Hallo,
ich bin seit April 2010 krankgeschrieben. Ich war damals noch in einem Beschäftigungsverhältnis (Verkäufer Vollzeit). Der Arbeitsvertrag lief im Juni 2010 aus. Ich bezog durchgehend Krankengeld. Im Juli 2010 bin ich dann in eine Reha, wo festgestellt wurde, dass ich nur noch zwischen 3 und unter 6 Stunden arbeitsfähig bin und ich bin arbeitsunfähig entlassen worden. Dann bekam ich weiterhin Krankengeld. Vor kurzem hat mir die KK das Krankengeld dann aufgrund einer Aktenlageentscheidung des MDK gestrichen. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt. Musste mich aber auf dem Arbeitsamt melden und ALG1 beantragen. Das wird aber gekürzt, da ich laut Rehabericht nur noch zwischen 3 und unter 6 Stunden tätig sein darf. Also stehe ich dem Arbeitsmarkt nur maximal 29 Wochenstunden zur Verfügung und bekomme auch nur das anteilige Arbeitslosengeld. Und das ist recht wenig.
Meine Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich zum Arbeitslosengeld 1 bis zu 165 Euro im Monat dazuverdienen darf, wenn ich unter 3 Stunden täglich arbeite. Da mein anteiliges ALG 1 sehr niedrig ist, würde ich das auch gerne tun, damit ich über die Runden komme.
Meine Frage ist nun: Darf ich eine kleine Nebenbeschäftigung (leichte Bürotätigkeit) zum ALG1 aufnehmen, obwohl ich ja noch im Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse bin? Ich bin ja noch auf meinen ursprünglichen Beruf des Verkäufers krankgeschrieben. Oder gefährdet das meinen Krankengeldanspruch, wenn ich eine Tätigkeit in irgendeiner Form aufnehme?
Ich würde nur ungern ergänzendes ALG2 beantragen.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
KG gestrichen, Widerspruch, ALG1 Hinzuverdienst möglich?
Moderator: Czauderna
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Hallo,ich_und_ich hat geschrieben:Die Sachbearbeiterin am Arbeitsamt hat mir ja ausdrücklich gesagt, dass ich mir eine Beschäftigung unter 3 Stunden täglich suchen und bis zu 165 Euro zum ALG1 hinzuverdienen darf. Ich bin mir nur nicht sicher, ob das mit dem Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse dann Probleme gibt...
mit Sicherheit gibt es das - denn wer dem Arbeitsmarkt, wenn auch nur eingeschränkt, zur Verfügung steht und dazu auch noch nebenher arbeitet (Dauer spielt dabei keine Rolle), der bekommt mit Sicherheit kein Krankengeld - Arbeitsunfähig heisst - nichts arbeiten können.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
Arbeitsunfähigkeit bedeutet ja nicht immer "nichts arbeiten können", sondern bezieht sich auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Ich bin ja während ich noch berufstätig war, krank geworden. Deswegen ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit Maßstab. Ich musste mich ja jetzt auch dem Arbeitsamt als arbeitssuchend zur Verfügung stellen, damit ich ALG1 bekomme und überhaupt Geld beziehe. Allerdings nicht für meinen zuletzt ausgeübten Beruf, sondern für leichte Bürotätigkeiten. Was würde passieren, wenn die Agentur für Arbeit jetzt auf einmal einen Job für mich hätte? Den müsste ich ja dann auch annehmen. Ich finde das alles super kompliziert...*schwitz*
Arbeitsunfähigkeit bedeutet ja nicht immer "nichts arbeiten können", sondern bezieht sich auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Ich bin ja während ich noch berufstätig war, krank geworden. Deswegen ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit Maßstab. Ich musste mich ja jetzt auch dem Arbeitsamt als arbeitssuchend zur Verfügung stellen, damit ich ALG1 bekomme und überhaupt Geld beziehe. Allerdings nicht für meinen zuletzt ausgeübten Beruf, sondern für leichte Bürotätigkeiten. Was würde passieren, wenn die Agentur für Arbeit jetzt auf einmal einen Job für mich hätte? Den müsste ich ja dann auch annehmen. Ich finde das alles super kompliziert...*schwitz*
Hallo,ich_und_ich hat geschrieben:Hallo,
Arbeitsunfähigkeit bedeutet ja nicht immer "nichts arbeiten können", sondern bezieht sich auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Ich bin ja während ich noch berufstätig war, krank geworden. Deswegen ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit Maßstab. Ich musste mich ja jetzt auch dem Arbeitsamt als arbeitssuchend zur Verfügung stellen, damit ich ALG1 bekomme und überhaupt Geld beziehe. Allerdings nicht für meinen zuletzt ausgeübten Beruf, sondern für leichte Bürotätigkeiten. Was würde passieren, wenn die Agentur für Arbeit jetzt auf einmal einen Job für mich hätte? Den müsste ich ja dann auch annehmen. Ich finde das alles super kompliziert...*schwitz*
doch arbeitsunfähig bedeutet, nichts arbeiten zu können - das, was du meinst, ist die Beurteilung der Arbeitsunfähig hinsichtlich der ausgeübten Tätigkeit, also Art und Umfang, wogegen es bei dir auf die Beurteilung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ankommt. Wenn du also für drei Stunden wöchentlich arbeiten könntest und das auch tust, dann kannst bei einer arbeitsunfähigkeit auch nicht nebenher arbeiten, dann bist du eben arbeitsunfähig - bitte nicht verwechseln mit Erwerbsunfähig oder vermindert erwerbsunfähig.
Arbeiten und Krankengeld nebeneinander geht nur bei einer Wiedereingliederungsmassnahme.
Gruss
Czauderna