Krankengeld – aufschiebende Wirkung – einstweilige Anordnung

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Moderator: Czauderna

Habssatt
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Beitrag von Habssatt » 30.01.2013, 09:53

Tz,tz,tz

Also, der Kläger hat sich hier verhalten wie ein Depp.
Man sollte dem Sozialgericht etwas vertrauen müssen, ansonsten
bräuchte man ja erst gar nicht hin zu gehen.

Ich gebe zu, bis vor ein paar Monaten wusste ich noch nicht mal
dass es so was wie eine Einstweilige Anordnung überhaupt gibt?

Nach Reichlich Input hier aus dem Forum habe ich Brav meine
Unterlagen für dass SG zusammengestellt.

So erfuhr ich von der einzigen rechtlichen-Möglichkeit-der Versicherung
an Eides Statt. Brav von drei Monaten Kontoauszüge gedruckt
an das SG per Post mit der Versicherung dass derzeit keine andere
einnahmen vorhanden sind und dass Arbeitsamt derzeit nicht zuständig ist.

Et voila, Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes wurde durch das SG bestätigt.

Genaues siehe hier:

http://www.krankenkassenforum.de/4-vt64 ... c&start=45


Gruß

Habssatt

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.01.2013, 09:55

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 08.02.2013, 18:28

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 25.02.2013, 21:12

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