Krankengeld 1Q 2023 zu Ende was kommt dann? (Wurd nicht gekündigt!)
Moderator: Czauderna
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Krankengeld 1Q 2023 zu Ende was kommt dann? (Wurd nicht gekündigt!)
Hallo
ich habe ein etwas Selbstsamen Fall .... İch habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin seit fast 7 Jahren in der Firma angestellt und war fast nie krank.
Seit dem 22.07.2021 bin ich das erste Mal arbeitsunfähig krankgeschrieben.
6 Wochen später sprang die Krankenkasse ein und seit dem erhalte ich Krankengeld.
Das müsste der 8.9.2021 sein seit dem müsste ich Krankengeld erhalten.
Die genauen Unterlagen finde ich gerade nicht.
Gekündigt wurde ich ich nicht bisher, da müsste ja bei 7 Jahren Tätigkeit eine Kündigungsfrist von 2 Monaten sein, wenn die mich kündigen wollten dann hätten die es ja längst getan.
Eine Abfindung möchten die mit Sicherheit nicht geben da ich meinen Chef gut kenne. Eine Kollege war fast 4 Jahre am Stück krankgeschrieben
und wurde nicht gekündigt weil der Chef keine Abfindung zahlen wollte und auch weil selbst aus seiner Tasche nichts weg geht... Er hat auch Leistungen erhalten aber ich habe nicht gefragt welche. Nach Ende seiner Krankheitszeit Fing er wieder bei uns arbeiten an und daa bis heute.
Habe bisher auch Urlaubsgeld und auch regelmäßig gutscheine und Grußbriefe usw.bekommen obwohl ich Krankengeld erhalte und seit dem nicht mehr einen Fuß in die Firma Gesetzt habe.
Mein Krankengeldanspruch endet im kommenden Jahr also im 1. Quartal 2023, müsste irgendwann im Februar glaub ich sein wenn richtig gerechnet habe.
Und ich möchte wissen was danach passiert. Ein Frührentenantrag wurde bereits abgelehnt.
Die krnakenkasse macht keine probleme und ich werde von meinem Doktor gut betreut.
Was passiert wenn mein Krankengeldanspruch zu Ende ist und ich immer noch nicht gekündigt werde? Welche Leistungen stehen mir zu um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können und wo werde ich versichert sein?
ALG 1 oder ALG 2 würde ja wohl nicht gehen da ich ja vertraglich gesehen noch "angestellt" bin bzw den Job ja *noch habe". Das geht ja glaub ich nur wenn man gekündigt wird oder dass man dann ALG 1 oder ALG2 bekommt?
Würde mich sehr über Infos freuen, ich bin sehr überfordert weil es ja bald soweit ist und ich niemanden aus dem Umkreis kenne bei dem sowas ist.
Liebe Grüße Anja
ich habe ein etwas Selbstsamen Fall .... İch habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin seit fast 7 Jahren in der Firma angestellt und war fast nie krank.
Seit dem 22.07.2021 bin ich das erste Mal arbeitsunfähig krankgeschrieben.
6 Wochen später sprang die Krankenkasse ein und seit dem erhalte ich Krankengeld.
Das müsste der 8.9.2021 sein seit dem müsste ich Krankengeld erhalten.
Die genauen Unterlagen finde ich gerade nicht.
Gekündigt wurde ich ich nicht bisher, da müsste ja bei 7 Jahren Tätigkeit eine Kündigungsfrist von 2 Monaten sein, wenn die mich kündigen wollten dann hätten die es ja längst getan.
Eine Abfindung möchten die mit Sicherheit nicht geben da ich meinen Chef gut kenne. Eine Kollege war fast 4 Jahre am Stück krankgeschrieben
und wurde nicht gekündigt weil der Chef keine Abfindung zahlen wollte und auch weil selbst aus seiner Tasche nichts weg geht... Er hat auch Leistungen erhalten aber ich habe nicht gefragt welche. Nach Ende seiner Krankheitszeit Fing er wieder bei uns arbeiten an und daa bis heute.
