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Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 29.09.2012, 13:09

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 29.09.2012, 20:39

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Gast

Beitrag von Gast » 30.09.2012, 12:30

Hallo Machts Sinn,

du hast das geschrieben,


Darüber hinaus sind mir die maßgeblichen Gesichtspunkte aber nicht mitgeteilt worden und die für den Fall nicht sofortiger Abhilfe im Rahmen des Akteneinsichtsrecht nach § 25 SGB X erbetenen Ablichtungen habe ich bisher ebenfalls nicht erhalten.

ich denke aber das ich im Besitzt alle Unterlagen bin zumindest würde mir das bei Abholung des zweiten MDK Gutachten gesagt. Also hätte ich alles.
Oder gehts um was anderes.

Lg Wurmie

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.09.2012, 14:21

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Gast

Beitrag von Gast » 30.09.2012, 18:31

Hallo,


ja habe alles denke ich alle Befunde auch alles von der Schilddrüse,MRT Bilder habe ich alles aber stehn lassen kannn ich es trotzdem wenn die AOK vielleicht selber was geschrieben hat das sie mir nicht zukommen lassen haben wer weiss.....

Danke und Gruß

Gast

Beitrag von Gast » 04.10.2012, 17:02

Hallo,

hab grad das Schreiben vom Orthopäden erhalten für mich endlich mal was was auch den Tatsachen entspricht ohne was zu vergessen. Wollte das jetzt weiterleiten zur DRV für den Widersppruch.
Habe nicht wirklich was gefunden im www was ich als Vorlage für mein Schreiben nützen konnte. Hat hier jemand Ahnung wo ich sowas bekomme oder was da Geschrieben wird schon mal danke im voraus.

Lg Wurmie

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.10.2012, 17:27

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Gast

Beitrag von Gast » 04.10.2012, 17:55

Hallo Machts Sinn,

ja die Texte sind alle raus denke das letzte Schreiben fürs SG muss sich wohl mit das von denen für die Anhörung überschnitten haben und da ha ich noch keine Antwort.
Ansonsten bin ich noch dabei mich überall ein wenig ein zu lesen für den Termin wobei ich mir denke da als Person so wie ich bin Auf zu treten und einfach meine Meinung vertreten werde wenn ein Anwalt oder der Vdk das alles geschrieben hätte würde ich weniger wissen wie jetzt und die würden mich trotzdem Anhören. Also so hin wie ich nun mal bin einfach gestrikt und hab nichts zu verbergen und will schon gar nichts was mir nicht zusteht.

Lg Wurmie

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.10.2012, 18:35

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Gast

Beitrag von Gast » 04.10.2012, 19:34

Hallo Machts Sinn,

danke erstmal muss erst so gehn dann sind die ja wieder am Zug.
Danke.

Lg Wurmie

Habssatt
Beiträge: 163
Registriert: 09.10.2012, 15:25

Hmm, jetzt bin ich aber verwirrt?!?

Beitrag von Habssatt » 10.10.2012, 21:16

[quote="wurmie"]So jetzt hat endlich mal dIe AOK geantwortet ja wenn das SG eine Anfrage macht dann geht das schneller das sind warscheinlich bessere Menschen als wir. Wir sind ja nur die Mitglieder bei der GESUNDHEITSKASSE????
Bin stinkig ohne Ende was die sich so alles erlauben....
Ich hab das hier mal Kopiert Datum
10.09.2012

Antragsverfahren
Herr x- AOK Bayern
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen den Eingang lhres Schreibens vom 03"09.2012 und nehmen zum Antrag
vom 30.08,2012 wie folgt Stellung:

Der Antragsteller war aufgrund seines Arbeitslosengeldbezugs Mitglied der AOK Bayern.
Am 03.05.2012 erkrankte er arbeitsunfähig.

Nach sorgfältiger Prüfung der medizinischen Unterlagen über den Verlauf von Herrn x Erkrankung kam der ärztliche Gutachter des Medizinischen Dienstes in seiner
sozialmedizinischen Stellungnahme vom 26.06.2012 zu dem Ergebnis, dass der An-
tragsteller ab sofort leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten kann.
Mit Bescheid vom 26.06.2012 wurde Herrn x deshalb mitgeteilt, dass ihm unter
Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme Krankengeld noch bis 01.07 .2012
gezahlt wird.

Gegen die Entscheidung erhob der Antragsteller am 02.07"2012 Widerspruch. Die zur
Widerspruchsbegründung eingereichten Bescheinigungen für die Krankengeldzahlung
wurden zusammen mit den übrigen Unterlagen zur nochmaligen Prüfung an den MDK
weitergeleitet. lm sozialmedizinischen Gutachten vom 08.08.2012 bestätigt dieser, dass
Herr x ab 02.07 .2012 arbeitsfähig war.

Entgegen der Auffassung des Antragstellers kommt dessen Widerspruch vom 02.07.2012
keine aufschiebende Wirkung zu
$ 86 a SGG regelt das Rechtskonstrukt der ,,aufschiebenden Wirkung" von Widersprü-
chen und Anfechtungsklagen. Hiernach haben Widersprüche gegen die Entziehung oder
Herabsetzung von laufenden Leistungen aufschiebende Wirkung, Anfechtungsklagen
hiergegen haben keine aufschiebende Wirkung.

