es gibt ein neues Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach auch dann ein Krankengeldanspruch besteht, wenn die AU erst am letzten Arbeitstag festgestellt wird.
Bislang wurde davon ausgegangen, dass in diesen Fällen kein Krankengeldanspruch besteht, da dieser erst am Tag nach der ärztlichen Feststellung eintritt. Der Krankengeldanspruch ist allerdings von einer Mitgliedschaft abhängig, diese wiederum endet mit dem Ende der Beschäftigung.
justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/24_10_2011/index.php
krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1319827845&news=292653648
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde. Es widerspricht der bisherigen Rechtssprechung des Bundessozialgerichts.
Gruß
Lady Butterfly
Krankengeld auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Moderator: Czauderna
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