Habe bisher auch Urlaubsgeld und auch regelmäßig gutscheine und Grußbriefe usw.bekommen obwohl ich Krankengeld erhalte und seit dem nicht mehr einen Fuß in die Firma Gesetzt habe.
Mein Krankengeldanspruch endet im kommenden Jahr also im 1. Quartal 2023, müsste irgendwann im Februar glaub ich sein wenn richtig gerechnet habe.
Und ich möchte wissen was danach passiert. Ein Frührentenantrag wurde bereits abgelehnt.
Die krnakenkasse macht keine probleme und ich werde von meinem Doktor gut betreut.
Was passiert wenn mein Krankengeldanspruch zu Ende ist und ich immer noch nicht gekündigt werde? Welche Leistungen stehen mir zu um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können und wo werde ich versichert sein?
ALG 1 oder ALG 2 würde ja wohl nicht gehen da ich ja vertraglich gesehen noch "angestellt" bin bzw den Job ja *noch habe". Das geht ja glaub ich nur wenn man gekündigt wird oder dass man dann ALG 1 oder ALG2 bekommt?
Würde mich sehr über Infos freuen, ich bin sehr überfordert weil es ja bald soweit ist und ich niemanden aus dem Umkreis kenne bei dem sowas ist.
Liebe Grüße Anja
Re: Krankengeld 1Q 2023 zu Ende was kommt dann? (Wurd nicht gekündigt!)
Hallo,
die Zeit der Lohnfortzahlung werden auf die 78 Wochen Höchstanspruch angerechnet. Laut Fristenrechner würde der Krankengeldanspruch somit am 18.01.2023 enden: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/fri ... 84b4ba2d21
Dann könnte, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nach § 145 SGB III im Rahmen der so genannten Nahtlosigkeitsregelung bestehen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015152.pdf
Ggf. käme auch eine Erwerbsminderungsrente au Zeit in Betracht: https://www.deutsche-rentenversicherung ... nFile&v=10 .
MfG
ratte1
die Zeit der Lohnfortzahlung werden auf die 78 Wochen Höchstanspruch angerechnet. Laut Fristenrechner würde der Krankengeldanspruch somit am 18.01.2023 enden: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/fri ... 84b4ba2d21
Dann könnte, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nach § 145 SGB III im Rahmen der so genannten Nahtlosigkeitsregelung bestehen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015152.pdf
Ggf. käme auch eine Erwerbsminderungsrente au Zeit in Betracht: https://www.deutsche-rentenversicherung ... nFile&v=10 .
MfG
ratte1
Re: Krankengeld 1Q 2023 zu Ende was kommt dann? (Wurd nicht gekündigt!)
Hallo Anja,
du erhälst nach dem Ende des Krankengeldanspruchs in der Regel Arbeitslosengeld 1, unabhängig davon, ob du dich noch in einem Arbeitsverhältnis befindest oder nicht.
Du musst dich hierzu dem Arbeitsmarkt im Rahmen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten - trotz bestehendem Beschäftigungsverhältnis - zu Verfügung stellen und solltest beachten, dass du der Agentur für Arbeit die weiteren Krankmeldungen nicht vorlegst, wohl aber der Krankenkasse.
Alternative: Solltest du dem Arbeitsmarkt weiterhin nicht zu Verfügung stehen, kannst du das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, das bedeutet, du erhälst es obwohl du nicht vermittelbar bist. Diese Regelung ist für Personen gedacht, deren Höchstanspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist, aber bei denen die Rentenversicherung noch nicht über eine Erwerbsminderungsrente entschieden hat (oder Rechtsmittel laufen). Wenn du das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosikeitsregelung bekommst, brauchst du dich dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stellen. Ob du in diese Kategorie fällst, entscheidet die Agentur für Arbeit - hier wird in der Regel ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt.
Wenn du Arbeitslosengeld 1 erhälst, bist du darüber versichert.
(Wenn du Arbeitslosengeld 2 erhälst, bist du auch darüber versichert. Alternativ bleibt eine Familienversicherung, oder wenn gar nichts mehr geht: Eine "freiwillige" Versicherung als Selbstzahler. In diesen Fällen kommt die Kasse aber auf dich zu.)
