Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Moderator: Czauderna
Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Hallo liebe Forengemeinde
Ich habe zwei Fragen die ich trotz durchlesen nicht finde (oder kapiere)
Zu meiner Vorgeschichte.
Ich bin seit 15.04.19 krankgeschrieben (psychisch - Burnout) - ich habe selber gekündigt und 6 Wochen kein Geld bekommen
ging dann per Nahtlosigkeit in ALG über das noch bis 02/22 läuft.
Ich war zweimal in Reha wobei die zweite im Auftrag der Arbeitsagentur in einer Reha der Rentenanstalt war
Dort wurde ich als nicht arbeitsfähig entlassen, jedoch soll ich nach psychologischer Behandlung am
LTA (Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben mit 6 Stunden teilnehmen. Meine Ärztin sagte das das normal ist da ich ja im Auftrag der RV dort war und die wollen ja nicht das ich einen EM-Rentenantrag stelle was ich bis jetzt nicht gemacht habe.
Ich bin jedoch weiter krank geschrieben und werde das auch bleiben.
- Meine Frage ist ob ich mich nochmal krank (für Krankengeld) schreiben lassen kann mit der selben Erkrankungen (psychisch) und wenn ja ab wann
- Meine Zweite Frage ist ab und ob man sich mit meiner anderen Erkrankung (Orthopädisch) krank schreiben lassen kann
Ich bin in Behandlung mit der zweiten Position aber war noch nie damit krank geschrieben.
Achja und ich werde 60
Ich wurde mit folgenden Erkrankungen entlassen (bin aber nur wegen Psyche krank geschrieben)
F32.2 schwere depr.Episode
M16.9 Mäßiggradige Coxarthrose, sklerosierung der Pfanne sowie Impgingement des Schenkelhalses rechts
M19.99 Arthrose der beider Schultern, beider Knie, rechte Hüfte
I10.90 Essentielle Hypertonie
K29.5 chron. Gastritis
M75.4 Imgingement rechte Schulter
M93.9 Osteochondrose Th 9/10 sowie L5/S1 + M47.86 + M79.19
R51 Cephalgie
trotz allem soll ich 6 Stunden arbeitsfähig werden mit vielen Einschränkungen an den Arbeitsplatz: keine Kollegen, nicht lange sitzen, nicht lange stehen, keine Zugluft, keine Feuchtigkeit, keine Erschütterungen, keine Kälte. Was für ein Job ist das?????
Ich weiß ich hab viel geschrieben aber hauptsächlich gehts mir um die 2 Punkte oben.
...... und mir gehts wirklich nicht gut
Danke an alle im Voraus
Ich habe zwei Fragen die ich trotz durchlesen nicht finde (oder kapiere)
Zu meiner Vorgeschichte.
Ich bin seit 15.04.19 krankgeschrieben (psychisch - Burnout) - ich habe selber gekündigt und 6 Wochen kein Geld bekommen
ging dann per Nahtlosigkeit in ALG über das noch bis 02/22 läuft.
Ich war zweimal in Reha wobei die zweite im Auftrag der Arbeitsagentur in einer Reha der Rentenanstalt war
Dort wurde ich als nicht arbeitsfähig entlassen, jedoch soll ich nach psychologischer Behandlung am
LTA (Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben mit 6 Stunden teilnehmen. Meine Ärztin sagte das das normal ist da ich ja im Auftrag der RV dort war und die wollen ja nicht das ich einen EM-Rentenantrag stelle was ich bis jetzt nicht gemacht habe.
Ich bin jedoch weiter krank geschrieben und werde das auch bleiben.
- Meine Frage ist ob ich mich nochmal krank (für Krankengeld) schreiben lassen kann mit der selben Erkrankungen (psychisch) und wenn ja ab wann
- Meine Zweite Frage ist ab und ob man sich mit meiner anderen Erkrankung (Orthopädisch) krank schreiben lassen kann
Ich bin in Behandlung mit der zweiten Position aber war noch nie damit krank geschrieben.
