Krankengeld ausschöpfen oder neue Blockfrist abwarten
Moderator: Czauderna
Krankengeld ausschöpfen oder neue Blockfrist abwarten
Liebe Mitglieder,
Ich bin gerade sehr verwirrt was die Blockfristen für das Krankengeld angeht.
Habe wegen Depressionen noch einen Rest Anspruch auf Krankengeld von knapp vier Monaten. Bin seit neun Monaten nicht mehr AU, habe Alg1 bezogen und hatte einen neuen Job, der jetzt gekündigt wurde. Bin in ambulanter Therapie. Meine Frage - mir geht es durch die Kündigung wieder schlechter, aber wäre es nicht sinnvoller ohne weitere AU Alg1 zu beziehen bis meine alte Blockfrist abgelaufen ist und dann - sollte es nicht besser sein - mich wieder AU schreiben zu lassen ?
Was passiert wenn ich jetzt wieder krank geschrieben werde, ab wann würde ich dann erneut Anspruch wegen dieser Krankheit auf Krankengeld haben ?
(1. AU war 23.7.2014 - d.h. geblockt bis 22.7.2017 oder ? Die sechs Monate sind schon erfüllt oder zählt das wieder neu falls ich jetzt nochmal AU geschrieben werde??) Sonst schleppe ich mich lieber durch bis dahin.
Vielen Dank für eure Hilfe !
VG Julia
Ich bin gerade sehr verwirrt was die Blockfristen für das Krankengeld angeht.
Habe wegen Depressionen noch einen Rest Anspruch auf Krankengeld von knapp vier Monaten. Bin seit neun Monaten nicht mehr AU, habe Alg1 bezogen und hatte einen neuen Job, der jetzt gekündigt wurde. Bin in ambulanter Therapie. Meine Frage - mir geht es durch die Kündigung wieder schlechter, aber wäre es nicht sinnvoller ohne weitere AU Alg1 zu beziehen bis meine alte Blockfrist abgelaufen ist und dann - sollte es nicht besser sein - mich wieder AU schreiben zu lassen ?
Was passiert wenn ich jetzt wieder krank geschrieben werde, ab wann würde ich dann erneut Anspruch wegen dieser Krankheit auf Krankengeld haben ?
(1. AU war 23.7.2014 - d.h. geblockt bis 22.7.2017 oder ? Die sechs Monate sind schon erfüllt oder zählt das wieder neu falls ich jetzt nochmal AU geschrieben werde??) Sonst schleppe ich mich lieber durch bis dahin.
Vielen Dank für eure Hilfe !
VG Julia
Hallo,
Tut mir leid, aber diese Frage kann man nicht seriös beantworten. Eine Arbeitsunfaehigkeit wird immer und ausschließlich von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt und nicht vom Patienten selbst. Von daher kannst du es nicht in deinem Sinne steuern, meine ich. Gleich wohl gilt der Grundsatz, wenn innerhalb der Blockfrist das Leistungsende (78 Wochen Krankengeldanspruch bei bestehender AU.) nicht erreicht wird, dass sich dann eine weitere Blockfrist anschließt.
Gruß
Czauderna
Tut mir leid, aber diese Frage kann man nicht seriös beantworten. Eine Arbeitsunfaehigkeit wird immer und ausschließlich von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt und nicht vom Patienten selbst. Von daher kannst du es nicht in deinem Sinne steuern, meine ich. Gleich wohl gilt der Grundsatz, wenn innerhalb der Blockfrist das Leistungsende (78 Wochen Krankengeldanspruch bei bestehender AU.) nicht erreicht wird, dass sich dann eine weitere Blockfrist anschließt.
Gruß
Czauderna
Gegen derartige Überlegungen von Julia128 ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden. Der Staat hat das soziale Netz permanent derart ausgehöhlt, so dass immer mehr Betroffene durchfallen. Krankengeld ist noch ein übrig gebliebenes Fragment, über dessen Bedeutung nicht nur die Krankenkassen wissen und dementsprechend oft zum Nachteil des Patienten taktieren, sondern viele Patienten wissen es auch. Und hier spricht eigentlich nichts dagegen, dass wir Patienten ebenso klug taktieren, um unsere Ansprüche zu sichern. Naivität und Seriosität sind hier aus meiner Sicht mit Sicherheit NICHT angebracht, denn wir sorgen uns ja nicht um das Wohl der Krankenkassen, sondern um unser Wohl ...
