Hallo,
ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis, das am 31. Mai endet.
Seit Montag, 26.05.2014 bin ich arbeitsunfähig geschrieben.
Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses war ich im Krankengeldbezug.
Die derzeitige Arbeitsunfähigkeit ist die gleiche wie beim Krankengeldbezug.
Zur Zeit erhalte ich Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, diese endet aber am 31. Mai.
Da ich voraussichtlich längerfristig arbeitsunfähig bin, erhalte ich auch erst mal kein Arbeitslosengeld I.
Nun meine Frage:
Bekomme ich dann ab dem 01.06. Krankengeld oder muss ich eventuell Hartz4 beantragen,
weil Krankengeld gibt es im Normalfall ja erst ab dem 43. Kalendertag und ich habe ja nur 6 Kalendertage Lohnfortzahlung erhalten.
Danke vorab für die Hilfe!
Lieben Gruß
Rainer
Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Hartz4?
Moderator: Czauderna