Achja und ich werde 60
Ich wurde mit folgenden Erkrankungen entlassen (bin aber nur wegen Psyche krank geschrieben)
F32.2 schwere depr.Episode
M16.9 Mäßiggradige Coxarthrose, sklerosierung der Pfanne sowie Impgingement des Schenkelhalses rechts
M19.99 Arthrose der beider Schultern, beider Knie, rechte Hüfte
I10.90 Essentielle Hypertonie
K29.5 chron. Gastritis
M75.4 Imgingement rechte Schulter
M93.9 Osteochondrose Th 9/10 sowie L5/S1 + M47.86 + M79.19
R51 Cephalgie
trotz allem soll ich 6 Stunden arbeitsfähig werden mit vielen Einschränkungen an den Arbeitsplatz: keine Kollegen, nicht lange sitzen, nicht lange stehen, keine Zugluft, keine Feuchtigkeit, keine Erschütterungen, keine Kälte. Was für ein Job ist das?????
Ich weiß ich hab viel geschrieben aber hauptsächlich gehts mir um die 2 Punkte oben.
...... und mir gehts wirklich nicht gut
Danke an alle im Voraus
Re: Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Hallo und willkommen im Forum
Du bist als ALG-1 Bezieher versichert aber derzeit nicht arbeitsunfähig, also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden erstellt ?.
wenn dem so ist, dann bist mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Grundsätzlich würde es so laufen, dass bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit zunächst das Arbeitsamt für sechs Wochen weiter ALG-1 zahlt und dann die Krankenkasse, so weit, so einfach.
Jetzt kann es aber etwas kompliziert werden.
Du schreibst, dass du ALG-1 beziehst und der Begriff "Nahtlosigkeit" lässt vermuten, dass Du direkt aus dem Krankengeldbezug und aufgrund des Anspruchsendes in den ALG-Bezug kamst. Wann genau war das, als das Leistungsende und das Ende der dazugehörigen Blockfrist ?.
Erst dann kann etwas genauer dazu etwas geschrieben werden.
Deine konkrete Frage, ob du dich krankschreiben lassen kannst, kann ich nur so beantworten, nicht Du entscheidest das, auch nicht weswegen, sondern Dein behandelnder Arzt oder Ärztin entscheidet, ob du arbeitsunfähig bist und welche Diagnose dafür als Grundlage dient.
Solltest du aber tatsächlich schon länger arbeitsunfähig sein, das ist nicht das gleiche wie eine festgestellte Erkrankung, dann ist es völlig egal, wenn eine weitere Diagnose hinzukommt, es ändert nichts an der bestehenden Arbeitsunfähigkeit und dem daraus resultierenden Krankengeldanspruch.
Fazit - Hier ist wirklich wichtig zu wissen - gab es ein Leistungsende, wann war das, wann endete die dazugehörige Blockfrist (3-Jahreszeitraum) und seit wann liegt eine attestierte Arbeitsunfähigkeit (durchgehend) bereits vor ?
Gruss
Czauderna
Du bist als ALG-1 Bezieher versichert aber derzeit nicht arbeitsunfähig, also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden erstellt ?.
wenn dem so ist, dann bist mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Grundsätzlich würde es so laufen, dass bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit zunächst das Arbeitsamt für sechs Wochen weiter ALG-1 zahlt und dann die Krankenkasse, so weit, so einfach.
Jetzt kann es aber etwas kompliziert werden.
Du schreibst, dass du ALG-1 beziehst und der Begriff "Nahtlosigkeit" lässt vermuten, dass Du direkt aus dem Krankengeldbezug und aufgrund des Anspruchsendes in den ALG-Bezug kamst. Wann genau war das, als das Leistungsende und das Ende der dazugehörigen Blockfrist ?.
Erst dann kann etwas genauer dazu etwas geschrieben werden.
Deine konkrete Frage, ob du dich krankschreiben lassen kannst, kann ich nur so beantworten, nicht Du entscheidest das, auch nicht weswegen, sondern Dein behandelnder Arzt oder Ärztin entscheidet, ob du arbeitsunfähig bist und welche Diagnose dafür als Grundlage dient.
