Krank ohne Kg mit neuer Krankheit
Moderator: Czauderna
Krank ohne Kg mit neuer Krankheit
Hallo Liebes Forum,
wie stellt sich denn jetzt für mich die Lage da Bin wie schon gesagt Krank geschrieben und mein Kg würde Gestrichen und das schon seit über 2 Monate. Alle Widerspruchsverfahren laufen und jetzt heisst es abwarten. Beziehe zurzeit Alg2. Was passiert jetzt wenn ich zb stürze und mir das bein verstauche geh zum arzt und der stellt fest Krank. Logisch nur wie verhällt sich das dann mit dem Kg müssen die aufgrund der hinzugekommene Krankheit dann Kg zahlen oder bleibt alles so und die warten die andere Sache ab......
Danke im voraus für Antworten.
Lg Wurmie
wie stellt sich denn jetzt für mich die Lage da Bin wie schon gesagt Krank geschrieben und mein Kg würde Gestrichen und das schon seit über 2 Monate. Alle Widerspruchsverfahren laufen und jetzt heisst es abwarten. Beziehe zurzeit Alg2. Was passiert jetzt wenn ich zb stürze und mir das bein verstauche geh zum arzt und der stellt fest Krank. Logisch nur wie verhällt sich das dann mit dem Kg müssen die aufgrund der hinzugekommene Krankheit dann Kg zahlen oder bleibt alles so und die warten die andere Sache ab......
Danke im voraus für Antworten.
Lg Wurmie
Re: Krank ohne Kg mit neuer Krankheit
wurmie hat geschrieben:Hallo Liebes Forum,
wie stellt sich denn jetzt für mich die Lage da Bin wie schon gesagt Krank geschrieben und mein Kg würde Gestrichen und das schon seit über 2 Monate. Alle Widerspruchsverfahren laufen und jetzt heisst es abwarten. Beziehe zurzeit Alg2. Was passiert jetzt wenn ich zb stürze und mir das bein verstauche geh zum arzt und der stellt fest Krank. Logisch nur wie verhällt sich das dann mit dem Kg müssen die aufgrund der hinzugekommene Krankheit dann Kg zahlen oder bleibt alles so und die warten die andere Sache ab......
Danke im voraus für Antworten.
Lg Wurmie
Hallo,
ALG-2 Bezug beinhaltet keinen Krankengeldanspruch, d.h. wenn Du arbeitunfähig wirst, musst dur dem Job-Center zwar die AU. nachweisen, bekommt aber dann ALG-2 weiter, aber kein Krankengeld.
Gruss
Czauderna
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Aber Czauderna,
sehe ich das richtig - wenn Wurmie in dem anhängigen Widerspruchs-Verfahren Krankengeld vorläufig wegen aufschiebender Wirkung des Widerspruchs oder endgültig wegen Rechtswidrigkeit der Krankengeld-Beendigung weiterhin beziehen würde, wäre er auch für die ggf. hinzutretende AU aus anderem Grund mit Anspruch auf Krankengeld versichert?
Gruß!
Machts Sinn
ja, würde ich in der Praxis so sehen - wenn durch Urteil die Kasse zur Weiterzahlung des KG. verpflichtet würde und die AU. als solches nachgewiesen, dann würde auch für die hinzugetretene Erkrankung KG. gezahlt werden. Die Frage, die ich mir in diesem Falle stelle, wenn es zum Urteil zugunsten des Versicherten kommt, wie lange muesste dann die Kasse zahlen, doch wohl nur so lange, wie letztendlich die AU-Bescheinigungen nahtlos vorliegen, und tun sie das (auch ab Beginn ALG-2 Bezug) ??.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
danke für die Info die Au Bescheinigungen liegen vom 03.05.2012.
bis jetzt nahtlos vor,und Alg-2 bekomme ich seitdem die KK micht mehr zahlt also jetzt schon seit 3-Monate. Was ich eigentlich meine ist ob die kk jetzt sofort zahlen müsste wenn eine andere Krankheit hinzukäme.
Oder warten die das ganze Widerspruchsverfahren ab da ich eh schon krank bin.
Gruß Wurmie
danke für die Info die Au Bescheinigungen liegen vom 03.05.2012.
bis jetzt nahtlos vor,und Alg-2 bekomme ich seitdem die KK micht mehr zahlt also jetzt schon seit 3-Monate. Was ich eigentlich meine ist ob die kk jetzt sofort zahlen müsste wenn eine andere Krankheit hinzukäme.
Oder warten die das ganze Widerspruchsverfahren ab da ich eh schon krank bin.
Gruß Wurmie
Hallo Wurmi,wurmie hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für die Info die Au Bescheinigungen liegen vom 03.05.2012.
bis jetzt nahtlos vor,und Alg-2 bekomme ich seitdem die KK micht mehr zahlt also jetzt schon seit 3-Monate. Was ich eigentlich meine ist ob die kk jetzt sofort zahlen müsste wenn eine andere Krankheit hinzukäme.
Oder warten die das ganze Widerspruchsverfahren ab da ich eh schon krank bin.
Gruß Wurmie
nein, muesste und würde sie auch nicht, denn wie gesagt, die Versicherung mit ALG-2 Bezug beinhaltet keinen Krankengeldanspruch.
In deinem Fall ginge dies nur, wenn diese ALG-2 Versicherung rückgängig gemacht werden muesste weil eben weiter KG-Bezug.
Gruss
Czauderna