Entgegen landläufiger Meinung handelt es sich bei der Zahlung von Krankengeld jedoch
nicht um eine laufende Leistung. Krankengeld wird allenfalls für die Dauer der äztlich be-
scheinigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Bei Vorliegen einer neuen Bescheinigung über den
Fortbestand cier Arbeitsunfähigkeit ergeht eine neue Entscheidung der Krankenkasse.




Screiben heute der KK zu meinem Wiederspruch vom 03.10.12


Sie beantragen zudem die Auszahlung des Krankengeldes bis zur Zustellung des Wiederspruchsbescheides aufgrund der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86a Absatz 1 SGG.

Gemäß § 86a Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 SGG entfällt die aufschiebende Wirkung bei Verwaltungsakten, die eine laufende Leistung entziehen.

Das Krankengeld entspricht einer laufenden leistung. Eine aufschiebende Wirkung und die damit gewünschte Zahlung des Krankengeldes kann somit nicht erreicht werden. Brief Ende.

Hmmm?? Und nu?

Gruß Habssatt

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 10.10.2012, 22:22

Lies mal die beiden rauskopierten Passagen:
Entgegen landläufiger Meinung handelt es sich bei der Zahlung von Krankengeld jedoch nicht um eine laufende Leistung. Krankengeld wird allenfalls für die Dauer der äztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Bei Vorliegen einer neuen Bescheinigung über den
Fortbestand cier Arbeitsunfähigkeit ergeht eine neue Entscheidung der Krankenkasse.
Das Krankengeld entspricht einer laufenden leistung. Eine aufschiebende Wirkung und die damit gewünschte Zahlung des Krankengeldes kann somit nicht erreicht werden. Brief Ende.
1. Steht das da wirklich so??? (Das fettgedruckte) Wenn dem so ist, dann läuft mir vor lauter Widerspruch in sich die Nase!!!!

2. Und wie ist es mit: Für die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlen wir ihnen Krankengeld (oder so ähnlich, als man dich über die laufende Leistung
Krankengeld informiert hat

verglichen mit:
Krankengeld wird allenfalls für die Dauer der äztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Mit ein bisschen Logik sind das nichts als unklar formulierte "Textbausteine" die sich widersprechen. Woher soll man erkennen, dass jeder "Auszahlschein" faktisch einer Neubewilligung des Krankengeldes gleich kommt???
Mir wurde lediglich gesagt, ich soll alle zwei Wochen zum Arzt und mir meine AU bestätigen lassen, das Ding einreichen, und dann bekäme ich mein Geld.
Und das ist nicht nur eine laufende Leistung, ich mußte auch noch alle zwei Wochen eine "laufende Leistung" erbringen, damit mit ich meine Kohle bekommen.

Aber das kann MachtSinn dir viel besser erklären!!!!

Gruß
ReallyAngry

P.S. Hab's satt = wurmie??? ode wie???

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.10.2012, 08:05

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Gast

Beitrag von Gast » 12.10.2012, 09:11

Hallo ihr Lieben,

hatte gestern kein internet, nun mit der Auschiebende Wirkung hat sich nichts ergeben. Es muss wohl irgendwie auf dem Merkblatt von der AOK draufstehn das es eigentlich immer einen neuen Bescheid braucht. Na ja soweit so gut dann würde schon ein wenig gelacht über diese GA es würde die AOK auch na gelegt sich darum zu kümmern das sowas auch sorgfältig gemacht wird und auch so gehandhabt wird. Also alles zusammen sehr erfreulich für mich, es ging dann noch um den Termin von Ausschuss gestern wonach der Richter auch gefragt hat naturlich Negatif. Da meinte der Richter sobald ich das Schreiben mit der Ablehnung bekomme solle ich gleich Widerspruch einlegen und dann soll die KK ohne viel Zeit zu verschwenden mich richtig Begutachten lassen und dann sehn wir uns hier bald wieder. Dann meinte er es geht hier nur noch um die Krankheit. Also ich hatte schon das Gefühl das ich ernst genommen werde. Die SB der AOK hat naturlich alles versucht auch wo ich meinte da fehle vieles im GA meinte sie das wäre nicht Relevant weil ich nicht deswegen Krank bin, da meinte ich ach ja mann kann ja ohne Beine beim MDK erscheinen mit Rückenprobleme der sagt dann ok voll Einsetzbar :roll: Der Richter sah das auch anders das da Schlampig gearbeitet würde. Also alles zusammen ist für mich alles beim alten geblieben ausser das ich sicher zu einem richtigen GA komme und dann gibts für die KK kein zurück. Für mich Persönlich ein Erfolg wenn ich bedenke das sich viele Menschen nicht getrauen diesen Schritt zu machen und ich es auch nicht gemacht hätte wenn ich das alles hier nicht hätte Lesen können danke an alle hier.......ob die das jetzt Positief oder Negatief sehn.

Lg WEurmie

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.10.2012, 10:52

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