Solltest du aber tatsächlich schon länger arbeitsunfähig sein, das ist nicht das gleiche wie eine festgestellte Erkrankung, dann ist es völlig egal, wenn eine weitere Diagnose hinzukommt, es ändert nichts an der bestehenden Arbeitsunfähigkeit und dem daraus resultierenden Krankengeldanspruch.
Fazit - Hier ist wirklich wichtig zu wissen - gab es ein Leistungsende, wann war das, wann endete die dazugehörige Blockfrist (3-Jahreszeitraum) und seit wann liegt eine attestierte Arbeitsunfähigkeit (durchgehend) bereits vor ?
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Danke für die schnelle Antwort
Also Krankgeschrieben bin ich seit dem 28.02.2019 (an dem Tag kündigte ich leider selber da ich psychisch am Ende war.
Dann bekam ich 6 Wochen nichts wegen de Eigenkündigung und ab mitte April 19 Krankengeld für 1,5 Jahre wegen der Psyche.
Nach Ablauf der 1,5 Jahre (26.08.2020) ging ich mit der Nahtlosigkeitsregelung in ALG1 über das im März 2022 ausläuft.
Ich muß keine Bescheinigungen mehr abgeben und bekomme ohne fragen oder sonst was meine Bezüge.
Aber ab März 22 bekomme ich nichts mehr. Daher meine Frage ob ich mich mit der gleichen Krankheit weiter/wieder Krankschreiben lasse oder mit meinen restlichen Krankheiten aus der Orthopädie.
Was ist die Blockfrist? Entschuldige bitte ich kenn mich noch nicht so sehr damit aus.
Ich freue mich auf Deine Antwort
Also Krankgeschrieben bin ich seit dem 28.02.2019 (an dem Tag kündigte ich leider selber da ich psychisch am Ende war.
Dann bekam ich 6 Wochen nichts wegen de Eigenkündigung und ab mitte April 19 Krankengeld für 1,5 Jahre wegen der Psyche.
Nach Ablauf der 1,5 Jahre (26.08.2020) ging ich mit der Nahtlosigkeitsregelung in ALG1 über das im März 2022 ausläuft.
Ich muß keine Bescheinigungen mehr abgeben und bekomme ohne fragen oder sonst was meine Bezüge.
Aber ab März 22 bekomme ich nichts mehr. Daher meine Frage ob ich mich mit der gleichen Krankheit weiter/wieder Krankschreiben lasse oder mit meinen restlichen Krankheiten aus der Orthopädie.
Was ist die Blockfrist? Entschuldige bitte ich kenn mich noch nicht so sehr damit aus.
Ich freue mich auf Deine Antwort
Re: Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Hallo,
so, wie geschildert beginnt die 3-Jahresfrist, innerhalb derer für maximal 78 Wochen Krankengeld gezahlt wird, am 28.02.2019 und endet damit am 27.02.2022. Demnach besteht dem Grunde nach ab dem 28.2.2022 wegen der ursprünglichen Diagnose(n), die auch zum Leistungsende führte(n), wieder ein Krankengeldanspruch, wenn zum einen am 28.02.2022 eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch besteht und zum anderen seit dem Leistungsende am 26.07.2020 für mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen eben dieser ursprünglichen Erkrankung(en) vorgelegen hat.
Für andere Erkrankungen gilt das dagegen nicht - um es an einem Beispiel klarzumachen, wenn du dir beispielsweise durch einen Unfall eine langwierige Arbeitsunfähigkeit einhandeln würdest, dann müsste die Krankenkasse nach sechs Wochen Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes an dich zahlen.
