonnen und
- zwischen dem Ender der AU für die ausgesteuert wurde und dem Beginn der erneuten AU bestand mind. 6 Monate Arbeitsfähigkeit.
zu 3.) Nichts! Du würdest dann keinen Lohn mehr, aber halt auch kein KG erhalten. Möglichkeiten, dann noch Einnahmen zu erzielen wären maximal andere Sozialleistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV, Sozialhilfe usw.)
Gruß
Sportsfreund
zu 1.) Ja. Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist losgelöst vom Gesetz für den KG-Anspruch.
zu 2.) Du meinst wohl im Falle der gleichen Erkrankung. Da kommt es darauf an. Nach der Aussteuerung besteht ein neuer KG-Anspruch, wenn 2 Dinge erfüllt sind:
- es hat inzw. eine neue 3-jährige Blockfrist begonnen und
- zwischen dem Ender der AU für die ausgesteuert wurde und dem Beginn der erneuten AU bestand mind. 6 Monate Arbeitsfähigkeit.
zu 3.) Nichts! Du würdest dann keinen Lohn mehr, aber halt auch kein KG erhalten. Möglichkeiten, dann noch Einnahmen zu erzielen wären maximal andere Sozialleistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV, Sozialhilfe usw.)
Gruß
Sportsfreund
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Hallo Sportsfreund,
danke für deine Antwort.
Eine kleine Frage hätte ich noch.
Wie kann ich errechnen wann eine neue Blockfrist begonnen hat ??
Die AU's die die Krankenkasse (IKK Südwest) zusammen gerechnet hat, haben mit der AU am 31.08.2009 begonnen, die letzte AU war ab dem 02.05.2011 bis zur Aussteuerrung am 06.01.2013. Volllzeit Arbeiten bin ich seit 01.05.2012 ohne AU bis jetzt.
Nochmals vielen Dank für deine Hilfe !!
Gruß,
metalbear273
danke für deine Antwort.
Eine kleine Frage hätte ich noch.
Wie kann ich errechnen wann eine neue Blockfrist begonnen hat ??
Die AU's die die Krankenkasse (IKK Südwest) zusammen gerechnet hat, haben mit der AU am 31.08.2009 begonnen, die letzte AU war ab dem 02.05.2011 bis zur Aussteuerrung am 06.01.2013. Volllzeit Arbeiten bin ich seit 01.05.2012 ohne AU bis jetzt.
Nochmals vielen Dank für deine Hilfe !!
Gruß,
metalbear273
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Hi,
also eigentlich sollte im Bescheid über die Aussteuerung auch der 3-Jahreszeitraum, also die Blockfrist, genannt worden sein.
Nach Deiner Schilderung hätte sie am 31.08.2009 beginnen sollen. Ab dann läuft diese starr aneinandergereiht weiter:
31.08.09 bis 30.08.12
31.08.12 bis 30.08.15
31.08.15 bis ?? Du wirst wissen was ich meine, bzw. wie es weiter geht
Gruß
Sportsfreund
also eigentlich sollte im Bescheid über die Aussteuerung auch der 3-Jahreszeitraum, also die Blockfrist, genannt worden sein.
Nach Deiner Schilderung hätte sie am 31.08.2009 beginnen sollen. Ab dann läuft diese starr aneinandergereiht weiter:
31.08.09 bis 30.08.12
31.08.12 bis 30.08.15
31.08.15 bis ?? Du wirst wissen was ich meine, bzw. wie es weiter geht
Gruß
Sportsfreund
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