KK fordert nach Aussteuerung keine Beiträge, da nicht vom AG abgemeldet

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Moderator: Czauderna

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Kronos
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KK fordert nach Aussteuerung keine Beiträge, da nicht vom AG abgemeldet

Beitrag von Kronos » 23.02.2024, 15:18

Hallo,

ich wurde im November vom Krankengeld (GKV) ausgesteuert und bin aktuell Privatier.
Hätte Anspruch auf ALG 1 Übergang aber habe mich aus gesundheitlichen Gründen dagegen entschieden.
D.h. ich bin aktuell krankgeschriebener Privatier, bekomme aber noch Sonderzahlungen meines AGs, Arbeitsvertrag besteht weiter.

Meine Krankenkasse meinte kurz nach Aussteuerung auf telefonische Nachfrage, dass mich der AG (Großkonzern) nicht abgemeldet hätte und deswegen kein Handlungsbedarf ist bzgl. einer freiwilligen Versicherung. Habe auch nie ein Schreiben hierzu von der GKV erhalten, meine KK Karte funktioniert ganz normal.

Auf die Sonderzahlungen meines AGs (nicht jeden Monat) zahle ich allerdings auch keine Beiträge.

Die Beiträge könnte ich auch bei Rückforderung in ein paar Jahren ohne Probleme zurückzahlen.

Besteht für mich Handlungsbedarf? Oder kann ich nichts tun und auf Verjährung hoffen falls es bei der GKV oder meinem AG jemandem durchgerutscht ist?

Vielen Dank für die Hilfe!

Czauderna
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Re: KK fordert nach Aussteuerung keine Beiträge, da nicht vom AG abgemeldet

Beitrag von Czauderna » 23.02.2024, 15:56

Hallo,
ja, da scheint etwas schief zu laufen - wenn dich dein Arbeitgeber "noch" nicht abgemeldet hat, du aber inzwischen freiwillig bei deiner Krankenkasse versichert bist, dann müsste dich deine Krankenkasse doch nach deinen Einkünften befragt haben, damit eine Grundlage für die Berechnung der freiwilligen Beiträge vorhanden ist. War dem so, und wenn ja, hast du dort diese Sonderzahlungen ( um was genau handelt es sich da und wann werden bzw. wurden die ausgezahlt ?) angegeben.
Hier wird erklärt, welche Pflichten der Arbeitgeber beim Leistungsablauf Krankengeld hat - https://www.haufe.de/personal/entgelt/ ... 07592.html
Wenn ja, kann ich mir das nur so erklären, dass die Kasse nicht von einer regelmäßigen Zahlung ausgeht, also mindestens zwei Monate ununterbrochen, und deshalb diese Zahlungen als nicht beitragspflichtig einstuft.
Was die Verjährung angeht, hier wird es erklärt - https://www.tk.de/firmenkunden/service/ ... ge-2055976
Gruss
Czauderna

Kronos
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Re: KK fordert nach Aussteuerung keine Beiträge, da nicht vom AG abgemeldet

Beitrag von Kronos » 23.02.2024, 16:33

Herzlichen Dank Czauderna,

praktisch bin ich wohl freiwillig versichert, aber ich habe nie ein Formular o. Ä. erhalten was ich ausfüllen sollte oder wo nach Einkünften etc. gefragt wurde.
Nach dem obligatorischen Hinweis auf das Auslaufen des Krankengeldes seitens der KK (2 Monate davor) habe ich absolut nichts mehr erhalten. Mein Gehalt lag bei ca. 80k brutto.

Dann habe ich davor & kurz nach Aussteuerung bei der KK angerufen und es hieß ich müsste nichts machen, da nicht vom AG abgemeldet und sie würden sich bei Bedarf melden. Dass ich ALG1 nicht beantragen wolle habe ich dort auch gesagt und der Mitarbeiter hat das auch verstanden (wollte mich umstimmen).

Habe da für mich dann keinen Handlungsbedarf gesehen, weil mein AG sehr groß ist (>>10.000 MA) und das dann wohl seine Ordnung hätte. Bin davon ausgegangen mein AG zahlt weiter wegen irgendeinem Teil des Tarifvertrags.

Kann mir denn irgendetwas "schlimmes" passieren, wenn ich mir das nicht schriftlich geben lasse?
Also bspw. meine KK Karte geht auf einmal nicht mehr, ich soll Arztbesuche rückwirkend privat zahlen weil nicht versichert etc.?
Sollte da nicht vorher irgendeine Anfrage der KK kommen müssen bevor so etwas passiert?