War während deiner Zeit des Krankengeldbezugs bis 26.07. keine Diagnose aus dem Bereich orthopädische Erkrankungen auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vermerkt, dann sollte das auch möglich sein, ansonsten wird sich die Krankenkasse das vom MDK überprüfen lassen.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert beginnt die 3-Jahresfrist, innerhalb derer für maximal 78 Wochen Krankengeld gezahlt wird, am 28.02.2019 und endet damit am 27.02.2022. Demnach besteht dem Grunde nach ab dem 28.2.2022 wegen der ursprünglichen Diagnose(n), die auch zum Leistungsende führte(n), wieder ein Krankengeldanspruch, wenn zum einen am 28.02.2022 eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch besteht und zum anderen seit dem Leistungsende am 26.07.2020 für mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen eben dieser ursprünglichen Erkrankung(en) vorgelegen hat.
Für andere Erkrankungen gilt das dagegen nicht - um es an einem Beispiel klarzumachen, wenn du dir beispielsweise durch einen Unfall eine langwierige Arbeitsunfähigkeit einhandeln würdest, dann müsste die Krankenkasse nach sechs Wochen Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes an dich zahlen.
War während deiner Zeit des Krankengeldbezugs bis 26.07. keine Diagnose aus dem Bereich orthopädische Erkrankungen auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vermerkt, dann sollte das auch möglich sein, ansonsten wird sich die Krankenkasse das vom MDK überprüfen lassen.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Hallo zusammen,
ich gebe hier zu bedenken, dass das Thema "6 Monate arbeitsfähig gewesen sein" recht komplex ist. Du musst dem Arbeitsmarkt 6 Monate zu Verfügung gestanden haben. In der Nahtlosigkeitsregelung bestand keine Vermittelbarkeit. Auch wenn keine AU ausgestellt wurde. Diese Voraussetzung hast du nicht erfüllt.
Mit F-Diagnosen würde ich jetzt in einer neuen Blockfrist keinen Anspruch sehen.
Was Rücken-Diagnosen angeht: Da habe ich auch Zweifel, da die Diagnosen ja offensichtlich zumindest zeitweise AU ausgelöst haben. Dann müsste die M-Diagnose als hinzugetretene Krankheit gelten, für die es ebenfalls kein Krankengeld mehr gibt.
Ich weiß nicht, wie Czauderna das sieht. Aber meines Erachtens wird das hier nicht leicht.
Viele Grüße
D-S-E
ich gebe hier zu bedenken, dass das Thema "6 Monate arbeitsfähig gewesen sein" recht komplex ist. Du musst dem Arbeitsmarkt 6 Monate zu Verfügung gestanden haben. In der Nahtlosigkeitsregelung bestand keine Vermittelbarkeit. Auch wenn keine AU ausgestellt wurde. Diese Voraussetzung hast du nicht erfüllt.
Mit F-Diagnosen würde ich jetzt in einer neuen Blockfrist keinen Anspruch sehen.
Was Rücken-Diagnosen angeht: Da habe ich auch Zweifel, da die Diagnosen ja offensichtlich zumindest zeitweise AU ausgelöst haben. Dann müsste die M-Diagnose als hinzugetretene Krankheit gelten, für die es ebenfalls kein Krankengeld mehr gibt.
Ich weiß nicht, wie Czauderna das sieht. Aber meines Erachtens wird das hier nicht leicht.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Hallo,
Ich weiß nicht, wie Czauderna das sieht. Aber meines Erachtens wird das hier nicht leicht.
das sehe ich auch so, einfach wird das nicht, aber er wollte ja nur wissen ob eine erneute "Krankmeldung" möglich ist - ja, das ist sie.
Gruss
Czauderna
Ich weiß nicht, wie Czauderna das sieht. Aber meines Erachtens wird das hier nicht leicht.
das sehe ich auch so, einfach wird das nicht, aber er wollte ja nur wissen ob eine erneute "Krankmeldung" möglich ist - ja, das ist sie.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Hallo Czauderna und D-S-E
Ich danke Euch vielmals für die schnellen antworten.
Ja ich stand seit dem 28.02.2019 dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung
Wegen meinem Rücken und den M-Diagnosen hatte ich nie eine AU-Bescheinigung, diese waren ausschließlich wegen den Depressionen.
