GrussNicogrumo62 hat geschrieben: ↑11.04.2022, 13:51Hallo Herr Czauderna, danke für Ihre hilfe und Antwort, ich wollte Sie noch etwas fragen, praktisc, nach den ich 11 Monaten arbeitslos war, und von meinen gesamte 18 Monaten Arbeitslosengeld habe ich nur von 25.08.2020 bis 10.11.2021 gemacht, praktisch ich war nur 14 Monate Arbeitslos, weil es würde mich am einem teilhabe am arbeitsleben kurs. vom Arbeitsamt beantragt, und seit dem 11.11.2021 bekommen ich übergangsgeld vom DRV bis dem 10.07.2022 ,
jetzt wollte ich Sie fragen, wenn ich mich Krankschreiben lassen wärend dieses kurs, für mehr als 6 wochen was passiert dann?
gehen ich automatisch ins Krankengeld, oder nicht?
Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob bei einer Arbeitsunfähigkeit während einer beruflichen Reha-Massnahme das Übergangsgeld auch für sechs Wochen weitergezahlt wird, aber unabhängig davon, wenn das Übergangsgeld endet, beginnt die Krankengeldzahlung, wobei sich die Höhe des Krankengeldes am Übergangsgeld orientiert. was ich auch noch in Erinnerung habe, dass in solchen Fällen bei Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit die Maßnahme als beendet gilt
und nach den ich dieses neue 78 wochen krankengeld bekommen und vieder ausgesteuert bin von K.K.
werde ich wieder wolle zeit 18 Monaten Arbeitslosgeld 1 bekommen wieder von vorne, oder bekommen ich nür meinen restichen 7 Monaten dass mich noch zusteht bevor ich dieses teilhaber am Arbeitsleben angefangen habe?
Das kann ich leider nicht sagen, dazu sollte sich ein Experte/in zu Wort melden, der/die sich mit ALG-1 Bewilligung und Anspruch auskennt
ich bedanken mich für ihre Hilfe
Czauderna