Ich begrüße alle KK Forum Mitglieder, und wünsche zum neuen Jahr, Gesundheit, Kraft und Humor.
KK fordert von mir Reha od. Rentenantrag. Ich will aber arbeiten!
Da der Widerspruch sehr schwierig ist, habe ich mich entschieden einen Reha-Antrag zu stellen.
Habe Rehaantrag und AUD Belege von der KK gefordert. Die AUD Belege wurden nicht mitgesendet, da die KK gerne den Antrag versendet hätte.
Auf erneute Aufforderung wurden mir die Beleäge zugesendet.
Die KK hat dann aber eigenmächtg "Eilantrag" auf die erste Seite des Antrags geschrieben??? Die Seiten für die KK sind gekennzeichnet!! Darf die KK das?
Den Antrag muss ich zur Frist stellen, aber darf ich die Form Antrag od. Eilantrag entscheiden??? Gibt es Gesetzesgrundlagen??
Wollte die Vorgesetzte der KK Mitarbeiterin sprechen, diese wollte den Rückruf von der Vorgestzten organisieren. Durchwahlnummer der Vorgesetzten wurde verweigert, aber auch kein Rückruf von der Vorgesetzten.
Über schnelle Tipps oder Rat würde ich mich sehr freuen, da meine Frist in 8 Tagen abläuft.
LG wolli
KK fordert Reha oder Rentenantrag
Moderator: Czauderna
S 51 sGB V Rehaantrag
Auffordern zur Reha darf und muss die Krankenkasse, es besteht ein eingeschränktes Dispostionsrecht deinerseits. Soweit mir § 51 SGB V bekannt ist, gilt eine 10 Wochenfrist.
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html
kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen,
Heißt natürlich auch die Frist kann kürzer sein
http://www.finkenbusch.de/?p=1959
http://www.finkenbusch.de/?p=918
Grundsätzlich kann gegen die Aufforderung zur Teilhabe auch Widerspruch eingelegt werden.
http://www.finkenbusch.de/?p=1296
Grundsätzlich kann der Antrag auf Rehabilitation umgedeutet werden in einen Antrag auf EM Rente
http://www.finkenbusch.de/?p=909
Es gibt eine Vereinbarung zwsichen den Krankenkassen und dem zuständigen Rentenversicherungsträger das entsprechend gekennzeichnete Anträge schneller bearbeitet werden sollen.
Die Anträge sind durch gesetzliche Vorgaben vorgegeben. Die Form ist Sache der Kasse. Meiner Ansicht nach.
Aber vieleicht weiss jemand noch einne besseren Rat hier.
Viel Glück für 2014
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html
kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen,
Heißt natürlich auch die Frist kann kürzer sein
http://www.finkenbusch.de/?p=1959
http://www.finkenbusch.de/?p=918
Grundsätzlich kann gegen die Aufforderung zur Teilhabe auch Widerspruch eingelegt werden.
http://www.finkenbusch.de/?p=1296
Grundsätzlich kann der Antrag auf Rehabilitation umgedeutet werden in einen Antrag auf EM Rente
http://www.finkenbusch.de/?p=909
Es gibt eine Vereinbarung zwsichen den Krankenkassen und dem zuständigen Rentenversicherungsträger das entsprechend gekennzeichnete Anträge schneller bearbeitet werden sollen.
Die Anträge sind durch gesetzliche Vorgaben vorgegeben. Die Form ist Sache der Kasse. Meiner Ansicht nach.
Aber vieleicht weiss jemand noch einne besseren Rat hier.
Viel Glück für 2014