Kg eingestellt
Moderator: Czauderna
Hallo Machts Sinn,
ich werde jetzt weiter selber für mich Kämpfen müssen weil ich ja schon mal beim VDK war und er innerhalb von 2 Min meintte ja das ist immer das Problem wegen meine Renten Geschichte könne ich kommen da hätte er bessere Voraussetzungen. Und mit Harzt 4 und Anwalt kann ich mir nicht leisten. Jetzt Klage dann wird ein Neutrales Ga gemacht was dann Logischer weise für mich spricht und dann sehn wir weiter. Du kannst mir ja was schreiben wenn du lust und Zeit hast.
Wurmie
ich werde jetzt weiter selber für mich Kämpfen müssen weil ich ja schon mal beim VDK war und er innerhalb von 2 Min meintte ja das ist immer das Problem wegen meine Renten Geschichte könne ich kommen da hätte er bessere Voraussetzungen. Und mit Harzt 4 und Anwalt kann ich mir nicht leisten. Jetzt Klage dann wird ein Neutrales Ga gemacht was dann Logischer weise für mich spricht und dann sehn wir weiter. Du kannst mir ja was schreiben wenn du lust und Zeit hast.
Wurmie
Hallo Machts Sinn,
danke für deine Bemühungen bis jetzt und alles gute auch dir für die Zukunft. Und glaub mir auch für mich ist es schon nervig.Ist zwar für mich nicht nachvollziehbar das du nicht weitermachst Akkzeptiere ich so.Allen anderen auch danke für die Unterstützung.In diesen Sinne bis dahin vielleicht.
Wurmie
danke für deine Bemühungen bis jetzt und alles gute auch dir für die Zukunft. Und glaub mir auch für mich ist es schon nervig.Ist zwar für mich nicht nachvollziehbar das du nicht weitermachst Akkzeptiere ich so.Allen anderen auch danke für die Unterstützung.In diesen Sinne bis dahin vielleicht.
Wurmie
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
Hallo Wurmie,
mach nun das, was du gleich hättest machen sollen: geh zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und lass dich dort zunächst mal beraten. Als Hartz IV-Empfänger hast du Anspruch auf Prozesskostenhilfe - d. h. finanzielle Probleme sollte es da keine geben.
Ein Anwalt kennt sich nicht nur in der Materie wesentlich besser aus, er kann sich auch den Sachverhalt wesentlich besser anschauen als wir hier in einem öffentlichen Forum - vielleicht gibt es ja Aspekte, die du unwissentlich ausgelassen hast und die entscheidend sind. Er hat auch wesentlich mehr Erfahrung vorm Gericht als wir alle hier. Und vor allem kann er dir sehr viel abnehmen - er kann Anträge stellen, Schriftverkehr führen und dich vor Gericht vertreten.
Ratschläge von Laien in einem öffentlichen Forum können eine individuelle Beratung von Fachleuten nicht ersetzen - auch wenn manche User hier einen anderen Eindruck erwecken wollen.
geh zu einem Anwalt, lass dich beraten und überleg zusammen mit dem Anwalt, wie du weiter vorgehen willst - Klage ja oder nein.
viel Erfolg!!!
mach nun das, was du gleich hättest machen sollen: geh zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und lass dich dort zunächst mal beraten. Als Hartz IV-Empfänger hast du Anspruch auf Prozesskostenhilfe - d. h. finanzielle Probleme sollte es da keine geben.
Ein Anwalt kennt sich nicht nur in der Materie wesentlich besser aus, er kann sich auch den Sachverhalt wesentlich besser anschauen als wir hier in einem öffentlichen Forum - vielleicht gibt es ja Aspekte, die du unwissentlich ausgelassen hast und die entscheidend sind. Er hat auch wesentlich mehr Erfahrung vorm Gericht als wir alle hier. Und vor allem kann er dir sehr viel abnehmen - er kann Anträge stellen, Schriftverkehr führen und dich vor Gericht vertreten.
Ratschläge von Laien in einem öffentlichen Forum können eine individuelle Beratung von Fachleuten nicht ersetzen - auch wenn manche User hier einen anderen Eindruck erwecken wollen.
geh zu einem Anwalt, lass dich beraten und überleg zusammen mit dem Anwalt, wie du weiter vorgehen willst - Klage ja oder nein.
viel Erfolg!!!