Nach dem Ende des Krankengeldes vergeht möglicherweise noch einige Zeit, bis die Agentur für Arbeit über dein Arbeitslosengeld entscheidet. Auch in der Zwischenzeit bist du aber versichert, da die Agentur für Arbeit dann rückwirkend anmeldet. Die Gesundheitskarte bleibt in der Zwischenzeit nutzbar, sie wird nicht gesperrt!
Beachte, dass dein Krankengeld 546 Tage ab AU-Beginn gezahlt wird. Entgeltfortzahlung (die ersten 6 Wochen der AU) und Übergangsgeld (Reha) zählen mit.
Viele Grüße
D-S-E
du erhälst nach dem Ende des Krankengeldanspruchs in der Regel Arbeitslosengeld 1, unabhängig davon, ob du dich noch in einem Arbeitsverhältnis befindest oder nicht.
Du musst dich hierzu dem Arbeitsmarkt im Rahmen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten - trotz bestehendem Beschäftigungsverhältnis - zu Verfügung stellen und solltest beachten, dass du der Agentur für Arbeit die weiteren Krankmeldungen nicht vorlegst, wohl aber der Krankenkasse.
Alternative: Solltest du dem Arbeitsmarkt weiterhin nicht zu Verfügung stehen, kannst du das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, das bedeutet, du erhälst es obwohl du nicht vermittelbar bist. Diese Regelung ist für Personen gedacht, deren Höchstanspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist, aber bei denen die Rentenversicherung noch nicht über eine Erwerbsminderungsrente entschieden hat (oder Rechtsmittel laufen). Wenn du das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosikeitsregelung bekommst, brauchst du dich dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stellen. Ob du in diese Kategorie fällst, entscheidet die Agentur für Arbeit - hier wird in der Regel ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt.
Wenn du Arbeitslosengeld 1 erhälst, bist du darüber versichert.
(Wenn du Arbeitslosengeld 2 erhälst, bist du auch darüber versichert. Alternativ bleibt eine Familienversicherung, oder wenn gar nichts mehr geht: Eine "freiwillige" Versicherung als Selbstzahler. In diesen Fällen kommt die Kasse aber auf dich zu.)
Nach dem Ende des Krankengeldes vergeht möglicherweise noch einige Zeit, bis die Agentur für Arbeit über dein Arbeitslosengeld entscheidet. Auch in der Zwischenzeit bist du aber versichert, da die Agentur für Arbeit dann rückwirkend anmeldet. Die Gesundheitskarte bleibt in der Zwischenzeit nutzbar, sie wird nicht gesperrt!
Beachte, dass dein Krankengeld 546 Tage ab AU-Beginn gezahlt wird. Entgeltfortzahlung (die ersten 6 Wochen der AU) und Übergangsgeld (Reha) zählen mit.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Krankengeld 1Q 2023 zu Ende was kommt dann? (Wurd nicht gekündigt!)
Hallo,
du hast bereits zwei äußerst qualifizierte Auskünfte von unseren Experten erhalten. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dich herzlich im Forum willkommen zu heißen.
Gruss
Czauderna
du hast bereits zwei äußerst qualifizierte Auskünfte von unseren Experten erhalten. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dich herzlich im Forum willkommen zu heißen.
Gruss
Czauderna
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Re: Krankengeld 1Q 2023 zu Ende was kommt dann? (Wurd nicht gekündigt!)
ratte1 hat geschrieben: ↑13.06.2022, 17:11Hallo,
die Zeit der Lohnfortzahlung werden auf die 78 Wochen Höchstanspruch angerechnet. Laut Fristenrechner würde der Krankengeldanspruch somit am 18.01.2023 enden: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/fri ... 84b4ba2d21
Dann könnte, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nach § 145 SGB III im Rahmen der so genannten Nahtlosigkeitsregelung bestehen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015152.pdf
Ggf. käme auch eine Erwerbsminderungsrente au Zeit in Betracht: https://www.deutsche-rentenversicherung ... nFile&v=10 .