Mit dem MDK hätte ich keine Probleme. Es ist (leider) nichts erfunden.
Wenn ich es also richtig verstehe kann ich mit den Depressionen trotz das diese vorhanden sind nichts mehr machen, sondern müßte wegen den orthopädischen Problemen eine AU-Bescheinigung in der Krankenkasse und dem Arbeitsamt einreichen. Aber da hab ich vermutlich das Problem das mein Orthopäde ein paar Wochen die Bescheinigung ausstellen würde und dann nicht mehr da ich seine IGEL Angebote nicht annehme. Stoßwellentherapie 1400€ und Hyaluron Spritzen für 900€. Mein Hausarzt würde es machen aber wird es als nicht Facharzt vermutlich nicht dürfen??
Entschuldigt die vielen Fragen aber die Medikamente machen das Denken etwas schwierig.
Ich wünsche Euch noch einen schönen Abend
Ich danke Euch vielmals für die schnellen antworten.
Ja ich stand seit dem 28.02.2019 dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung
Wegen meinem Rücken und den M-Diagnosen hatte ich nie eine AU-Bescheinigung, diese waren ausschließlich wegen den Depressionen.
Mit dem MDK hätte ich keine Probleme. Es ist (leider) nichts erfunden.
Wenn ich es also richtig verstehe kann ich mit den Depressionen trotz das diese vorhanden sind nichts mehr machen, sondern müßte wegen den orthopädischen Problemen eine AU-Bescheinigung in der Krankenkasse und dem Arbeitsamt einreichen. Aber da hab ich vermutlich das Problem das mein Orthopäde ein paar Wochen die Bescheinigung ausstellen würde und dann nicht mehr da ich seine IGEL Angebote nicht annehme. Stoßwellentherapie 1400€ und Hyaluron Spritzen für 900€. Mein Hausarzt würde es machen aber wird es als nicht Facharzt vermutlich nicht dürfen??
Entschuldigt die vielen Fragen aber die Medikamente machen das Denken etwas schwierig.
Ich wünsche Euch noch einen schönen Abend
Re: Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Hallo,
Aber da hab ich vermutlich das Problem das mein Orthopäde ein paar Wochen die Bescheinigung ausstellen würde und dann nicht mehr da ich seine IGEL Angebote nicht annehme. Stoßwellentherapie 1400€ und Hyaluron Spritzen für 900€. Mein Hausarzt würde es machen aber wird es als nicht Facharzt vermutlich nicht dürfen??
du meinst, nur, weil du seine IGEl Angebote nicht annimmst würde er dir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
das wäre ein Grund, sich bei der Kasse und bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV) über ihn zu beschweren, das grenzt ja schon an Erpressung.
Grundsätzlich gilt, dass jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche von einem Vertragsarzt ausgestellt wird, auch von den Kasse anerkannt wird. Wenn sie, die Kassen, daran zweifeln, dann können sie zur Überprüfung den MDK einschalten.
Natürlich gibt es auch Fallkonstellationen, bei denen der MDK die Weiterbehandlung durch einen Facharzt/ärztin für medizinisch notwendig hält, aber das wird dann entsprechend dokumentiert und zwischen Kasse und Versicherten abgeklärt.
Gruss
Czauderna
Aber da hab ich vermutlich das Problem das mein Orthopäde ein paar Wochen die Bescheinigung ausstellen würde und dann nicht mehr da ich seine IGEL Angebote nicht annehme. Stoßwellentherapie 1400€ und Hyaluron Spritzen für 900€. Mein Hausarzt würde es machen aber wird es als nicht Facharzt vermutlich nicht dürfen??
du meinst, nur, weil du seine IGEl Angebote nicht annimmst würde er dir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
das wäre ein Grund, sich bei der Kasse und bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV) über ihn zu beschweren, das grenzt ja schon an Erpressung.
Grundsätzlich gilt, dass jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche von einem Vertragsarzt ausgestellt wird, auch von den Kasse anerkannt wird. Wenn sie, die Kassen, daran zweifeln, dann können sie zur Überprüfung den MDK einschalten.
