Hallo zusammen,
kurz zu meiner Geschichte. Ich bin seit letztem Jahr Mrz. 2013 aufgrund von Depressionen krank geschrieben. Seither musste ich einen vollstationären und einen teilstationären Aufenthalt in einer psychiartischen Klinik wahrnehmen. Dort wurde empfohlen an einer beruflichen Rehabilitation teilzunehmen auf dessen Genehmigung ich nun warte.
Im Anschluß an die Klinik habe ich einen Psychiater aufgesucht. Dieser hat nun auf meinem vorletzten Auszahlschein vom 30.12.2013 vermerkt "Arbeitsunfähig bis einschließlich 16.01.2013", da dann der nächste Termin bei ihm vereinbart war. Zu diesem Termin habe ich jedoch dummerweise meinen Auszahlschein nicht mitgenommen, da ich mir für gewöhnlich zum Monatsende das Krankengeld auszahlen lasse. Am 30.01.2013 habe ich den Auszahlschein dann ausfüllen lassen und ihn der Krankenkasse geschickt. Dieser hat nun jedoch lediglich eine Auszahlung bis zum 16.01.2013 geleistet. Somit hat man mir ganz offensichtlich kein Geld für den Zeitraum vom 16.01.2013 - 30-01.2013 überwiesen. Wir reden hier über ca. 500 Euro die mir nun fehlen. Ich habe der Krankenkasse bereits geschrieben, dass ich aufgrund meiner Gedächtnisschwierigkeiten nicht mehr in Erinnerung hatte, dass auf dem letzten Auszahlschein bis zum 16.01.2013 stand. eine befristete krankmeldung bis zu diesem termin macht auch gar keinen sinn, da ich ja auf eine berufliche rehabilitation warte für die der psychiater ja auch eine ärtzliche stellungnahme an den rentenversicherungsträger verfasst hat. was für eine logik macht es da mich auf einmal für 2 wochen gesund zu schreiben ?!? leider ist mein arzt momentan im urlaub, so dass ich nicht mit ihm reden kann. mir macht das aber jetzt so viel sorge, dass ich ganz gerne eure meinung zur sache hören würde. meint ihr ich habe eine chance das geld zu erhalten? irgendwie ist das verhalten der krankenkasse ja auch inkonsequent. streng genommen hätte ja dann vom 16.01.2013-30.01.2013 gar kein versicherungsschutz mehr bestanden. trotzdem schickt man mir jetzt komentarlos einen neuen auszahlschien zu..
Keine Lückenlose Krankmeldung ???
Moderator: Czauderna
Hallo, richtig, inkonsequent ist die Kasse schon, denn wenn Sie das Krankengeld zum 16.1. eingestellt hat, dann endet damit auch logischerweise deine Krankenversicherung und die muss ab 17.1. neu geklärt werden (wenn du als arbeitloser Krankengeld erhalten hast). Das würde auch bedeuten, dass du ab 17.1. in einer Klasse ohne Krankengeldanspruch versichert wärest, weil es sich um eine freiwillige Versicherung handeln würde - dein Krankengeld wäre weg, nicht nur ab 17.1., sondern dann auch auf Dauer. Jetzt kann dir nur dein Arzt wirklich helfen die Kasse davon zu überzeugern, dass er dich am 16.1. gesehen hat und dich auch weiter, bis zum 30.01. Arbeitsunfähig geschrieben hat und dass der Krankengeldauszahlschein am 16.1. in der Praxis vergessen wurde.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 05.02.2013, 18:40
tja, die version mit dem in der praxis vergessen funktioniert ja leider nicht, da ich ja danach den erhalten krankenschein abgeschickt habe, woraufhin mir ja krankengeld bis zum 16.01.2013 gezahlt wurde. retoure habe ich ja einen neuen erhalten. dementsprechend habe ich ja bereits mitgeteil, dass ich es krankheitsbedingt vergessen habe. zuvor wurde ich nämlich immer bis auf weiteres krankgeschrieben. eine befristung macht ja auch keinen sinn, wenn ein antrag auf teilhabe am arbeitsleben gestellt wurde. oh man, was ein mist, und der arzt ist erst am 11.02.2013 wieder zu erreichen, da im urlaub.
