Krankengeld AOK weigert sich.Erstmal nur mündlich....

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Moderator: Czauderna

hopeless
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Krankengeld AOK weigert sich.Erstmal nur mündlich....

Beitrag von hopeless » 29.12.2010, 13:12

Hallo,

ich hoffe, dass das Thema hier in Ordnung ist. Falls nicht, einfach verschieben. Ich brauche dringend Hilfe!!!
Bieher habe ich noch keine Ablehnung,aber laut AOK wird eine solche folgen.

Ich wurde 2003 ausgesteuert, wegen Depressionen und Ende 2007 erwerbsunfähig geschrieben. dennoch begann ich am 02.01.2008 eine Stelle als Krankentransportfahrer (unbefristete Festanstellung), die auch noch bis heute inne habe. In den 3 Jahren war ich 2 mal krank geschrieben. Einmal 1,5 Wochen wegen meiner Wirbelsäule (2008) und1 Woche wegen Depressionen (09.2009). Nun bin ich seit dem 01.12.2010 arbeitsunfähig und würde ab dem 11.01.2010 in Krankengeldbezug fallen. Nun teilte mir die AOK heute, in einem persönlichem Gespräch mit, dass ich wohl keinen Anspruch auf Krankengeld hätte, eben wegen dieser einwöchigen Krankschreibung (Depressionen). Dies würde aber bis zum 04.01.2011 geprüft werden und mir in einem persönlichem Gespräch mitgeteilt werden. Falls es eine Ablehnung geben sollte, würde man mir das sofort schriftlich mitteilen, damit ich umgehend zur Agentur für Arbeit gehen könne.
Meine Frage, können wir da was machen? Ich kann es mir nicht leisten mich arbeitslos zu melden. Dann müsste ich auch noch, obwohl ich eine Festanstellung habe, Hartz4 beantragen um durch das Leben zu kommen....???!

Paule
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Re: Krankengeld AOK weigert sich.Erstmal nur mündlich....

Beitrag von Paule » 29.12.2010, 13:21

hopeless hat geschrieben:Ende 2007 erwerbsunfähig geschrieben.
Von der Rentenversicherung?

hopeless
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Beitrag von hopeless » 29.12.2010, 13:29

Nein. Das Gutachten hatte seinerzeit die Arge beauftragt um mich loszuwerden. Ich bekam dann für 2 Monate Sozialhilfe und begann im Januar 2008 zu arbeiten.
Ich bekomme keine Rente. Nur Lohn.
Dieses Jahr war ich noch gar nicht krank.

LG

hopeless
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Beitrag von hopeless » 30.12.2010, 02:44

kann mir keiner helfen? mir ist dieses forum als sehr hilfsbereit und kompetent empfohlen worden.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.12.2010, 10:23

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hopeless
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Beitrag von hopeless » 30.12.2010, 10:53

hallo macht`s sinn,

dann muss ich erstmal abwarten. vielleicht kommt ja noch etwas hilfreiches...

lg

Gast

Beitrag von Gast » 30.12.2010, 14:39

ich denke auch, dass sich die meisten hier nur mal kurz im Weihnachtsurlaub entspannen. denke mal, dass du nicht lange auf eine Antwort warten musst.

ich kenn mich zwar mit Krankengeld nicht so dolle aus, aber ich denke mir, dass die AOK sich eventuell auf die 3-Jahres-Frist bezieht. hat man dir keine Begründung gesagt?

Grampa
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Beitrag von Grampa » 30.12.2010, 14:42

nach erster Einschätzung besteht m.E. ein Anspruch auf KRG

seit 02.01.08 wird eine vers.pflichtige Beschäftigung ausgeübt, selbst wenn es sich um einen ursächlichen Zusammenhang handelt bist du schon lange in einer neuen Blockfrist, die Ausschlußkriterien nach § 48 SGBV kommen auch nicht zum Tragen, da nachweislich mind 6 Monate Arbeitsfähigkeit bestanden hat, du warst ja definitiv arbeiten

es ist völlig egal, was da irgendwann mal in einem Gutachten geschrieben wurde, Leistungsrecht folgt Versicherungsrecht, da du nicht als EM-Rentner versichert bist hast du auch Anspruch auf KRG