MfG
ratte1
Hi...danke für die Antworten...ich schaue nochmals in meine Unterlagen nach aber danke für den Rechner nochmals auch
ALG1 nahtlos hab ich schonmal gehört , das sehe ich mir Mal an danke ...
En Rente meinte mein Arzt werde ich kaum bekommen , das wurde sowieso abgelehnt von der Rentenkammer...
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Re: Krankengeld 1Q 2023 zu Ende was kommt dann? (Wurd nicht gekündigt!)
Nehmen wir an das KK ist Ende Januar ausgelaufen und ich war beim Arzt und habe ein Attest für Februar erhalten. Muss ich dann selbst zum Arbeitsamt oder noch online arbeitslos für ALG1 anmelden ? Oder kommen die automatische auf mich zu? Will nix falsch machen.D-S-E hat geschrieben: ↑13.06.2022, 17:13
Du musst dich hierzu dem Arbeitsmarkt im Rahmen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten - trotz bestehendem Beschäftigungsverhältnis - zu Verfügung stellen und solltest beachten, dass du der Agentur für Arbeit die weiteren Krankmeldungen nicht vorlegst, wohl aber der Krankenkasse.
Nehmen wir an der Antrag hat gepasst wird dann ein ärztlicher Dienst kommen um mich zu prüfen um dann zu schauen ob ich bisschen arbeiten kann oder gar nicht?
İch habe hier nämlich einen ähnlichen Fall gelesen, da meinte die Person sie war definitiv arbeitsunfähig aber das Amt hat die Person als teilweise arbeitsfähig eingeschätzt , der Arzt habe die Amt gesagt es könne kein medizinisches Gutachten machen weil der Patient definitv nicht arbeiten könne, allerdings wurde die EM Rente abgelehnt und das Amt meinte die Person würde bis 15h die Woche arbeiten können und wenn sie zusagt dann wurde sie halt verkürzten ALG2 bekommen oder die Person müsse halt auf die Zähne beißen und hält sich Vollzeit zur Verfügung stellen und es probieren. Die Person meinte man hätte sie trotzdem in Ruhe gelassen und sie hatte volles ALG1 bekommen. İch war heut bei meinem doch und er meinte auch es Rente könne ich vergessen das wird wieder abgelehnt und ich solle versuchen volles alg 1 zu bekommen . Aber wie konnte ich das tun wenn ich dem Markt nicht zur Verfügung stehe aber die rentenkammer die EM Rente wieder nicht akzeptiert?
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Re: Krankengeld 1Q 2023 zu Ende was kommt dann? (Wurd nicht gekündigt!)
Würd mich auf eine Antwort sehr freuen ...
Lg
Lg
Re: Krankengeld 1Q 2023 zu Ende was kommt dann? (Wurd nicht gekündigt!)
Hallo,
so gerne ich dir auch helfen will, aber das hier betrifft nicht mehr die Krankenkasse, sondern eher das Arbeitsamt.
Wir sind also darauf angewiesen, dass einer unserer Experten/innen sich auch auf diesem Gebiet auskennt.
Das einzige, was ich dir bestätigen kann, ist, dass du nicht automatisch vom Arbeitsamt ALG-1 bekommst, sondern, dass du dieses sofort beantragen musst, wenn dir das Ende der Krankengeldzahlung schriftlich mitgeteilt wurde.
Gruss
Czauderna
so gerne ich dir auch helfen will, aber das hier betrifft nicht mehr die Krankenkasse, sondern eher das Arbeitsamt.
Wir sind also darauf angewiesen, dass einer unserer Experten/innen sich auch auf diesem Gebiet auskennt.
Das einzige, was ich dir bestätigen kann, ist, dass du nicht automatisch vom Arbeitsamt ALG-1 bekommst, sondern, dass du dieses sofort beantragen musst, wenn dir das Ende der Krankengeldzahlung schriftlich mitgeteilt wurde.
Gruss
Czauderna