In welchen Faellen werden vom KG keine Beitraege zur Arb.losenvers. abgezogen?
Ist es ein Unterschied , ob man vorher z.B. medizinische Reha oder berufliche Reha gemacht hat?
Nach SGB III Paragr.26, Abs. 2 wird dieser Beitrag abgezogen, wenn man unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig war.
Nun werden z. B. bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ( DRV) KEINE Beitraege zur Arb.losenvers. bezahlt.
Nach dem o.genannten Paragrafen geschieht das dann auch nicht bei anschliessendem KG ?!
Habe jetzt von vielen Fachkundigen immer wieder die Info bekommen, dass bei Zahlung von KG grundsaetzlich auch Beitraege zur Alo-vers. entrichtet werden-----aber ---siehe oben?!
Es werden zwar IMMER Beitraege zur Pflege-und Rentnvers. bezahlt, aber...
nicht immer zur Alo-vers.?!
KG und Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Moderator: Czauderna