Edit: Die Sonderzahlungen kamen Jan/Februar dann erst wieder Juli, nur ein paar Monate im Jahr. Gibt es auch bei AU Status.

Czauderna
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Re: KK fordert nach Aussteuerung keine Beiträge, da nicht vom AG abgemeldet

Beitrag von Czauderna » 23.02.2024, 16:55

Hallo,
ich verstehe das richtig - du bist freiwillig versichert, aber zahlst keine Beiträge?
Wenn dem so ist, dann läuft das meiner Meinung nach nicht richtig. Ich, an deiner Stelle, würde mir das von der Kasse schriftlich bestätigen lassen. Wie lange soll das so weitergehen - wie lange noch zahlt dein Arbeitgeber diese Sonderzahlungen und wie lange verzichtet die Kasse auf einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung, egal von wem, ob von dir oder deinem Arbeitgeber.
Aber, ich schreibe extra, ich würde das so machen, wenn ich du wäre - du musst das natürlich nicht tun. Ich denke aber, das zum Jahresende das dann doch auffällt und dann ggf. auch noch dem Finanzamt (Einkommensteuererklärung für 2024)
Gruss
Czauderna

Kronos
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Re: KK fordert nach Aussteuerung keine Beiträge, da nicht vom AG abgemeldet

Beitrag von Kronos » 23.02.2024, 17:18

Also ich bin schon mein Leben lang in der gleichen KK (GKV) und hatte vorher >80k Brutto, war also vor Krankheit schon "freiwillig" versichert denke ich?
Meine KK hatte mir aber nie irgendetwas geschickt als ich von 40k brutto auf 80k geschossen bin (jahrelang her), also dass ich jetzt die Wahl hätte auf privat usw..

Was mein Status ist weiß ich formal nicht - vor Krankheit war ich in der GKV mit 80k brutto, vermutlich "freiwillig" versichert dann?

Korrekt, ich zahle nichts. Ich glaube ich bin irgendwo durchs System gerutscht, vlt. durch den Verzicht auf ALG 1 oder jemand hat irgendwo (KK/AG) etwas vergessen. Wahrscheinlich mache ich das mit der schriftlichen Auskunft, aber da ich auf ALG 1 verzichte fühle ich mich zumindest nicht moralisch verpflichtet das zu tun.

War nur überrascht als die Lohnabrechnung Jan ohne irgendeinen KV Abzug war. Wobei die Sonderzahlungen vermutlich keine Rolle spielen, die gibt's nur ein paar Mal im Jahr, gebunden an Betriebszugehörigkeit, nicht ob AU oder nicht (IG Metall). Für die restlichen Monate gäbe es ja dann keine Beiträge an die KV was nicht sein kann.

GS
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Re: KK fordert nach Aussteuerung keine Beiträge, da nicht vom AG abgemeldet

Beitrag von GS » 26.02.2024, 09:16

Hallo Kronos,

ich schließe mich Czauderna an. Da läuft etwas nicht rund im Beziehungsdreieck AG-AN-Kasse.

Hast Du Deine Nachfragen bei AG und Kasse - von letzterer wohl nicht Schriftliches - zeitlich dokumentiert zumindest für die eigenen Unterlagen? Wenn nein, hol das nach. Könnte ja vltt. doch noch hilfreich sein, auch wenn es keine Beweiskraft hat.

Noch zwei Sachen - zur Gesundheitskarte und zur offenen Beitragsfrage:
1)
Die Sorge, ob die Karte noch sticht, könntest Du testen, indem Du quartalsweise wegen einer Erkrankung - Erkältung, Kreuzschmerzen, etwas ist ja immer - deinen Arzt heimsuchst und die Karte vorlegst (wird ohnehin verlangt). Wenn sie nicht mehr "funktioniert", weißt Du das, ohne dass vorher hohe Kosten aufgelaufen sind.
Achtung für Mitleser: Der Rat gilt natürlich nicht, wenn irgendwann später mal der Wechsel in der PKV kommen könnte. Dann gelten diese Besuche als Krankheitsfälle, auch wenn sie nur formal stattgefunden haben.
In Deinem Fall, Kronos, nach KG-Aussteuerung und entsprechender Vorgeschichte dürfte das PKV-Thema aber erledigt sein

Schwierig wirds natürlich, wenn Du von heut auf morgen in Krankenhaus musst und sich erst bei dieser Gelegenheit herausstellt, dass die Karte nicht mehr akzeptiert wird. Das sollte beachtet werden.