Hallo da bin ich mal wieder wärend wir (meine Anwältin und ich) den widerspruch begründet haben beim SG kam jetzt dieses schreiben von der KK bekomme ich etwa wieder Kg jetzt oder wie soll ich das Schreiben verstehn.......war gestern bei meiner post dabei
lhre Bescheinigung für die Krankengeldzahlung
Sehr geehrter x,
mit diesem Brief erhalten Sie eine weitere Bescheinigung für lhre nächste
Krankengeldüberweisung. Achten Sie bitte darauf, dass der Arzt lhre Arbeitsunfähigkeit
nur nach einer persönlichen Untersuchung bestätigen kann.
Bitte beantworten Sie vor der Rückgabe die Fragen auf der rechten Seite des Vordrucks.
Sie können diese Bescheinigung persönlich bei mir abgeben oder direkt an mich senden.
Sie benötigen weitere lnformationen? Ein Anruf genügt. Einzelheiten finden Sie auch auf
der Anlage zur Bescheinigung für die Krankengeldzahlung.
Mit freundlichen Grüßen
lhre
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
lhre Bescheinigung für die Krankengeldzahlung
Sehr geehrter x,
mit diesem Brief erhalten Sie eine weitere Bescheinigung für lhre nächste
Krankengeldüberweisung. Achten Sie bitte darauf, dass der Arzt lhre Arbeitsunfähigkeit
nur nach einer persönlichen Untersuchung bestätigen kann.
Bitte beantworten Sie vor der Rückgabe die Fragen auf der rechten Seite des Vordrucks.
Sie können diese Bescheinigung persönlich bei mir abgeben oder direkt an mich senden.
Sie benötigen weitere lnformationen? Ein Anruf genügt. Einzelheiten finden Sie auch auf
der Anlage zur Bescheinigung für die Krankengeldzahlung.
Mit freundlichen Grüßen
lhre
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo,wurmie hat geschrieben:Hallo Ra
das übliche halt mit ob ich ein nebenverdienst hab nichts wildes das was halt immer auf dem Auszahlschein steht. Habe das schon mal ausgefühlt und hat dann für lange Zeit gelangt.
Habe aber erst mei nächster Praxisbesuch am 31.01......
Lg Wurmie
also, ich würde bis dahin nicht warten , gerade nach dieser Vorgeschichte - ich wäre am Montag oder am Dienstag bei meinem Arzt, oder behandelt er ausschließlich nach Termin ?
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo Wurmie,
Und nimm den anderen Tipp von Czauderna an, und geh vorher zum Arzt.
LG
RA...die jetzt erst mal 'ne Mütze voll Schlaf braucht.
Na ja, auf meinem Auszahlschein stand nix von Angaben zu einem Nebenverdienst!???wurmie hat geschrieben:Hallo Ra
das übliche halt mit ob ich ein nebenverdienst hab nichts wildes das was halt immer auf dem Auszahlschein steht. Habe das schon mal ausgefühlt und hat dann für lange Zeit gelangt.
Habe aber erst mei nächster Praxisbesuch am 31.01......
Lg Wurmie
Und nimm den anderen Tipp von Czauderna an, und geh vorher zum Arzt.
LG
RA...die jetzt erst mal 'ne Mütze voll Schlaf braucht.
Hallo Czauderna,
denke wenn ich anrufe bekomme ich schon ein Termin,
ich denke aber realistisch und denke einfach das die das nicht so gemeint hat das ist ja jetzt ne neue SB die das macht da ja die andere gegangen ist oder müsste gehn.
Wo ich vor längere Zeit mal bei der neue war saß noch eine andere dabei zum anlernen und die meintte sie macht das kurz mit den Auszahlschein das wäre eine spezielle sache. Denke mal die ist jetzt mittlerweile alleine und hat da was ubersehen. So werden die sich schon rausreden, will mich da auch nicht wieder falsche Hoffnungen machen auf jedenfall werde ich das schreiben mal mein Anwältin zeigen.
Grüsse Wurmie
denke wenn ich anrufe bekomme ich schon ein Termin,
ich denke aber realistisch und denke einfach das die das nicht so gemeint hat das ist ja jetzt ne neue SB die das macht da ja die andere gegangen ist oder müsste gehn.
Wo ich vor längere Zeit mal bei der neue war saß noch eine andere dabei zum anlernen und die meintte sie macht das kurz mit den Auszahlschein das wäre eine spezielle sache. Denke mal die ist jetzt mittlerweile alleine und hat da was ubersehen. So werden die sich schon rausreden, will mich da auch nicht wieder falsche Hoffnungen machen auf jedenfall werde ich das schreiben mal mein Anwältin zeigen.
Grüsse Wurmie