Hallo,,
wenn du das so sagst - aber was würde denn die Kasse machen, wenn ihr der Arzt den vergessenen Auszahlschein, der am 16.1. ausgestellt wurde und bis zum 30.1. bestätigt wurde, also richtig ausgefüllt ist, per Fax an die Kasse schickt - das könnte er auch noch am 11.2. machen. Dann hätte doch die Kasse den geforderten Nachweis über die lückenlose AU, denn es steht nirgendwo, dass auch der Auszahlschein sofort bei der Kasse einzureichen ist, nachdem er ausgestellt wurde,
auf den gelben AU_Bescheinigungen steht der Hinweis drauf, von wegen es droht Krankengeldverlust. Die Kasse muss in diesem Fall das Ermessen ausüben, in dem sie beurteilen muss ob diese Entscheidung eine unbillige Härte gegenüber dem Versicherten darstellt und ob der Versicherte nicht doch schuldlos an dieser Sache ist. Aber du sagst ja, das funktioniert nicht. Der Schein wurde ja auch nicht vergessen sondern schlicht und einfach nicht ausgestellt. Rein aus rechtlicher Sicht ist das ein klassischer Fall, der deiner Kasse so keinen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit unterstellen lässt, sondern sie hält sich an die rechtlichen Vorschriften.
Gruss
Czauderna
wenn du das so sagst - aber was würde denn die Kasse machen, wenn ihr der Arzt den vergessenen Auszahlschein, der am 16.1. ausgestellt wurde und bis zum 30.1. bestätigt wurde, also richtig ausgefüllt ist, per Fax an die Kasse schickt - das könnte er auch noch am 11.2. machen. Dann hätte doch die Kasse den geforderten Nachweis über die lückenlose AU, denn es steht nirgendwo, dass auch der Auszahlschein sofort bei der Kasse einzureichen ist, nachdem er ausgestellt wurde,
auf den gelben AU_Bescheinigungen steht der Hinweis drauf, von wegen es droht Krankengeldverlust. Die Kasse muss in diesem Fall das Ermessen ausüben, in dem sie beurteilen muss ob diese Entscheidung eine unbillige Härte gegenüber dem Versicherten darstellt und ob der Versicherte nicht doch schuldlos an dieser Sache ist. Aber du sagst ja, das funktioniert nicht. Der Schein wurde ja auch nicht vergessen sondern schlicht und einfach nicht ausgestellt. Rein aus rechtlicher Sicht ist das ein klassischer Fall, der deiner Kasse so keinen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit unterstellen lässt, sondern sie hält sich an die rechtlichen Vorschriften.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 05.02.2013, 18:40
also erst mal danke für deine antwort. um das klar zu stellen, ich mache der krankenkasse da keinen vorwurf. das ist halt einfach super dumm gelaufen. ich habe das nicht wirklich realisiert, dass der auszahlschein eine befristete krankmeldung ausgewiesen hat. hatte es zwar gesehen mit dem datum, aber da ja auch kein kreuzchen gesetzt wurde bei drüber hinaus arbeitsunfähig "ja", "nein", bin ich davon ausgegangen, dass dieser termin keine große gewichtung hat und eben nur als anhaltspunkt dient. wie dem auch sei, ich muss mit dem arzt sprechen und das klären. somit muß ich halt noch bis zum 11. im ungewissen bleiben wie die geschichte nun ausgeht.
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
Du hast oben folgendes geschrieben:
Da nämlich die AU gar nicht mehr befristet war, gab es auch keine Frist mehr einzuhalten, bis zu der die Folge-AU ausgestellt sein muss.
Gruß
Sportsfreund
Du hast oben folgendes geschrieben:
Wenn tatsächlich auf einer Krankmeldung oder einem Auszahlschein "bis auf Weiteres" bestätigt wurde, dann greift Kraft BSG-Urteil diese Lückenlos-Geschichte nicht mehr.mikesch1999 hat geschrieben:zuvor wurde ich nämlich immer bis auf weiteres krankgeschrieben.
Da nämlich die AU gar nicht mehr befristet war, gab es auch keine Frist mehr einzuhalten, bis zu der die Folge-AU ausgestellt sein muss.
Gruß
Sportsfreund