Kg eingestellt

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Moderator: Czauderna

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Gast

Kg eingestellt

Beitrag von Gast » 21.08.2012, 16:51

Hallo mein erster Beitrag hier. War ein Jahr Arbeitslos bis 29.05. Bin am 03.05 Krank geworden und habe dann noch bis am 29.05 Alg1 bekommen danach Kg was aber am 30.06 Eingestellt würde Aufgrund eines MDK Gutachten nach Aktenlage. Habe sofort Widerspruch eingelegt und einsicht im Gutachten gefordert ein Witz ein Satz..... das wars Gutachten. Jetzt ungefähr 7Wochen später erneut ein MDK Gutachten ein wenig mehr Abgeschrieben von meine Arztberichte nach Aktenlage habe dagegen gleich Widersprochen und den noch mal (AOK) geschrieben und mal wieder das Gutachten dabei aushändigen lassen.War vor zwei Wochen Beim Gutachter der Rv und die haben ein Gutachten gemacht zwecks Antrag auf Em Rente.Habe Gdb 50 Merkzeichen G das wissen die noch nicht mal bei der AOK so stehts im Gutachten. Jetzt meine Frage wie mache ich weiter bei kein Geld vorhanden und keiner fuhlt sich zuständig habe auch schon Alg2 beantracht sieht auch nicht gut aus die sagen Kg müssen die zahlen. Ja bin also auch Lückenlos seit 03.05 Krankgeschrieben. Habe wieder ein Arzt Besuch am 31.08. was soll ich machen. danke

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.08.2012, 17:33

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Gast

Beitrag von Gast » 23.08.2012, 09:47

Hallo Machts Sinn,

habe auf das erste Gutachten Widerspruch laut § 44 SGB 5 eingelegt und eine Neue Bescheinigung vom Arzt dazu gelegt, § 25 wegen aushändigen der Unterlagen. Fürs zweite Gutachten jetz gestern nochmals dasselbe geschrieben mit einer Kopie vom Entscheid Bundesversicherungsamt. Das Intressiert den gar nicht, sogar beim aushändigen vom Gutachten hat die nette Dame von der AOK den Namen des Gutachters mit Filzstift durch Gestrichen. Da fält ein nichts mehr dazu ein. Sogar das Gutachten sagt aus das ich meine letzte Tätigkeit Ausüben kann obwohl die vom Arbeitsamt schon mal ein Gutachten nach AKtenlage gemacht haben wo genau das drin steht das das gar nicht mehr geht. Habe die AOK auch gesagt das der Em antrag läuft undas Gdb 50% vorliegt im Gutachten wissen die nichts menr davon. Das DRV Gutachten habe ich noch nicht rechne jeden Tag damit morgen soll ich nochmals anrufen. Wie ist das eigentlich darf ein Allgemeinmediziner in meinen fall ein MDK Gutachten machen oder muss es ein Othopädde sein. Habe alles mögliche an Knochenbrüche gehabt. Hab mal gelesen das daas so nicht gehn würde weiss aber auch nicht was für ein Arzt dsa ist sien meinten nur ein Chirurg auf nachfrage gabs nicht mehr auskunft. Jc zahlt jetzt erstmal habe den Bescheid grad bekommen helfen können die nicht zumindest hab ich mal ein wenig Geld was naturlich in keine Relation steht mit dem Kg. Vielleicht kannst mir sagen wo jetzt lang geht und liebent gerne würde ich die Dame von der AOK in Action verwickeln alle da Vorstand egal. Das was die machen ist ........ Willkkür haab ich mal gelesen glaub in ein Urteil von Hessen. Danke für deine Hilfe und deine super tolle Beiträge hier habe bis jetzt viel hier erfahren. Hänge jetzt fest und wollte weiter kommen

Gruß
Wurmie

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.08.2012, 11:33

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Gast

Beitrag von Gast » 23.08.2012, 14:02

Hallo Machts Sinn,

das mit dem Jc ist ein schuss im Ofen die können da nichts machen soll mich halt umgehend bei den Melden wenn es was neues gibt. Klar die wollen ihr Geld zurück haben. Hab jetzt mit dem bei der Aok gesprochen die sind so Hochnässig die meintte das jetzt im Oktober bei dem der Widerspruchausschuß tagt und da bekomme ich dann Bescheid und könnte dan damit vors Sozialgericht gehn fertig. Ich denke ich werde das Landes-Sozialministerium anschreiben, muss ich eigentlich warten bis Oktober oder kann ich jetzt schon Klagen beim Sozial Gericht. Wenn ja wie mache ich das am besten und was Schreibe ich da genau, hats da irgendwas was man nutzen kann als Vorlage. Danke und Gruß

Wurmie

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.08.2012, 14:35

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Gast

Beitrag von Gast » 23.08.2012, 14:51

Hallo Machts Sinn,

ja kennen tue ich leider niemand wo ich mich dran wenden kann. Das mit der Aufschiebende Wirkung habe ich zwar schon mal Gelesen habe aber noch nie einem Bescheid bekommen wo drauf steht was, wieviel oder ab wann Kg Gewärt wird also denke ich kann ich da nichts machen. Habe schon viel mit denen gesprochen usw nur Schriftverkehr war bis jetzt nur 1 Schreiben wo sie mir mittgeteilt haben das sie mein Kg einstellen sonst gibts keine Post von denen. War auch schon beim Vdk und die kennen das Problem können aber nicht mehr machen also wurde da wrklich nicht gut beraten. Financiele Mittel für den Ra habe ich nicht. Da brauche ich jetzt jede Unterstützung die ich kriegen kann.