Hallo,SuperNova hat geschrieben:Gegen derartige Überlegungen von Julia128 ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden. Der Staat hat das soziale Netz permanent derart ausgehöhlt, so dass immer mehr Betroffene durchfallen. Krankengeld ist noch ein übrig gebliebenes Fragment, über dessen Bedeutung nicht nur die Krankenkassen wissen und dementsprechend oft zum Nachteil des Patienten taktieren, sondern viele Patienten wissen es auch. Und hier spricht eigentlich nichts dagegen, dass wir Patienten ebenso klug taktieren, um unsere Ansprüche zu sichern. Naivität und Seriosität sind hier aus meiner Sicht mit Sicherheit NICHT angebracht, denn wir sorgen uns ja nicht um das Wohl der Krankenkassen, sondern um unser Wohl ...
so, so - dann entscheidest du( nicht dich persönlich gemeint) als Patient, wann und dass du Arbeitsunfähig bist und der Arzt folgt deinen Überlegungen damit deine Kasse stimmt ?.
Ja, wenn das so einfach ist, wofür dann die Ärzte und warum überhaupt eine Arbeitsunfähigkeit durch einen solchen feststellen lassen.
Gruss
Czauderna
Es gibt Ärzte, welche von sich aus AU-Bescheinigungen ausstellen und es gibt Patienten, welche AU aus den unterschiedlichsten Motiven anregen müssen, weil der Arzt die einzelnen komplexen Hintergründe nicht kennt. Und wenn ich absehen kann, dass ich in den Krankengeldbezug eintrete, dann suche ich mir natürlich einen Arzt, der nicht gleich einknickt, wenn die KK ihre üblichen Anfragen schickt. Der Uraltkonflikt widerstreitender Interessen (KK will Krankengeld am besten gar nicht - Patient will so lange wie möglich) kann nur durch Taktieren gelöst werden. Und Julia128 stellt vor diesem Hintergrund die richtigen taktischen Überlegungen an. Diese gedankliche Vorarbeit machen die Ärzte eben nicht, also müssen wir, die Patienten, sie machen. Sonst ist ja niemand da, der es macht.
Hallo,SuperNova hat geschrieben:Es gibt Ärzte, welche von sich aus AU-Bescheinigungen ausstellen und es gibt Patienten, welche AU aus den unterschiedlichsten Motiven anregen müssen, weil der Arzt die einzelnen komplexen Hintergründe nicht kennt. Und wenn ich absehen kann, dass ich in den Krankengeldbezug eintrete, dann suche ich mir natürlich einen Arzt, der nicht gleich einknickt, wenn die KK ihre üblichen Anfragen schickt. Der Uraltkonflikt widerstreitender Interessen (KK will Krankengeld am besten gar nicht - Patient will so lange wie möglich) kann nur durch Taktieren gelöst werden. Und Julia128 stellt vor diesem Hintergrund die richtigen taktischen Überlegungen an. Diese gedankliche Vorarbeit machen die Ärzte eben nicht, also müssen wir, die Patienten, sie machen. Sonst ist ja niemand da, der es macht.
na denn - da ist man direkt froh, dass diese Spezi von Versicherten wirklich nur die Ausnahme sind.
Gruss
Czauderna
Ich sehe das so: Ich bin Kunde meiner Krankenkasse und Kunde meines Arztes. Gleichzeitig arbeite ich wie ein Fallmanager, um alles so zu steuern, dass es reibungslos läuft und ich als Kunde die bestmögliche Leistung bekomme. Nur so funktioniert es. Lasse ich KK und Arzt alles alleine machen, fährt der Karren nach kurzer Zeit gegen die Wand. Bestes Beispiel: Bevor die Nahtlosigkeitsregelung der AU-Bescheinigung patientenfreundlicher geregelt wurde, verloren unzählige Patienten ihren KG-Anspruch, weil Ärzte die AU zu spät attestierten und auch noch der Meinung waren, das wäre korrekt (!) So bedürfen also beide, Arzt und KK meiner Intervention und Vorarbeit, erst dann läuft der Karren wie geschmiert. Mag zwar meine subjektive Sicht sein, aber mit diesem Weg bin ich gut gefahren Und im Prinzip ist das nichts aussergewöhnliches, nur eben das Verhalten eines mündigen Patienten.