2) Zur Beitragsfrage als freiweillig Versicherter ohne Erwerbseinkünfte:
Beitragspflichtig sind in diesem Fall auch andere Einnahmen, z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Erträge aus Kapitalanlagen (nicht das betreffende Vermögen selbst), mindestens aber (für 2024) knapp 1.180 € monatlich. Davon ca. 19% Beitrag für Kranken- und Pflegekasse, macht monatlich ca. 225 €, die ich an Deiner Stelle monatlich zurücklegen und rein gedanklich abschreiben würde, falls die Kasse doch mal auf die Idee käme, Beiträge rückwirkend einzufordern.

Letzte Frage:
Kann es sein, dass Dein großer AG seine HR-Zentrale irgendwo im ferneren Ausland hat und diese die deutsche Sozialgesetzgebung noch nicht so richtig durchschaut hat?

Gruß
von GS

Edit: 5 kleine Schreibfehler beseitigt

heinrich
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Re: KK fordert nach Aussteuerung keine Beiträge, da nicht vom AG abgemeldet

Beitrag von heinrich » 27.02.2024, 18:10

wie Du bei der Krankenkasse geführt wirst, kann Du leicht feststellen

1. dort anfragen.. wie bin in in der EDV bei Ihnen geführt.
-- als freiwillig Versicherte mit der Beitragsgruppe 9111 (die 9 steht für freiwillig versichert)
-- als Pflichtversicherter mit der Beitragsgruppe 1111

2.
Du schaust auf Deine Gehaltsabrechnungen (zumindest auf die letzten, die du erhalten hast)+
Da steht irgendwo drauf 9111 oder 1111

3. Du fragst nach beim Arbeitgeber ob 9111 oder 1111

4.
Du bekommst seit dem du über der Jahresarbeitsverdienstgrenze verdient hast, jeweils zum 1. Januar eine
neue Beitragsmitteilung; also mit Nennung des Betrages.
Erhälst Du diese, dann solltest Du freiwillig versichert sein (9111)
Erhälst Du keine, dann solltest Du als Pflichtversicherter geführt worden sein.

Wenn du das geklärt hast, dann weitere Anwort.

PS: dein Familienstand wäre noch von Interesse. Ich denke dabei an Familienversicherung über Ehegatte

Kronos
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Re: KK fordert nach Aussteuerung keine Beiträge, da nicht vom AG abgemeldet

Beitrag von Kronos » 29.02.2024, 17:29

Hallo und danke noch einmal für die ausführlichen Antworten.

Nachdem ich per Mail nur Antworten ohne wirklichen Zusammenhang zu meiner Frage (muss ich etwas tun zwecks KK Mitgliedschaft nach Aussteuerung) bekommen habe, habe ich noch einmal angerufen.

Scheinbar ist das mit dem ALG 1 Verzicht ein Sonderfall.
Eigentlich hätte ich schon ein Schreiben laut System bekommen müssen zur Klärung des Versicherungsstatus, aber warum da nichts rausgegangen ist konnte sich die Mitarbeiterin auch nicht erklären.
Jetzt bekomme ich jedenfalls das Formular!

Zu den Fragen:
- Die Karte ging die ganze Zeit noch, war seitdem auch mehrfach bei Ärzten.
- HR sitzt tatsächlich im Ausland, laut KK bin ich aber mittlerweile korrekt vom AG abgemeldet wie ich heute erfahren habe
- @Heinrich: eine Nummer konnte ich nicht finden, aber bin ja scheinbar sowieso korrekt vom AG abgemeldet worden.

Habe das Resultat natürlich erwartet, aber den Prozess finde ich schon etwas zweifelhaft:
Sollte sich die KK da nicht früher melden "müssen"? Bei 2 Telefonaten kurz vor und nach Ende des Krankengeldes war ja alles kein Problem (habe mir sogar Notizen gemacht) und erst auf nochmaliges Nachfragen komme ich jetzt zur richtigen Antwort.
Vielleicht liegt es daran, dass v.a. "gefühlt" der 1st Level Support antwortet und die Sachlage nur unzureichend versteht (Fragen zum Formular für freiwillige Versicherung konnten mir nicht beantwortet werden - das macht die Fachabteilung (Sonderzahlungen, Kapitalerträge))?

Oftmals hängt das Problem ja hinter dem Bildschirm, aber hier kann ich es mir beim besten Willen nicht erklären..

Besten Dank euch jedenfalls!

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