Natürlich gibt es auch Fallkonstellationen, bei denen der MDK die Weiterbehandlung durch einen Facharzt/ärztin für medizinisch notwendig hält, aber das wird dann entsprechend dokumentiert und zwischen Kasse und Versicherten abgeklärt.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Also eine AU muß ich nicht mehr vorlegen aber wenn ich es richtig verstanden habe kann ich wegen der Psyche keine erneute Krankmeldung vorlegen da ich ja in der Nahtlosigkeitsreglung bin und dem Markt nicht zur Verfügung stehe.
Mit meinem Orthopäden komm ich nicht so klar. Mein Hausarzt würde mich zwar krankschreiben, aber er meint das er das nur eine bestimmte Zeit machen kann. Dann würde er Probleme bekommen.
Würdet Ihr empfehlen, da ich ja 60 werde einen EM-Rentenantrag zu stellen. Ich war bereits letztes Jahr für 7 Wochen in einer Tages Reha und im August für 5 Wochen in einer Vollzeit-Reha. Aber die haben wie oben beschrieben mich trotz all der Einschränkungen (nach psychologischer Behandlung) für 6 Stunden und mehr eingetragen. Ich war ja im Auftrag der Agentur in einer Reha der Rentenanstalt.
Mit meinem Orthopäden komm ich nicht so klar. Mein Hausarzt würde mich zwar krankschreiben, aber er meint das er das nur eine bestimmte Zeit machen kann. Dann würde er Probleme bekommen.
Würdet Ihr empfehlen, da ich ja 60 werde einen EM-Rentenantrag zu stellen. Ich war bereits letztes Jahr für 7 Wochen in einer Tages Reha und im August für 5 Wochen in einer Vollzeit-Reha. Aber die haben wie oben beschrieben mich trotz all der Einschränkungen (nach psychologischer Behandlung) für 6 Stunden und mehr eingetragen. Ich war ja im Auftrag der Agentur in einer Reha der Rentenanstalt.
Re: Krankengeld 1,5J - Nahtlosigkeit ALG 1,5J - erneute Krankmeldung möglich?
Hallo,
es ist schwierig dazu eine Empfehlung abzugeben, ohne den gesamten Fallverlauf genau zu kennen, was hier naturgemäß auch nicht möglich ist.
Rein von den bekannten Fakten her, wird es so laufen, dass nach dem Ende von ALG-1 (Anspruchsende), es zum ALG-2 Bezug kommen wird, einhergehend mit einer entsprechenden Einkommensverkürzung. Um das zu vermeiden, und weil auch die Gesundheitsverhältnisse offenbar keinen Job zulassen, wäre die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente eine Lösung. Dazu solltest Du aber unbedingt Dich verbindlich von der Krankenkasse aber vielmehr von der Rentenversicherung (Rentenauskunft) beraten lassen.
Ich denke auch, dass seitens des Job-Centers, welches bei ALG-2 Bezug für Dich zuständig sein wird, die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente Priorität haben wird.
Gruss
Czauderna
es ist schwierig dazu eine Empfehlung abzugeben, ohne den gesamten Fallverlauf genau zu kennen, was hier naturgemäß auch nicht möglich ist.
Rein von den bekannten Fakten her, wird es so laufen, dass nach dem Ende von ALG-1 (Anspruchsende), es zum ALG-2 Bezug kommen wird, einhergehend mit einer entsprechenden Einkommensverkürzung. Um das zu vermeiden, und weil auch die Gesundheitsverhältnisse offenbar keinen Job zulassen, wäre die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente eine Lösung. Dazu solltest Du aber unbedingt Dich verbindlich von der Krankenkasse aber vielmehr von der Rentenversicherung (Rentenauskunft) beraten lassen.
Ich denke auch, dass seitens des Job-Centers, welches bei ALG-2 Bezug für Dich zuständig sein wird, die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente Priorität haben wird.
Gruss
Czauderna