Er stellte beim Erörterungstermin nämlich fest, das die ganzen Anträge auf einstweilige Anordnung usw. nicht zum tragen kommen können. Daraufhin hat Wurmie diese zurückgezogen.
Wenn dann noch im Gespräch erwähnt wird das am gleichen Tag der Widerspruchsausschuss tagt und über den Widerspruch entscheidet dann weiss der Richter das im Bereich Krankengeld von ihm jetzt nix zu entscheiden ist.
Denn das Vorverfahren war ja noch nicht abgeschlossen und Wurmie hatte keinen klagefähigen Bescheid.
Das verstehe wer will. Der Richter hat sich damit beschäftigt und festgestellt das nix zutrifft. Das hat der nur gemacht weil Du Wurmie mit den ganzen Schreiben zum SG gejagt hast.Nur zur Klarstellung: wenn sich Sozialgerichte mit Argumenten aus diesem Forum befassen, könnte das insbesondere bedeuten, dass die vom Kläger oder Antragsteller in das Verfahren eingebracht wurden.
Also übersetzt: Du suchst weiter Leute die Du zum ausprobieren vors Gericht schicken willst.Also abwarten, ich arbeite weiterhin aktiv daran, neue Ideen für das kleine Vorfeld des eigentlichen gerichtlichen Verfahrens einzubringen.