Gruß Wurmie

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.08.2012, 17:40

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Gast

Beitrag von Gast » 23.08.2012, 21:13

Hallo Machts Sinn,

anbei das schreiben der AOK

nach sorgfältiger Prüfung der medizinischen Unterlagen über den Verlauf ihrer Erkrankung durch den Mdk der Kv würde für sie ein Leistungsbild erstellt nach dem sie auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden können. Das Leistungsbild ist für Arbeitslose die Grundlage zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. die erforderlichen medizinischen iformationen wurden von ihren Ärtzen erhoben.
Ihr Kg endet deshalb am 01.07. Das restliche Kg erhalten sie in den nächsten Tage. Ihre behandelnden Ärtzen wurde über das ende der Arbeitsunfähigkeit informiert.
Auch Arbeitslose Krankengeldbezieher haben gegenüber der Argentur für Arbeit meldepflichten. Die Persönliche Arbeitslosmeldungist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bitte beachtensie das sie Arbeitslosengeld frühstens mit dem Tag der Persönlichen Arbeitslosmeldung gezahlt werden kann. Wir empfehlen ihnen dringend sich spätestens am ersten Arbeitstag bei der für sie zuständige Agentur für Arbeit nach beendigung ihrer Arbeitsunfähigkeit arbeitslos zu melden. Bitte beachten sie, dass ihre Mitgliedschaft auf Grund ihres Krankengeldbezuges ebenfalls mit diesem Tag endet. Damit sie financiel abgesichert sind und weiterhin ihr Persönlicher Versicherungsschutz gegeben ist, emphelen wir ihnen, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Wenn sie mit unsere Entscheidung nicht einverstanden sind, haben sie die möglichkeit, dagegen innerhalb eines Monats nach bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der AOK Widersppruch zu erheben.

so das ist das einzigste schreiben oder Kontakt das wir jemals hatten vorab haben sie mich nur angeschrieben und mir mittgeteilt das geprüft wird ob mir Kg zusteht. kurz danach hatte ich es auf dem Konto genauso viel wie es Alg1 wahr.
Hoffe du kannst mir was dazu schreiben danke für deine bemühungen.

Gruß Wurmie[/list][/list]

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.08.2012, 09:51

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Gast

Beitrag von Gast » 24.08.2012, 10:33

Hallo Machts Sinn,

super vielen dank für deine bemühungen werde mich gleich dransetzen und das Schreiben fertig machen damit das heute noch rausgeht mit der Post. Wäre es denn auch angebracht eine Kopie an der AOK zu schicken damit diese Sacbearbeiterin vielleicht was hat wo sie am Wochenende drüber grübeln kann :evil: Will nichts böses.Soll ich das per Einschreiben ans Sozialgericht schicken oder gehts auch so. Der andere Widersppruch will ich sicher auch schnell auf dem Weg bringen. Es ist schon eine bodenlose frechheit was die KK sich da rausnehmen.Vielen dank.
Gruß Wurmie

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.08.2012, 11:46

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Gast

Beitrag von Gast » 24.08.2012, 12:46

Hallo Machts Sinn,

hier anbei das erste Gutachten

Allgemeines
KV-Nummer
AU-Besinn
Nachname
Vorname
Hauptdiaqnose

Weitere Personendaten :

Straße und Nr.
PLZ und Ort

1. Bezugspunkt
Versichertenstatus
2. Behandlungsdaten
Hausarzt und Tel.
Facharzt 1 und Tel

Geburtsdatum 30.04
Lu mboisch ialgie, chronischer Schmerz

Fragen:
Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der,Lage sind,
leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der
Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. Dabei ist es unerheblich, welcher
Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
Agentur für Arbeit:

Versicherter stellte sich zur Verfügung für:

Std./Woche 38Tage lWoche 5

Ab wann besteht unter Berücksichtigung o. g. Fakten Vermittelbarkeit auf dem

Allgemeinen Arbeitsmarkt?
Person laut Befund für leichte Tätigkeit gegeben

Ort, Datum

RO-Vorberatungsbogen für den MDK

So das wars wirklich kaum zu galuben aber wahr und die Aok hat das am 25.06 dem Mdk gefaxt und am 26.06 schon zurück gefaxt bekommen.....
Das andere ist ausführlicher kommt später.

Gruß Wurmie

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.08.2012, 14:49

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Gast

Beitrag von Gast » 24.08.2012, 15:24

Ob das so 100% geschrieben ist weiss ich nicht genau der Satz ist vom Mdk handschriftlich würde jetzt mal so schreiben was ich denke was da steht

Pes. oder Pos. Lb. f. leichte Tätigkeiten gegeben.

das war dann meine auffassung vom schreiben.

Gruß Wurmie

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