Becheid abwarten und dann sofort Rechtsbeistand (Anwalt, VdK o. ä.) hinzuziehen

Gruß
Grampa

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.12.2010, 20:33

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

hopeless
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Beitrag von hopeless » 30.12.2010, 22:20

Grampa hat geschrieben:nach erster Einschätzung besteht m.E. ein Anspruch auf KRG

seit 02.01.08 wird eine vers.pflichtige Beschäftigung ausgeübt, selbst wenn es sich um einen ursächlichen Zusammenhang handelt bist du schon lange in einer neuen Blockfrist, die Ausschlußkriterien nach § 48 SGBV kommen auch nicht zum Tragen, da nachweislich mind 6 Monate Arbeitsfähigkeit bestanden hat, du warst ja definitiv arbeiten

es ist völlig egal, was da irgendwann mal in einem Gutachten geschrieben wurde, Leistungsrecht folgt Versicherungsrecht, da du nicht als EM-Rentner versichert bist hast du auch Anspruch auf KRG

Becheid abwarten und dann sofort Rechtsbeistand (Anwalt, VdK o. ä.) hinzuziehen

Gruß
Grampa
hallo grampa,

danke für die antwort. so einfach wie deine erklärung wäre auch mein wissen. doch umso mehr ich lese, umso unsicherer werde ich und man kann einiges falsch verstehen.
vor allem, wenn selbst anwälte davon sprechen wie unsicher sie sich sind, alle keine klare zusage machen möchten-können und das obwohl die sachlage,laut gesetz, doch eindeutig ist.
heirbei beruft man sich wohl auf die krankschreibung aus dem jahre 2009, wobei es sich um die selbe erkrankung, wie im jetzigen moment, handelt. angeblich begann da ein neuer block und deswegen würde dem antrag wohl nicht statt gegeben werden.

lg

test
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Beitrag von test » 31.12.2010, 01:47

Hallo,

sehe auch nach dem derzeitigen Infos keinen Grund, Krankengeld zu verweigern. Sieht ganz nach neuer Blockfrist aus. Gutachten sind veraltet und faktisch (durch praktische Erwerbstätigkeit) widerlegt. Das wird keine Kasse wagen, sich aus dieser Situation heraus auf so ein altes Gutachten zu berufen.
Da es ja nur noch ein paar Tage sind, würde ich den 04.01. erstmal sehr entspannt abwarten.
Egal, was für ein Ergebnis dann kommt: jetzt kann man ohnehin nichts tun, weil eben noch nichts entschieden ist und gegen nichts schlecht anzugehen ist.
Wichtig ist, bei ablehnendem Bescheid auf detaillierte Begründung mit detaillierter Darstellung der Zeiträume etc. zu bestehen. Und dann kann man sich damit intensiv auseinandersetzen. Dann wirst Du hier sicher auch alle hilfreichen Tipps bekommen!
In diesem Sinne: ein glückliches neues Jahr!

hopeless
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Beitrag von hopeless » 31.12.2010, 09:26

ich bedanke mich bei all den helfern und wünsche ein frohes,neues jahr. ich werde versuchen soviel ruhe,wie möglich, zu bewahren.
wenn ich am dienstag etwas neues habe, werde ich es hier posten.

lg

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.01.2011, 01:09

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hopeless
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Beitrag von hopeless » 06.01.2011, 11:03

hallo, also....ich habe endlich einen auszahlschein von der kk bekommen. ich gehe davon aus, dass nun alles seinen gang geht. es haben einige unschöne gespräche zwischen mir und meiner sachbearbeiterin statt gefunden.
gott sei dank hatte ich 2 zeugen im auto, die beide bei der aok versichert sind...sie haben beide bei der vorgesetzten angerufen und mit austritt gedroht.
sie sagten dass sie , obwohl sie keine psychischen probleme hätten, ziemlich wütend geworden wären, als sie meiner sachbearbeiterin zuhörten und es dann für einen kranken menschen unerträglich wäre mit der dame eine normale unterhaltung zu führen.
jetzt verlangt sie von mir, dass ich mich alle 14 tage melde und ihr den stand der dinge mitteile...
muss ich das?
ich möchte dies eigentlich nicht, da ich angst habe etwas zu sagen und sie mir einen strick daraus dreht.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.01.2011, 12:39

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